Bankwesen in Deutschland. Борисова Л.М. - 14 стр.

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gewerblicher Produktionsanlagen etwa 12–25 Jahre, 5–30 Jahre im Wohnungs-
bau und 12 Jahre bei Schiffskrediten. Der langfristige Anlagekredit ist dabei im
wesentlichen ein objektbezogener Kredit, dessen Verzinsung und Rückzahlung
sich aus dem Beleihungsobjekt ergibt. Derzeit sind rd. 70 % aller Bankkredite an
Unternehmen und Privatpersonen langfristig, bei den Ausleihungen an den Staat
beträgt der langfristige Anteil sogar fast 90 %. Dabei gelten alle Kredite als
langfristig, deren ursprünglich vereinbarte Laufzeit 4 Jahre und mehr beträgt.
Der Realkredit ist die wichtigste Erscheinungsform im langfristigen
Kreditgeschäft. Darunter sind Ausleihungen gegen reale (dingliche) Sicherheiten
auf Grund und Boden zu verstehen. Oftmals werden diese Darlehen auch als
Hypothekarkredite bezeichnet, weil früher überwiegend die Hypothek als
Sicherungsmittel verwendet wurde. Inzwischen herrscht jedoch die Grundschuld
als moderneres Grundpfandrecht vor, die dem Gläubiger eine stärkere
Rechtsstellung als die forderungsabhängige Hypothek verschafft.
Finanzierungsobjekte des Realkredits sind in erster Linie Wohnungen, Büro-
und Geschäftshäuser und die Landwirtschaft, daneben in gewissem Umfang aber
auch Industrieanlagen sowie Schiffe, die rechtlich wie Immobilien behandelt
werden. Die Zinssätze für Realkredite orientieren sich an der Entwicklung des
Kapitalmarktzinses und sind zudem von der Dauer der Zinsfestschreibung
abhängig.
Beim Bausparkredit handelt es sich um einen von Bausparkassen vergebenen
langfristigen Spezialkredit für wohnungswirtschaftliche Zwecke, der dem
Realkredit nahesteht. Dabei wird jedoch neben der dinglichen Sicherung auch
die persönliche Kreditwürdigkeit mit in Betracht gezogen, da die Beleihungs-
grenze bis zu 80 % reicht und damit wesentlich höher als beim klassischen
Realkredit (50–60 %) liegt.
Im Wettbewerb um den Kreditkunden haben die Banken in den letzten Jahren
unter dem Begriff “Finanzierung aus einer Hand” vielfältige Formen von Ge-
samtbaufinanzierungen entwickelt, die in der Regel eine Kombination von Hy-
pothekendarlehen, Bauparkredit und sonstigen Bankkrediten darstellen. Darüber
hinaus sind zahlreiche spezifische langfristige Kreditformen zur Finanzierung
des Erwerbs oder der Instandsetzung von Eigenheimen entstanden, die von der
herkömmlichen Form des Realkredits in der einen oder anderen Weise
abweichen.
Kommunalkredite sind langfristige Ausleihungen an Bund, Länder, Gemeinden
(Kommunen) und sinstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im
Gegensatz zum Realkredit nicht durch den Grundstückswert gesichert werden,
sonden deren Sicherheit in der finanziellen Leistungskraft (z.B. Steuerkraft einer
Gemeinde) liegt.
Im Unternehmensbereich ist die langfristige Kreditvergabe in der Regel an die
persönliche Kreditwürdigkeit des Unternehmers gebunden. Als Sicherheiten
kommen neben Grundschulden und Bürgschaftsübernahmen durch die
öffentliche Hand insbesondere sogenannte Negativerklärungen in Betracht, mit
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gewerblicher Produktionsanlagen etwa 12–25 Jahre, 5–30 Jahre im Wohnungs-
bau und 12 Jahre bei Schiffskrediten. Der langfristige Anlagekredit ist dabei im
wesentlichen ein objektbezogener Kredit, dessen Verzinsung und Rückzahlung
sich aus dem Beleihungsobjekt ergibt. Derzeit sind rd. 70 % aller Bankkredite an
Unternehmen und Privatpersonen langfristig, bei den Ausleihungen an den Staat
beträgt der langfristige Anteil sogar fast 90 %. Dabei gelten alle Kredite als
langfristig, deren ursprünglich vereinbarte Laufzeit 4 Jahre und mehr beträgt.
Der Realkredit ist die wichtigste Erscheinungsform im langfristigen
Kreditgeschäft. Darunter sind Ausleihungen gegen reale (dingliche) Sicherheiten
auf Grund und Boden zu verstehen. Oftmals werden diese Darlehen auch als
Hypothekarkredite bezeichnet, weil früher überwiegend die Hypothek als
Sicherungsmittel verwendet wurde. Inzwischen herrscht jedoch die Grundschuld
als moderneres Grundpfandrecht vor, die dem Gläubiger eine stärkere
Rechtsstellung      als   die    forderungsabhängige      Hypothek     verschafft.
Finanzierungsobjekte des Realkredits sind in erster Linie Wohnungen, Büro-
und Geschäftshäuser und die Landwirtschaft, daneben in gewissem Umfang aber
auch Industrieanlagen sowie Schiffe, die rechtlich wie Immobilien behandelt
werden. Die Zinssätze für Realkredite orientieren sich an der Entwicklung des
Kapitalmarktzinses und sind zudem von der Dauer der Zinsfestschreibung
abhängig.
Beim Bausparkredit handelt es sich um einen von Bausparkassen vergebenen
langfristigen Spezialkredit für wohnungswirtschaftliche Zwecke, der dem
Realkredit nahesteht. Dabei wird jedoch neben der dinglichen Sicherung auch
die persönliche Kreditwürdigkeit mit in Betracht gezogen, da die Beleihungs-
grenze bis zu 80 % reicht und damit wesentlich höher als beim klassischen
Realkredit (50–60 %) liegt.
Im Wettbewerb um den Kreditkunden haben die Banken in den letzten Jahren
unter dem Begriff “Finanzierung aus einer Hand” vielfältige Formen von Ge-
samtbaufinanzierungen entwickelt, die in der Regel eine Kombination von Hy-
pothekendarlehen, Bauparkredit und sonstigen Bankkrediten darstellen. Darüber
hinaus sind zahlreiche spezifische langfristige Kreditformen zur Finanzierung
des Erwerbs oder der Instandsetzung von Eigenheimen entstanden, die von der
herkömmlichen Form des Realkredits in der einen oder anderen Weise
abweichen.
Kommunalkredite sind langfristige Ausleihungen an Bund, Länder, Gemeinden
(Kommunen) und sinstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im
Gegensatz zum Realkredit nicht durch den Grundstückswert gesichert werden,
sonden deren Sicherheit in der finanziellen Leistungskraft (z.B. Steuerkraft einer
Gemeinde) liegt.
Im Unternehmensbereich ist die langfristige Kreditvergabe in der Regel an die
persönliche Kreditwürdigkeit des Unternehmers gebunden. Als Sicherheiten
kommen neben Grundschulden und Bürgschaftsübernahmen durch die
öffentliche Hand insbesondere sogenannte Negativerklärungen in Betracht, mit
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