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gehoren neben stabilen Wechselkursen eine niedrige Inflationsrate, niedrige Zinssatze
sowie eine Stabilitatspolitik zur strikten Begrenzung der Haushaltsdefizite und der
Staatsverschuldung.
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4) Bedeutet die Einfuhrung des EURO eine Wahrungsreform ?
Nein ! Die Einfuhrung des EURO bedeutet eine Wahrungsumstellung, keine
Wahrungsreform. Es werden lediglich eine Reihe unterschiedlicher Wahrungen in
eine einzige gemeinsame umgerechnet. Am realen Wert und an der Kaufkraft andert
sich uberhaupt nichts.
Das Ganze gleicht der Umrechnung von PS auf Kilowatt. Die Zahlen andern
sich, der Motor bleibt so kraftvoll wie zuvor.
5) Wie sehen die neuen Geldscheine aus ?
Das Europaische Wahrungsinstitut hat die Entwurfe des ersten Preistragers eines
europaweiter Wettbewerbs fur die EURO-Banknoten beim Treffen der Staats- und
Regierungschefs der EU im Dezember 1996 in Dublin vorgestellt. Die Entwurf-Serie
zeigt Baustile aus verschiedenen Epochen der europaischen Kulturgeschichte:Klassik,
Romanik, Gotik, Rokoko, Eisen- und Glasarchitektur des 20. Jahrhunderts. Drei
Architektur-Elemente werden hervorgehoben: Fenster, Tore und Brucken. Sie
symbolisieren den die Europaische Union tragenden Geist der Offenheit und
Zusammenarbeit. Uber die endgultige Gestaltung der EURO-Banknoten entscheidet
der Rat der Europaischen Zentralbank.
(Bei den abgebildeten Banknoten handelt es sich also um Entwurfe, die noch
verandert werden. )
6) Wie wird die kunftige Europaische Zentralbank aussehen ?
Die Europaische Zentralbank (EZB) wird ihren Sitz in Frankfurt am Main haben.
Ihr oberstes Entscheidungsgremium wird der Rat der Europaischen Zentralbank sein,
vergleichbar mit dem Zentralbankrat der Bundesbank. Er wird sich aus dem
Direktorium der EZB und den Notenbankprasidenten der Lander zusammensetzen,
die sich fur einen Beitritt zur Wahrungsunion gualifizieren.
Wichtigste Aufgabe des Zentralbankrates wird es laut Vertrag von Maastricht
sein, die Preisstabilitat der EURO-Wahrung zu gewahrleisten. Der legt die zur
Erreichungdieses Ziels erforderlichen Leitlinien der Geldpolitik fest. Er bestimmt,
welche geldpolitischen Mittel eingesetz werden. Er hat das alleinige Recht, die
gehoren neben stabilen Wechselkursen eine niedrige Inflationsrate, niedrige Zinssatze sowie eine Stabilitatspolitik zur strikten Begrenzung der Haushaltsdefizite und der Staatsverschuldung. 56 4) Bedeutet die Einfuhrung des EURO eine Wahrungsreform ? Nein ! Die Einfuhrung des EURO bedeutet eine Wahrungsumstellung, keine Wahrungsreform. Es werden lediglich eine Reihe unterschiedlicher Wahrungen in eine einzige gemeinsame umgerechnet. Am realen Wert und an der Kaufkraft andert sich uberhaupt nichts. Das Ganze gleicht der Umrechnung von PS auf Kilowatt. Die Zahlen andern sich, der Motor bleibt so kraftvoll wie zuvor. 5) Wie sehen die neuen Geldscheine aus ? Das Europaische Wahrungsinstitut hat die Entwurfe des ersten Preistragers eines europaweiter Wettbewerbs fur die EURO-Banknoten beim Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 1996 in Dublin vorgestellt. Die Entwurf-Serie zeigt Baustile aus verschiedenen Epochen der europaischen Kulturgeschichte:Klassik, Romanik, Gotik, Rokoko, Eisen- und Glasarchitektur des 20. Jahrhunderts. Drei Architektur-Elemente werden hervorgehoben: Fenster, Tore und Brucken. Sie symbolisieren den die Europaische Union tragenden Geist der Offenheit und Zusammenarbeit. Uber die endgultige Gestaltung der EURO-Banknoten entscheidet der Rat der Europaischen Zentralbank. (Bei den abgebildeten Banknoten handelt es sich also um Entwurfe, die noch verandert werden. ) 6) Wie wird die kunftige Europaische Zentralbank aussehen ? Die Europaische Zentralbank (EZB) wird ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Ihr oberstes Entscheidungsgremium wird der Rat der Europaischen Zentralbank sein, vergleichbar mit dem Zentralbankrat der Bundesbank. Er wird sich aus dem Direktorium der EZB und den Notenbankprasidenten der Lander zusammensetzen, die sich fur einen Beitritt zur Wahrungsunion gualifizieren. Wichtigste Aufgabe des Zentralbankrates wird es laut Vertrag von Maastricht sein, die Preisstabilitat der EURO-Wahrung zu gewahrleisten. Der legt die zur Erreichungdieses Ziels erforderlichen Leitlinien der Geldpolitik fest. Er bestimmt, welche geldpolitischen Mittel eingesetz werden. Er hat das alleinige Recht, die