Немецкий язык. Ч. 1. Горожанина Н.И - 43 стр.

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LEKTION VI
Kantone und Gemeinden
Seit dem Eintritt des Kantons Jura in die Eidgenossenschaft (1979) zählt
diese 26 souverä ne Einzelstaaten, offiziell aber nur 23 Kantone. Von
diesen 23 sind 3 in Halbkantone aufgegliedert: Unterwalden seit dem
12./14. Jahrhundert in Nidwalden und Obwalden, Appenzell seit 1597 - als
Folge der Reformation - in Auß er- und Innerrhoden, schließ lich Basel seit
1833 nach einem Bürgerkrieg, in dem es um die Vorrechte der Stadt ging,
in Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Halbkantone wä hlen nur je einen
Stä nderat in die kleine Kammer des Parlaments, und ihre Standesstimmen
gelten bei eidgenö ssischen Verfassungsabstimmungen nur je zur Hä lfte.
Die Kantone und Halbkantone organisieren sich selbstä ndig. Die
Stimmberechtigten wählen ihre Behö rden und nehmen zu kantonalen
Vorlagen Stellung. Ihre Exekutiven, die Kantonsregierungen, arbeiten nach
dem Kollegialsystem; sie werden - mit Ausnahme der Landsgemeinde-
Kantone - vom Volk in geheimer Wahl gewä hlt und bestehen aus 5, 7 oder
9 Mitgliedern. Das Kantonsparlement - der Kantonsrat oder Groß e Rat -
besteht nur aus einer Kammer, deren Abgeordenetenzahl von Kanton zu
Kanton stark variiert (zwischen 52 im Halbkanton Obwalden und 200 in
den Kantonen Bern, Aargau und Waadt).
Die Legislaturperiode bertä gt im allgemeinen 4 Jahre, mit folgenden
Ausnahmen: Freiburg (5), Appenzell Auß errhoden (3), Graubünden (2)
und Appenzell Innerrhoden (1). Die Kantone verfügen frei über ihr
Schulwesen und über ihre sozialen Einrichtungen; sie beziehen in Form der
Steuern direkte Einnahmen.
Fünf kleine Kantone und Halbkantone der Zenral- und Ostschweiz kennen
eine Einrichtung, die einzig auf der Welt ist: die Landsgemeinde. Der
Bürger hat hier in feierlichem Rahmen am letzten Sonntag im April oder
am ersten Sonntag im Mai sozusagen unmittelbaren Kontakt zu seinem
Staat. Er wählt die Exekutivbehö rde und gibt direkt seine Zustimmung zu
Gesetzesvorlagen. Die Landsgemeinde geht als Einrichtung auf die
Gründungszeit der Alten Eidgenossenschaft zurück. Bis 1848 gab es sie
auch in Schwyz und Zug, bis 1928/29 in Uri. Die Eidgenossenschaft zählt
heute 3061 Gemeinden, die kleine Republiken darstellen. Auf
Gemeindeebene zeigt sich die schweizerische Demokratie am
unmittelbarsten. Durch seine persö nliche Teilnahme an der
Gemeindeversammlung sowie durch seinen Wahlzettel bestimmt der
Bürger die Mitglieder der Gemeindebehö rden selber. Die Aufgaben der
Gemeinde sind vielfä ltiger Natur: Güterverwaltung (z.B.Wald),
Wasserversorgung, Gas, Elektrizitä t, Brücken, Straß en,
Verwaltunggebä ude, Schulen, Polizei, Feuerwehr, Sanitä tsaufgaben,
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LEKTION VI

Kantone und Gemeinden
Seit dem Eintritt des Kantons Jura in die Eidgenossenschaft (1979) zählt
diese 26 souveräne Einzelstaaten, offiziell aber nur 23 Kantone. Von
diesen 23 sind 3 in Halbkantone aufgegliedert: Unterwalden seit dem
12./14. Jahrhundert in Nidwalden und Obwalden, Appenzell seit 1597 - als
Folge der Reformation - in Außer- und Innerrhoden, schließlich Basel seit
1833 nach einem Bürgerkrieg, in dem es um die Vorrechte der Stadt ging,
in Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Halbkantone wählen nur je einen
Ständerat in die kleine Kammer des Parlaments, und ihre Standesstimmen
gelten bei eidgenössischen Verfassungsabstimmungen nur je zur Hälfte.
Die Kantone und Halbkantone organisieren sich selbständig. Die
Stimmberechtigten wählen ihre Behörden und nehmen zu kantonalen
Vorlagen Stellung. Ihre Exekutiven, die Kantonsregierungen, arbeiten nach
dem Kollegialsystem; sie werden - mit Ausnahme der Landsgemeinde-
Kantone - vom Volk in geheimer Wahl gewählt und bestehen aus 5, 7 oder
9 Mitgliedern. Das Kantonsparlement - der Kantonsrat oder Große Rat -
besteht nur aus einer Kammer, deren Abgeordenetenzahl von Kanton zu
Kanton stark variiert (zwischen 52 im Halbkanton Obwalden und 200 in
den Kantonen Bern, Aargau und Waadt).
Die Legislaturperiode bertägt im allgemeinen 4 Jahre, mit folgenden
Ausnahmen: Freiburg (5), Appenzell Außerrhoden (3), Graubünden (2)
und Appenzell Innerrhoden (1). Die Kantone verfügen frei über ihr
Schulwesen und über ihre sozialen Einrichtungen; sie beziehen in Form der
Steuern direkte Einnahmen.
Fünf kleine Kantone und Halbkantone der Zenral- und Ostschweiz kennen
eine Einrichtung, die einzig auf der Welt ist: die Landsgemeinde. Der
Bürger hat hier in feierlichem Rahmen am letzten Sonntag im April oder
am ersten Sonntag im Mai sozusagen unmittelbaren Kontakt zu seinem
Staat. Er wählt die Exekutivbehörde und gibt direkt seine Zustimmung zu
Gesetzesvorlagen. Die Landsgemeinde geht als Einrichtung auf die
Gründungszeit der Alten Eidgenossenschaft zurück. Bis 1848 gab es sie
auch in Schwyz und Zug, bis 1928/29 in Uri. Die Eidgenossenschaft zählt
heute 3061 Gemeinden, die kleine Republiken darstellen. Auf
Gemeindeebene zeigt sich die schweizerische Demokratie am
unmittelbarsten. Durch seine persönliche Teilnahme an der
Gemeindeversammlung sowie durch seinen Wahlzettel bestimmt der
Bürger die Mitglieder der Gemeindebehörden selber. Die Aufgaben der
Gemeinde sind vielfältiger Natur: Güterverwaltung (z.B.Wald),
Wasserversorgung,        Gas,     Elektrizität,    Brücken,       Straßen,
Verwaltunggebäude, Schulen, Polizei, Feuerwehr, Sanitätsaufgaben,