Die Europaische Union (Европейский союз). Беляева Н.Л. - 8 стр.

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3. Welche Bedeutung hat die „Erste Säule“?
4. Worauf basieren sich die beiden anderen Säulen?
Text 4
Politische Hauptorgane
Das institutionelle Gefüge der Gemeinschaft ist seit ihren Anfängen 1952
oft verändert worden. Eine im Sinne der klassischen Gewaltenteilungslehre
klare Zuordnung einzelner Institutionen zu Legislative, Exekutive und
Judikative ist in der EU nur bedingt verwirklicht. Hinsichtlich Legislative
und Exekutive sind bei den beteiligten Organen Rat und Kommission
vermischte Kompetenzen unverkennbar. Mindestens teilweise ist dies auch
darauf zurückzuführen, dass die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten,
also die einzelstaatlichen Exekutivspitzen, in der EU nach wie vor die
etwas wichtigere Rolle in der Legislative spielen.
Die Europäische Union selbst hat nicht den Status einer juristischen Person
inne, so dass die nachfolgend genannten Organe aus formaljuristischer
Sicht nicht als EU-Organe zu bezeichnen sind. Vielmehr bedient sich die
Union gemäß Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union zur
Erfüllung ihrer Aufgaben der Organe der Europäischen Gemeinschaften, in
deren Rahmen auch weiterhin die Unterzeichnung internationaler Verträge
vorgenommen wird.
3. Welche Bedeutung hat die „Erste Säule“?

4. Worauf basieren sich die beiden anderen Säulen?



Text 4

Politische Hauptorgane

Das institutionelle Gefüge der Gemeinschaft ist seit ihren Anfängen 1952
oft verändert worden. Eine im Sinne der klassischen Gewaltenteilungslehre
klare Zuordnung einzelner Institutionen zu Legislative, Exekutive und
Judikative ist in der EU nur bedingt verwirklicht. Hinsichtlich Legislative
und Exekutive sind bei den beteiligten Organen Rat und Kommission
vermischte Kompetenzen unverkennbar. Mindestens teilweise ist dies auch
darauf zurückzuführen, dass die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten,
also die einzelstaatlichen Exekutivspitzen, in der EU nach wie vor die
etwas wichtigere Rolle in der Legislative spielen.

Die Europäische Union selbst hat nicht den Status einer juristischen Person
inne, so dass die nachfolgend genannten Organe aus formaljuristischer
Sicht nicht als EU-Organe zu bezeichnen sind. Vielmehr bedient sich die
Union gemäß Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union zur
Erfüllung ihrer Aufgaben der Organe der Europäischen Gemeinschaften, in
deren Rahmen auch weiterhin die Unterzeichnung internationaler Verträge
vorgenommen wird.




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