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Regeln bzw. Anreize, die den eigennützig handelnden Individuen vorgegeben sind. 
Insofern bestätigt sich auch bei der Frage nach der Moral eine der berühmtesten 
Aussagen von Adam Smith: «Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und 
Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie 
ihre eigenen Interessen wahrnehmen». Folglich sind solche Handlungen, die aus 
der Sicht der Gesellschaft als moralisch verwerflich gelten, nicht durch ,schlechte 
Menschen’ oder unzulässig eigennützige bzw. profitsüchtige Handlungsmotive 
bedingt, sondern Ergebnis von nicht zieladäquat ausgestalteten oder unzureichend 
durchgesetzten Regeln. Für die Wirtschaftpolitik folgt daraus, nicht an den Hand-
lungsmotiven der Individuen (Präferenzen) anzusetzen, sondern die Rahmenbedin-
gungen entsprechend zu verändern. 
Beispiel Umweltpolitik; Ein Appell an Unternehmen mit schadstoffintensiver 
Produktion, die Umweit zu schonen, ist solange wenig Erfolg versprechend, wie 
die Reduktion des Schadstoffausstoßes mit Kosten verbunden ist und der einzelne 
Emittent nicht davon ausgehen kann, dass seine Konkurrenten gleichzeitig 
ebenfalls ihren Schadstoffausstoß reduzieren. Nur wenn durch entsprechende staat-
liche Maßnahmen (z.B. Emisionsabgaben) sichergestellt ist, dass die Reduktion der 
Etmssionsmenge für das betreffende Unternehmen von Vorteil ist (etwa weil es 
wesentlich teurer wäre, die entsprechende Abgabe zu zahlen), kann mit einer we-
sentlichen Verringerung des Schadstoffausstoßes gerechnet werden. 
Beispiel Arbeitsmarktpolitik: Ein Aufruf an die Unternehmen, aus «sozialer 
Verantwortung» Arbeitskräfte einzustellen, und Arbeitslosigkeit zu reduzieren, 
muss dann folgenlos bleiben, wenn sich die Einstellung zusätzlicher 
Arbeitskräfte nicht lohnt und ein Unternehmen bei Missachtung dieser 
ökonomischen Zwänge u. U. seine Überlebensfähigkeit aufs Spiel setzt. Erst 
wenn die Rahmenbedingungen die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte als 
ökonomisch vorteilhaft erscheinen lassen, ist ein entsprechendes Verhalten der 
Unternehmen zu erwarten. 
Im Ergebnis zeigt sich, dass der Markt für sich genommen ohne eine adäquat 
ausgestaltete Rahmenordnung, d.h. ohne Berücksichtigung moralischer Aspekte 
in der Rahmenordnung, wohl nicht dazu in der Lage ist, moralische Ansprüche 
und Wettbewerb zu harmonisieren. Um eine solche Übereinstimmung herbei-
zuführen, bedarf es der Berücksichtigung dieser Aspekte in der Rahmenord-
nung, indem man moralisch erwünschtes Handeln begünstigt und moralisch 
verwerfliches Handeln benachteiligt. Damit diese Regelungen auch ihre 
Wirkungen entfalten, müssen sie faktisch durchgesetzt werden. Sind diese 
Bedingungen erfüllt, so stehen Markt und Moral nicht im Widerspruch 
zueinander. 
Beantworten Sie die Fragen 
Was wird dem Koordinationsmechanismus «Markt» vorgeworfen? 
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Regeln bzw. Anreize, die den eigennützig handelnden Individuen vorgegeben sind.
Insofern bestätigt sich auch bei der Frage nach der Moral eine der berühmtesten
Aussagen von Adam Smith: «Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und
Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie
ihre eigenen Interessen wahrnehmen». Folglich sind solche Handlungen, die aus
der Sicht der Gesellschaft als moralisch verwerflich gelten, nicht durch ,schlechte
Menschen oder unzulässig eigennützige bzw. profitsüchtige Handlungsmotive
bedingt, sondern Ergebnis von nicht zieladäquat ausgestalteten oder unzureichend
durchgesetzten Regeln. Für die Wirtschaftpolitik folgt daraus, nicht an den Hand-
lungsmotiven der Individuen (Präferenzen) anzusetzen, sondern die Rahmenbedin-
gungen entsprechend zu verändern.
Beispiel Umweltpolitik; Ein Appell an Unternehmen mit schadstoffintensiver
Produktion, die Umweit zu schonen, ist solange wenig Erfolg versprechend, wie
die Reduktion des Schadstoffausstoßes mit Kosten verbunden ist und der einzelne
Emittent nicht davon ausgehen kann, dass seine Konkurrenten gleichzeitig
ebenfalls ihren Schadstoffausstoß reduzieren. Nur wenn durch entsprechende staat-
liche Maßnahmen (z.B. Emisionsabgaben) sichergestellt ist, dass die Reduktion der
Etmssionsmenge für das betreffende Unternehmen von Vorteil ist (etwa weil es
wesentlich teurer wäre, die entsprechende Abgabe zu zahlen), kann mit einer we-
sentlichen Verringerung des Schadstoffausstoßes gerechnet werden.
Beispiel Arbeitsmarktpolitik: Ein Aufruf an die Unternehmen, aus «sozialer
Verantwortung» Arbeitskräfte einzustellen, und Arbeitslosigkeit zu reduzieren,
muss dann folgenlos bleiben, wenn sich die Einstellung zusätzlicher
Arbeitskräfte nicht lohnt und ein Unternehmen bei Missachtung dieser
ökonomischen Zwänge u. U. seine Überlebensfähigkeit aufs Spiel setzt. Erst
wenn die Rahmenbedingungen die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte als
ökonomisch vorteilhaft erscheinen lassen, ist ein entsprechendes Verhalten der
Unternehmen zu erwarten.
Im Ergebnis zeigt sich, dass der Markt für sich genommen ohne eine adäquat
ausgestaltete Rahmenordnung, d.h. ohne Berücksichtigung moralischer Aspekte
in der Rahmenordnung, wohl nicht dazu in der Lage ist, moralische Ansprüche
und Wettbewerb zu harmonisieren. Um eine solche Übereinstimmung herbei-
zuführen, bedarf es der Berücksichtigung dieser Aspekte in der Rahmenord-
nung, indem man moralisch erwünschtes Handeln begünstigt und moralisch
verwerfliches Handeln benachteiligt. Damit diese Regelungen auch ihre
Wirkungen entfalten, müssen sie faktisch durchgesetzt werden. Sind diese
Bedingungen erfüllt, so stehen Markt und Moral nicht im Widerspruch
zueinander.
Beantworten Sie die Fragen
Was wird dem Koordinationsmechanismus «Markt» vorgeworfen?
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