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Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse
G
emäß einer allgemeinen Definition liegt ein Markt immer dann vor, wenn
eigennützig handelnde Akteure in Austauschbeziehungen zueinander treten, die
nicht zentral geplant sind. Dabei ist der konkrete Gegenstand dieser
Austauschbeziehungen weit gehend beliebig. Getauscht werden allerdings nicht
die Güter oder Dienstleistungen an sich, sondern die entsprechenden Handlungs-
bzw. Verfügungsrechte (Property-Rights), die sich letztendlich aus der recht-
lichen Rahmenordnung ableiten. Das Ausmaß dieser Handlungsrechte ist von
wesentlicher Bedeutung für den Nutzen eines Gutes und damit für den Preis, der
sich dafür am Markt erzielen lässt. Die Inanspruchnahme des Marktes ist mit
Transaktionskosten verbunden. Die Höhe der Transaktionskosten hat
Auswirkungen auf das Ausmaß an Arbeitsteilung zwischen den Akteuren (Indi-
viduen, Haushalten, Unternehmen): Je geringer die Transaktionskosten, desto
vorteilhafter ist es, ein Gut auf dem Markt zu erwerben anstatt es selbst herzus-
tellen. Der vom Staat vorgegebene rechtliche Rahmen, die für die Durchsetzung
von Rechten erforderlichen Kosten, die Häufigkeit von Transaktionen mit einem
bestimmten Partner sowie bestimmte Eigenschaften des betreffenden Gutes bzw.
der betreffenden Leistung haben wesentliche Bedeutung für die Höhe der
anfallenden Transaktionskosten. Allgemein unterscheidet man fünf Funktionen,
die ein Markt erfüllen sollte, um als «funktionsfähig» zu gelten. Dabei handelt
es sich um:
• die Verteilung der Markteinkommen entsprechend der Marktleistung;
• die Erstellung und Verteilung des Angebotes an Gütern und Dienstleis-
tungen entsprechend den Konsumentenpräferenzen;
• die Lenkung der Produktionsfaktoren in ihre jeweils produktivste Ver-
wendungsmöglichkeit;
• die Anpassung der Produktion an sich ändernde Rahmenbedingungen
sowie;
• die Förderung des technischen Fortschritts bei Produkten und Produk-
tionsmethoden.
Darüber hinaus soll der Wettbewerb individuelle Freiheitsspielräume schaffen
bzw. offen halten. Da Wettbewerbsprozesse auf den dezentralen, individuellen
Entscheidungen der Marktakteure beruhen, lässt sich das Marktergebnis nicht
genau prognostizieren. Es wird vielmehr von den Marktteilnehmern im Verlauf
des Wettbewerbs erst entdeckt («Wettbewerb als Endeckungsverfahren»).
Inwieweit das Verhalten der Akteure bzw. das Marktergebnis ein bestimmten
ethisch-moralischen Vorstellung entspricht, ist wesentlich von den rechtlichen
Rahmenbedingungen bzw. den Anreizen der Marktteilnehmer abhängig; der
Markt an sich hat keine «Moral». Will man das Marktergebnis in Übereinstim-
mung mit gesellschaftlichen Wertvorstellung bringen, so sollte man an den
Rahmenbedingungen für individuelle Entscheidungen ansetzen.
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Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse Gemäß einer allgemeinen Definition liegt ein Markt immer dann vor, wenn eigennützig handelnde Akteure in Austauschbeziehungen zueinander treten, die nicht zentral geplant sind. Dabei ist der konkrete Gegenstand dieser Austauschbeziehungen weit gehend beliebig. Getauscht werden allerdings nicht die Güter oder Dienstleistungen an sich, sondern die entsprechenden Handlungs- bzw. Verfügungsrechte (Property-Rights), die sich letztendlich aus der recht- lichen Rahmenordnung ableiten. Das Ausmaß dieser Handlungsrechte ist von wesentlicher Bedeutung für den Nutzen eines Gutes und damit für den Preis, der sich dafür am Markt erzielen lässt. Die Inanspruchnahme des Marktes ist mit Transaktionskosten verbunden. Die Höhe der Transaktionskosten hat Auswirkungen auf das Ausmaß an Arbeitsteilung zwischen den Akteuren (Indi- viduen, Haushalten, Unternehmen): Je geringer die Transaktionskosten, desto vorteilhafter ist es, ein Gut auf dem Markt zu erwerben anstatt es selbst herzus- tellen. Der vom Staat vorgegebene rechtliche Rahmen, die für die Durchsetzung von Rechten erforderlichen Kosten, die Häufigkeit von Transaktionen mit einem bestimmten Partner sowie bestimmte Eigenschaften des betreffenden Gutes bzw. der betreffenden Leistung haben wesentliche Bedeutung für die Höhe der anfallenden Transaktionskosten. Allgemein unterscheidet man fünf Funktionen, die ein Markt erfüllen sollte, um als «funktionsfähig» zu gelten. Dabei handelt es sich um: die Verteilung der Markteinkommen entsprechend der Marktleistung; die Erstellung und Verteilung des Angebotes an Gütern und Dienstleis- tungen entsprechend den Konsumentenpräferenzen; die Lenkung der Produktionsfaktoren in ihre jeweils produktivste Ver- wendungsmöglichkeit; die Anpassung der Produktion an sich ändernde Rahmenbedingungen sowie; die Förderung des technischen Fortschritts bei Produkten und Produk- tionsmethoden. Darüber hinaus soll der Wettbewerb individuelle Freiheitsspielräume schaffen bzw. offen halten. Da Wettbewerbsprozesse auf den dezentralen, individuellen Entscheidungen der Marktakteure beruhen, lässt sich das Marktergebnis nicht genau prognostizieren. Es wird vielmehr von den Marktteilnehmern im Verlauf des Wettbewerbs erst entdeckt («Wettbewerb als Endeckungsverfahren»). Inwieweit das Verhalten der Akteure bzw. das Marktergebnis ein bestimmten ethisch-moralischen Vorstellung entspricht, ist wesentlich von den rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. den Anreizen der Marktteilnehmer abhängig; der Markt an sich hat keine «Moral». Will man das Marktergebnis in Übereinstim- mung mit gesellschaftlichen Wertvorstellung bringen, so sollte man an den Rahmenbedingungen für individuelle Entscheidungen ansetzen. 17