Немецкий язык: Сборник контрольных заданий для студентов I-III курсов юридического факультета заочного отделения. Билетова Т.Г. - 8 стр.

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Staat
Der Staat ist eine organisierte Gemeinschaft von Menschen (Staatsvolk) auf
einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Gewalt (Staats-
gewalt). Das Staatsgebiet ist der Bereich der staatlichen Herrschaft. Das
Staatsvolk ist die Gesamtheit der Staatsangehörigen. Man bestimmt die
Staatsangehörigkeit entweder durch die Staatsangehörigkeit der Eltern oder
durch den Ort der Geburt. Aus der Staatsangehörigkeit ergeben sich Rechte (z.B.
Wahlrecht) und Pflichten (z.B. Wehrpflicht). Der Staatsbürger unterscheidet
sich völkerrechtlich vom Ausländer.
Ein Staat muss über die Macht verfügen, seine Anordnungen
durchzusetzen. Diese Staatsgewalt geht in demokratischen Staaten vom Volk
aus. Das deutsche Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wählen und
mittelbar durch besondere Staatsorgane, die nach dem Prinzip der
Gewaltenteilung organisiert sind, aus. Formen unmittelbarer Demokratie wie
Volksentscheid (Referendum) oder Volks- begehren sieht das Grundgesetz nur
ausnahmsweise vor, nämlich nur für den Fall der Neugliederung des
Bundesgebietes.
Man spricht auch von der inneren und äusseren Souveränität des Staates.
Die innere Souveränität umfasst die Befugnis der Staatsgewalt, im Staatsgebiet
das Recht selbst zu ordnen, die Regierungsform zu bestimmen und Eingriffe
abzu- wehren. Hiervon unterscheidet sich die äussere Souveränität, d.h. die
Unabhängig- keit der Staatsgewalt von fremder Gewalt und die Fähigkeit des
Staates, völker- rechtliche Verträge abzuschliessen.
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