Немецкоязычные страны - Deutschsprachige Lander. Минина Н.В. - 47 стр.

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Zahlungsverkehr
Barzahlung ist immer noch die am weitesten verbreitete
Zahlungsform. Geschäfte, die Euroschecks und Kreditkar-
ten annehmen, haben ein entsprechendes Zeichen im Fen-
ster oder an der Kasse. Reiseschecks spielen eine sehr ge-
ringe Rolle, sie sollten deshalb auf der Bank in Bargeld umgetauscht
werden. Taxifahrer nehmen normalerweise nur Bargeld, jetzt zuneh-
mend auch Euroschecks. Dies sollte man aber vor Fahrtantritt abklären.
Größere Rechnungen werden häufig nicht bar bezahlt, sondern per
„Überweisung“, d.h., die Bank überweist nach einer entspechenden
Auftragserteilung das Geld von dem privaten Girokonto auf das Konto
des Rechnungsausstellers, oder dieser zieht einen Geldbetrag vom Kon-
to ein (Einzugsermächtigung). Viele haben ihr privates Girokonto nicht
bei der Bank, sondern bei der Post.
Öffentlicher Nahverkehr
Viele Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln kaufen
ihre Fahrkarten nicht unmittelbar vor Fahrtantritt, sondern
im voraus in Form von Sammelfahrscheinen, Wochen-,
Monats- oder Jahreskarten, da Einzelfahrscheine erheblich
teurer sind. In manchen Städten gibt es Zeitkarten auch
Abonnement, die per „Einzugsermächtigung“ oder Dauerauftrag bezahlt
und den Kunden von den Verkehrsbetrieben zugesandt werden.
Reisen/Unterkunft
Man unterscheidet zwischen Hotels verschiedener Preis-
klassen, Pensionen, die meist preiswerte als Hotels sind,
und Zimmern mit Frühstück, der preiswertesten Variante.
Adressen sind im öffentlichen Fremdenverkehrsamt erhält-
lich, wo jeder Vermieter registriert sein muss. Zimmer mit Frühstück
werden meist durch ein entsprechendes Schild am Haus „Zimmer frei“
oder „Zimmer zu vermieten“ gekennzeichnet.
Verbote/Gebote: geschriebene und ungeschriebene Gesetze
1. Meldepflicht:
Nach dem deutschen Meldegesetz ist jeder
verpflichtet, sich nach einem Umzug innerhalb von sieben
Tagen auf der zuständigen Meldestelle der Polizei persön-
lich umzumelden.
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2. Arbeitserlaubnis: Ausländer benötigen eine Arbeitser-
laubnis.
3. Verbote:
Mancher beharrt darauf, daß Gebote stets
strikt eingehalten werden, z.B. daß man bei Rot, auch
wenn kein Auto in Sicht ist, nicht über die Straße gehen
darf.
4. Ruhestörung:
Es ist meist verboten, in der Mittagsru-
he, besonders am Sonntag, den Rasen zu mähen. Lärm-
verursachende Tätigkeiten sind normalerweise von 7
oder 8 Uhr bis 13 Uhr und von 15 bis 20 oder 22 Uhr
zulässig. Der Sonntag gilt generell als Ruhetag.
5. Putz „verordnung
“ in Wohnhäusern: Wenn kein Haus-
wart oder bezahltes Reinigungspersonal den wöchentli-
chen Putzdienst übernimmt, wird dieser auf die Mie-
ter/Eigentümer reihum verteilt. Gereinigt werden alle
gemeinsam genutzten Flächen wie Treppenhaus, Keller,
Dachboden, Hof und anteilig der Bürgersteig. Dazu wird
ein Putzplan erstellt, der meist recht genau eingehalten
wird.
6. Stammtische:
Ein ungeschriebenes Gesetz ist es, sich
in einem Lokal nicht an einen als Stammtisch gekenn-
zeichneten Tisch zu setzen, da dieser für regelmäßige
Gäste (Skatspieler z.B.) reserviert ist.
7. Höflichkeitsfloskeln:
Wenn man sich zu Tisch begibt,
kann man „Guten Appetit“ sagen, bevor man mit dem
Essen beginnt. Trifft man jemanden zur Mittagszeit, z.B.
auf dem Weg zur Kantine, kann man „Mahlzeit“ und
wenn jemand niest, „Gesundheit“ sagen. Keine dieser
Floskeln ist ein Muß.
8. Wie meldet man sich am Telefon?
Es gibt keine Re-
geln: „Hallo“, der Vorname, „Ja bitte!“; die meisten sa-
gen ihren Familiennamen. Nicht üblich: die eigene Tele-
fonnummer sagen.
       • Zahlungsverkehr                                                   2. Arbeitserlaubnis: Ausländer benötigen eine Arbeitser-
             Barzahlung ist immer noch die am weitesten verbreitete        laubnis.
             Zahlungsform. Geschäfte, die Euroschecks und Kreditkar-
             ten annehmen, haben ein entsprechendes Zeichen im Fen-        3. Verbote: Mancher beharrt darauf, daß Gebote stets
             ster oder an der Kasse. Reiseschecks spielen eine sehr ge-    strikt eingehalten werden, z.B. daß man bei Rot, auch
ringe Rolle, sie sollten deshalb auf der Bank in Bargeld umgetauscht       wenn kein Auto in Sicht ist, nicht über die Straße gehen
werden. Taxifahrer nehmen normalerweise nur Bargeld, jetzt zuneh-          darf.
mend auch Euroschecks. Dies sollte man aber vor Fahrtantritt abklären.     4. Ruhestörung: Es ist meist verboten, in der Mittagsru-
Größere Rechnungen werden häufig nicht bar bezahlt, sondern per            he, besonders am Sonntag, den Rasen zu mähen. Lärm-
„Überweisung“, d.h., die Bank überweist nach einer entspechenden           verursachende Tätigkeiten sind normalerweise von 7
Auftragserteilung das Geld von dem privaten Girokonto auf das Konto        oder 8 Uhr bis 13 Uhr und von 15 bis 20 oder 22 Uhr
des Rechnungsausstellers, oder dieser zieht einen Geldbetrag vom Kon-      zulässig. Der Sonntag gilt generell als Ruhetag.
to ein (Einzugsermächtigung). Viele haben ihr privates Girokonto nicht     5. Putz „verordnung“ in Wohnhäusern: Wenn kein Haus-
bei der Bank, sondern bei der Post.                                        wart oder bezahltes Reinigungspersonal den wöchentli-
       • Öffentlicher Nahverkehr                                           chen Putzdienst übernimmt, wird dieser auf die Mie-
             Viele Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln kaufen        ter/Eigentümer reihum verteilt. Gereinigt werden alle
             ihre Fahrkarten nicht unmittelbar vor Fahrtantritt, sondern   gemeinsam genutzten Flächen wie Treppenhaus, Keller,
             im voraus in Form von Sammelfahrscheinen, Wochen-,            Dachboden, Hof und anteilig der Bürgersteig. Dazu wird
             Monats- oder Jahreskarten, da Einzelfahrscheine erheblich     ein Putzplan erstellt, der meist recht genau eingehalten
             teurer sind. In manchen Städten gibt es Zeitkarten auch       wird.
Abonnement, die per „Einzugsermächtigung“ oder Dauerauftrag bezahlt        6. Stammtische: Ein ungeschriebenes Gesetz ist es, sich
und den Kunden von den Verkehrsbetrieben zugesandt werden.                 in einem Lokal nicht an einen als Stammtisch gekenn-
       • Reisen/Unterkunft                                                 zeichneten Tisch zu setzen, da dieser für regelmäßige
             Man unterscheidet zwischen Hotels verschiedener Preis-        Gäste (Skatspieler z.B.) reserviert ist.
             klassen, Pensionen, die meist preiswerte als Hotels sind,     7. Höflichkeitsfloskeln: Wenn man sich zu Tisch begibt,
             und Zimmern mit Frühstück, der preiswertesten Variante.       kann man „Guten Appetit“ sagen, bevor man mit dem
             Adressen sind im öffentlichen Fremdenverkehrsamt erhält-      Essen beginnt. Trifft man jemanden zur Mittagszeit, z.B.
lich, wo jeder Vermieter registriert sein muss. Zimmer mit Frühstück       auf dem Weg zur Kantine, kann man „Mahlzeit“ und
werden meist durch ein entsprechendes Schild am Haus „Zimmer frei“         wenn jemand niest, „Gesundheit“ sagen. Keine dieser
oder „Zimmer zu vermieten“ gekennzeichnet.                                 Floskeln ist ein Muß.
       • Verbote/Gebote: geschriebene und ungeschriebene Gesetze           8. Wie meldet man sich am Telefon? Es gibt keine Re-
             1. Meldepflicht: Nach dem deutschen Meldegesetz ist jeder     geln: „Hallo“, der Vorname, „Ja bitte!“; die meisten sa-
             verpflichtet, sich nach einem Umzug innerhalb von sieben      gen ihren Familiennamen. Nicht üblich: die eigene Tele-
             Tagen auf der zuständigen Meldestelle der Polizei persön-     fonnummer sagen.
             lich umzumelden.



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