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Regeln bzw. Anreize, die den eigennützig handelnden Individuen vorgegeben sind.
Insofern bestätigt sich auch bei der Frage nach der Moral eine der berühmtesten
Aussagen von Adam Smith: «Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und
Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie
ihre eigenen Interessen wahrnehmen». Folglich sind solche Handlungen, die aus
der Sicht der Gesellschaft als moralisch verwerflich gelten, nicht durch ,schlechte
Menschen’ oder unzulässig eigennützige bzw. profitsüchtige Handlungsmotive
bedingt, sondern Ergebnis von nicht zieladäquat ausgestalteten oder unzureichend
durchgesetzten Regeln. Für die Wirtschaftpolitik folgt daraus, nicht an den Hand-
lungsmotiven der Individuen (Präferenzen) anzusetzen, sondern die Rahmenbedin-
gungen entsprechend zu verändern.
Beispiel Umweltpolitik; Ein Appell an Unternehmen mit schadstoffintensiver
Produktion, die Umweit zu schonen, ist solange wenig Erfolg versprechend, wie
die Reduktion des Schadstoffausstoßes mit Kosten verbunden ist und der einzelne
Emittent nicht davon ausgehen kann, dass seine Konkurrenten gleichzeitig
ebenfalls ihren Schadstoffausstoß reduzieren. Nur wenn durch entsprechende staat-
liche Maßnahmen (z.B. Emisionsabgaben) sichergestellt ist, dass die Reduktion der
Etmssionsmenge für das betreffende Unternehmen von Vorteil ist (etwa weil es
wesentlich teurer wäre, die entsprechende Abgabe zu zahlen), kann mit einer we-
sentlichen Verringerung des Schadstoffausstoßes gerechnet werden.
Beispiel Arbeitsmarktpolitik: Ein Aufruf an die Unternehmen, aus «sozialer
Verantwortung» Arbeitskräfte einzustellen, und Arbeitslosigkeit zu reduzieren,
muss dann folgenlos bleiben, wenn sich die Einstellung zusätzlicher
Arbeitskräfte nicht lohnt und ein Unternehmen bei Missachtung dieser
ökonomischen Zwänge u. U. seine Überlebensfähigkeit aufs Spiel setzt. Erst
wenn die Rahmenbedingungen die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte als
ökonomisch vorteilhaft erscheinen lassen, ist ein entsprechendes Verhalten der
Unternehmen zu erwarten.
Im Ergebnis zeigt sich, dass der Markt für sich genommen ohne eine adäquat
ausgestaltete Rahmenordnung, d.h. ohne Berücksichtigung moralischer Aspekte
in der Rahmenordnung, wohl nicht dazu in der Lage ist, moralische Ansprüche
und Wettbewerb zu harmonisieren. Um eine solche Übereinstimmung herbei-
zuführen, bedarf es der Berücksichtigung dieser Aspekte in der Rahmenord-
nung, indem man moralisch erwünschtes Handeln begünstigt und moralisch
verwerfliches Handeln benachteiligt. Damit diese Regelungen auch ihre
Wirkungen entfalten, müssen sie faktisch durchgesetzt werden. Sind diese
Bedingungen erfüllt, so stehen Markt und Moral nicht im Widerspruch
zueinander.
Beantworten Sie die Fragen
Was wird dem Koordinationsmechanismus «Markt» vorgeworfen?
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Regeln bzw. Anreize, die den eigennützig handelnden Individuen vorgegeben sind. Insofern bestätigt sich auch bei der Frage nach der Moral eine der berühmtesten Aussagen von Adam Smith: «Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen». Folglich sind solche Handlungen, die aus der Sicht der Gesellschaft als moralisch verwerflich gelten, nicht durch ,schlechte Menschen oder unzulässig eigennützige bzw. profitsüchtige Handlungsmotive bedingt, sondern Ergebnis von nicht zieladäquat ausgestalteten oder unzureichend durchgesetzten Regeln. Für die Wirtschaftpolitik folgt daraus, nicht an den Hand- lungsmotiven der Individuen (Präferenzen) anzusetzen, sondern die Rahmenbedin- gungen entsprechend zu verändern. Beispiel Umweltpolitik; Ein Appell an Unternehmen mit schadstoffintensiver Produktion, die Umweit zu schonen, ist solange wenig Erfolg versprechend, wie die Reduktion des Schadstoffausstoßes mit Kosten verbunden ist und der einzelne Emittent nicht davon ausgehen kann, dass seine Konkurrenten gleichzeitig ebenfalls ihren Schadstoffausstoß reduzieren. Nur wenn durch entsprechende staat- liche Maßnahmen (z.B. Emisionsabgaben) sichergestellt ist, dass die Reduktion der Etmssionsmenge für das betreffende Unternehmen von Vorteil ist (etwa weil es wesentlich teurer wäre, die entsprechende Abgabe zu zahlen), kann mit einer we- sentlichen Verringerung des Schadstoffausstoßes gerechnet werden. Beispiel Arbeitsmarktpolitik: Ein Aufruf an die Unternehmen, aus «sozialer Verantwortung» Arbeitskräfte einzustellen, und Arbeitslosigkeit zu reduzieren, muss dann folgenlos bleiben, wenn sich die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte nicht lohnt und ein Unternehmen bei Missachtung dieser ökonomischen Zwänge u. U. seine Überlebensfähigkeit aufs Spiel setzt. Erst wenn die Rahmenbedingungen die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte als ökonomisch vorteilhaft erscheinen lassen, ist ein entsprechendes Verhalten der Unternehmen zu erwarten. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Markt für sich genommen ohne eine adäquat ausgestaltete Rahmenordnung, d.h. ohne Berücksichtigung moralischer Aspekte in der Rahmenordnung, wohl nicht dazu in der Lage ist, moralische Ansprüche und Wettbewerb zu harmonisieren. Um eine solche Übereinstimmung herbei- zuführen, bedarf es der Berücksichtigung dieser Aspekte in der Rahmenord- nung, indem man moralisch erwünschtes Handeln begünstigt und moralisch verwerfliches Handeln benachteiligt. Damit diese Regelungen auch ihre Wirkungen entfalten, müssen sie faktisch durchgesetzt werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, so stehen Markt und Moral nicht im Widerspruch zueinander. Beantworten Sie die Fragen Was wird dem Koordinationsmechanismus «Markt» vorgeworfen? 16
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