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Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Kommissaren, von
denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Bis 2009 ist
dies in der Kommission der Portugiese Josoe Manuel Durгo Barroso.
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht, also das
rechtsprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften. Neben dem
Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete
Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem
Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von neun
Generalanwälten unterstützt wird. Diese werden von den nationalen
Regierungen für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre
erfolgt eine teilweise Neubesetzung beider Instanzen. Den Vorsitz führt
der Präsident des Europäischen Gerichtshofes.
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) wurde 1975 geschaffen und ist
zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben
der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf
deren Rechtmässigkeit.
Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 27 Mitglieder, eins aus jedem
Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union fuer sechs Jahre
ernannt werden. Die Mitarbeiter des EuRH (derzeit rund 800) bilden
Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit
Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in
weiteren Ländern durchführen, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Schritte
kann der EuRH jedoch nicht unternehmen. Verstöße werden den anderen
Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Kommissaren, von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Bis 2009 ist dies in der Kommission der Portugiese Josoe Manuel Durгo Barroso. Europäischer Gerichtshof Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht, also das rechtsprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von neun Generalanwälten unterstützt wird. Diese werden von den nationalen Regierungen für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre erfolgt eine teilweise Neubesetzung beider Instanzen. Den Vorsitz führt der Präsident des Europäischen Gerichtshofes. Europäischer Rechnungshof Der Europäische Rechnungshof (EuRH) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmässigkeit. Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 27 Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union fuer sechs Jahre ernannt werden. Die Mitarbeiter des EuRH (derzeit rund 800) bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern durchführen, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Schritte kann der EuRH jedoch nicht unternehmen. Verstöße werden den anderen 12
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