Немецкий язык: Сборник контрольных заданий для студентов I-III курсов юридического факультета заочного отделения. Билетова Т.Г. - 20 стр.

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Normen vorwirft. Die Zivilgerichte sind für die Entscheidung bürgerlicher
(ziviler) Rechtsstreitigkeiten zuständig, also immer dann, wenn sich der
Streitgegenstand zwischen einzelnen Bürgern (Kläger und Beklagtem) auf
Vorschriften des Privatrechts bezieht (z.B. bei Streitigkeiten um die Rechte und
Pflichten aus einem Mietverhältnis oder einem Kaufvertrag).
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Gerichtszweig, der zuständig für
Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt ist. Die
Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet dem Bürger Rechtsschutz, wenn er sich durch
eine Massnahme der öffentlichen Verwaltung in seinen Rechten verletzt glaubt.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden, wenn der Bürger bei Alltagskonflikten
mit den Verwaltungsbehörden gerichtlichen Schutz begehrt. Die
Verwaltungsgerichte haben zunehmend aber auch über wichtige Konflikte der
politischgesellschaftlichen Entwicklung zu entscheiden, z.B. bei Streitigkeiten
um die Genehmigung des Baus von Kernkraftwerken.
Die Finanzgerichte sind bei Streitigkeiten um Verwaltungsakte der
Finanzbehörden (Steuerbescheide) zuständig. Da das moderne Steuerrecht
ausserordentlich kompliziert ist, ist die Möglichkeit, ein Finanzgericht
anzurufen, ein wichtiger Rechtsbehelf für den Bürger, der die rechtmässige
Anwendung bestimmter steuerrechtlicher Vorschriften durch das Finanzamt in
seinem Fall bezweifelt. Sehr bedeutsam ist auch die Sozialgerichtsbarkeit, die
bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (z.B. Kranken-,
Renten- und Unfallversicherung) zu entscheiden hat.
In die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen Streitigkeiten zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die sich auf Rechte und Pflichten aus dem
einzelnen Arbeitsverhältnis beziehen (z.B. Konflikte um die Lohnzahlung oder
die Rechtmässigkeit von Kündigungen). Die Arbeitsgerichte sind auch zuständig
für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien, also zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (z.B. bei Konflikten um die
Rechtmässigkeit eines Streiks) und bei Konflikten um die betriebliche
Mitbestimmung.
Die verschiedenen Gerichtszweige sind also Einrichtungen der
Rechtsprechung für die einzelnen Gebiete des Rechts. Innerhalb der einzelnen
Gerichtszweige gibt es jeweils mehrere Instanzen, die einander über – bzw.
untergeordnet sind. Die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind – von
unten nach oben – die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte
und der Bundesgerichtshof. Die übrigen Gerichtszweige sind dreistufig
aufgebaut, mit Ausnahme der Finanzgerichtsbarkeit, die nur zwei Instanzen hat.
Besondere Verfahrensordnungen für die einzelnen Gerichtszweige regeln im
einzelnen, welche Instanz zuständig ist, wenn eine bestimmte
Rechtsangelegenheit vor Gericht gebracht werden soll. Diese Regelungen
richten sich nach der Art und Bedeutung der betreffenden Angelegenheit und sin
dim einzelnen sehr kompliziert. Die Instanzen der einzelnen Gerichtszweige
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