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Text 6
Wie «moralisch» ist der Markt?
Dem Koordinationsmechanismus «Markt» wird vielfach vorgeworfen, die in der
Gesellschaft vorhandenen moralischen Grundsätze und Werte nicht oder nicht in
ausreichendem Maße zu berücksichtigen. So lautet ein Einwand gegen die
Marktwirtschaft, dass der Wettbewerb kaum soziales oder umweltfreundliches
Verhalten erzeugen würde, weil sich solche Verhaltensweisen nicht im Einklang
mk den eigennützigen, gewinnmaximierenden Zielen der Akteure befinden. In-
sofern könne man sich aus ethischen Gründen nicht (allein) auf den Marktmecha-
nismus als gesellschaftliches Entscheidungsverfahren verlassen. M. a. W.: Der
Marktmechanismus und die Durchsetzung von moralisch erwünschtem Verhalten
können im Gegensatz zueinander stehen. Schon A. Smith hat hinsichtlich dieser
Frage zwischen der Rahmen-Ordnung des Handelns und den Handlungen
innerhalb einer solchen Rahmenordnung unterschieden. Handlungen
eigennütziger Individuen werden wesentlich durch die Rahmenordnung, also die
geltenden Regeln (Gesetze) und die vorhandenen Anreize, geprägt. Dies bedeu-
tet, dass man das Handeln der Akteure durch geeignete Ausgestaltung der Rah-
menordnung beeinflussen kann. Dementsprechend lässt sich moralisches Ver-
halten stimulieren, indem man unerwünschte Handlungsweisen verbietet bzw.
verteuert und/oder moralisch erwünschtes Verhalten besonders belohnt. Sofern
das moralisch erwünschte Verhalten für den einzelnen Akteur nicht von vorn-
herein die günstigste Handlungsalternative darstellt, ist eine Verhaltensänderung
nur dann zu erwarten, wenn die Rahmenordnung entsprechend modifiziert wird.
Es bietet sich der Vergleich zum Verhalten in sportlichen Wettkämpfen an:
Faires Verhalten kann von ehrgeizigen Wettkämpfern nur dann erwartet werden,
wenn die Spielregeln unfaires Verhalten verbieten und diese Regeln mittels
entsprechender Sanktionen (z.B. unter Einsatz eines Schiedsrichters) auch
durchgesetzt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so führt der
Wettkampf zum Ergebnis, dass der bessere, und nicht etwa der sich unfair
verhaltende Konkurrent gewinnt.
Gelingt es der Wirtschaftspolitik in der Rahmenordnung des Handelns die
geeigneten Anreize zu setzen, dann kann auch das Verhalten eigennützig mo-
tivierter Individuen im Marktprozess den jeweiligen Moralvorstellungen
entsprechen. Für die Umsetzung moralischen Verhaltens durch Modifikation der
Rahmenordnung sind jedoch Vorkehrungen zur Durchsetzung dieser Regeln er-
forderlich. Kann nämlich ein Anbieter durch die Missachtung einer nicht
hinreichend durchgesetzten Regel Kosten einsparen, so erleiden diejenigen
Konkurrenten, die sich an die betreffende Regel halten, einen
Wettbewerbsnachteil. Dieser Nachteil zwingt sie dazu, sich diesem
regelwidrigen Verhalten anzuschließen, denn bei Befolgung der Regel laufen sie
Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden.
Moralische Motive der Marktakteure spielen freilich für die Funktionsfähigkeit des
Wettbewerbs eine allenfalls untergeordnete Rolle. Entscheidend sind vielmehr die
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Text 6 Wie «moralisch» ist der Markt? Dem Koordinationsmechanismus «Markt» wird vielfach vorgeworfen, die in der Gesellschaft vorhandenen moralischen Grundsätze und Werte nicht oder nicht in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. So lautet ein Einwand gegen die Marktwirtschaft, dass der Wettbewerb kaum soziales oder umweltfreundliches Verhalten erzeugen würde, weil sich solche Verhaltensweisen nicht im Einklang mk den eigennützigen, gewinnmaximierenden Zielen der Akteure befinden. In- sofern könne man sich aus ethischen Gründen nicht (allein) auf den Marktmecha- nismus als gesellschaftliches Entscheidungsverfahren verlassen. M. a. W.: Der Marktmechanismus und die Durchsetzung von moralisch erwünschtem Verhalten können im Gegensatz zueinander stehen. Schon A. Smith hat hinsichtlich dieser Frage zwischen der Rahmen-Ordnung des Handelns und den Handlungen innerhalb einer solchen Rahmenordnung unterschieden. Handlungen eigennütziger Individuen werden wesentlich durch die Rahmenordnung, also die geltenden Regeln (Gesetze) und die vorhandenen Anreize, geprägt. Dies bedeu- tet, dass man das Handeln der Akteure durch geeignete Ausgestaltung der Rah- menordnung beeinflussen kann. Dementsprechend lässt sich moralisches Ver- halten stimulieren, indem man unerwünschte Handlungsweisen verbietet bzw. verteuert und/oder moralisch erwünschtes Verhalten besonders belohnt. Sofern das moralisch erwünschte Verhalten für den einzelnen Akteur nicht von vorn- herein die günstigste Handlungsalternative darstellt, ist eine Verhaltensänderung nur dann zu erwarten, wenn die Rahmenordnung entsprechend modifiziert wird. Es bietet sich der Vergleich zum Verhalten in sportlichen Wettkämpfen an: Faires Verhalten kann von ehrgeizigen Wettkämpfern nur dann erwartet werden, wenn die Spielregeln unfaires Verhalten verbieten und diese Regeln mittels entsprechender Sanktionen (z.B. unter Einsatz eines Schiedsrichters) auch durchgesetzt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so führt der Wettkampf zum Ergebnis, dass der bessere, und nicht etwa der sich unfair verhaltende Konkurrent gewinnt. Gelingt es der Wirtschaftspolitik in der Rahmenordnung des Handelns die geeigneten Anreize zu setzen, dann kann auch das Verhalten eigennützig mo- tivierter Individuen im Marktprozess den jeweiligen Moralvorstellungen entsprechen. Für die Umsetzung moralischen Verhaltens durch Modifikation der Rahmenordnung sind jedoch Vorkehrungen zur Durchsetzung dieser Regeln er- forderlich. Kann nämlich ein Anbieter durch die Missachtung einer nicht hinreichend durchgesetzten Regel Kosten einsparen, so erleiden diejenigen Konkurrenten, die sich an die betreffende Regel halten, einen Wettbewerbsnachteil. Dieser Nachteil zwingt sie dazu, sich diesem regelwidrigen Verhalten anzuschließen, denn bei Befolgung der Regel laufen sie Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden. Moralische Motive der Marktakteure spielen freilich für die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs eine allenfalls untergeordnete Rolle. Entscheidend sind vielmehr die 15
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