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2 Ulrich Eisenhardt Mauerbau gegen Massenflucht -der 13.
August 1961
2.1 Lesen Sie die Überschrift noch eines Textes, worum handelt der
Text wohl?
Lesen Sie nun den Text. Fassen Sie kurz zusammen, wozu die Mauer
dienen sollte?
In der DDR wurde der Autstand vom 17. Juni 1953 offiziell als ein „von
westlichen Drahtziehern und faschistischen Provokateuren ausgelöster und
gesteuerter konterrevolutionärer Putschversuch" bezeichnet. Dennoch beschloß die
SED den „Neuen Kurs", der u.a. die Einschränkung der Investitionen für die
Schwerindustrie zugunsten der Konsumgütenndustrie vorsah, um die
Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Das Modell der
zentralgelenkten Staatswirtschaft, verbunden mit einer Diktatur, war an der -
gemessen an den Verhältnissen in Europa - rückständigen Sowjetunion
ausgerichtet und stand deshalb im Widerspruch zur sozialökonomischen
Entwicklung in Deutschland. Die daraus erwachsenden dauernden wirtschaftlichen
Nöte und Krisen und der politische Druck führten zu einer dramatisch
anwachsenden Fluchtbewegung in den Westen Deutschlands, die 1961 den
Charakter einer Massenflucht annahm. Mit Zustimmung der Staaten des
Warschauer Paktes und insbesondere mit Unterstützung der UdSSR schloß die
DDR am 13. August 1961 die Grenzen, indem sie quer durch Berlin und dann an
der Zonengrenze die berüchtigte Mauer errichtete, die wie nichts anderes geeignet
war, die Teilung Deutschlands zu symbolisieren.
In einem Grundriß der „Staats- und Rechtsgeschichte der DDR" wurde der
Mauerbau als „Sicherung der Staatsgrenze der DDR" und als „notwendige Antwort
auf die unmittelbare militärische Bedrohung durch die BRD und ihre Verbündeten"
bezeichnet.
In der Realität war die Bevölkerung der DDR nun in ihrem Staat eingesperrt.
Reisen in das westliche Deutschland und das westliche Ausland waren - bis auf
wenige Ausnahmen für Privilegierte (Politiker, Sportler, Künstler etc.) -
unmöglich.
Seit dem Bau der Mauer gingen nunmehr die Bundesrepublik Deutschland
und die DDR hinsichtlich der Existenz eines deutschen Gesamtstaates von
verschiedenen Voraussetzungen aus. Die DDR vertrat hartnäckig die
„Zweistaatentheorie" und damit die Auffassung, daß auf dem Gebiet des
ehemaligen Deutschen
Reiches zwei neue Staaten entstanden seien. Demgegenüber hielten die
Repräsentanten und Organe der Bundesrepublik Deutschland, vor allem und
richtungweisend das Bundesverfassungsgericht, an der „Identitätstheorie" fest,
nach der die Bundesrepublik Deutschland identisch ist mit dem
Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich". Mit Bezug auf das Urteil des
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2 Ulrich Eisenhardt Mauerbau gegen Massenflucht -der 13. August 1961 2.1 Lesen Sie die Überschrift noch eines Textes, worum handelt der Text wohl? Lesen Sie nun den Text. Fassen Sie kurz zusammen, wozu die Mauer dienen sollte? In der DDR wurde der Autstand vom 17. Juni 1953 offiziell als ein „von westlichen Drahtziehern und faschistischen Provokateuren ausgelöster und gesteuerter konterrevolutionärer Putschversuch" bezeichnet. Dennoch beschloß die SED den „Neuen Kurs", der u.a. die Einschränkung der Investitionen für die Schwerindustrie zugunsten der Konsumgütenndustrie vorsah, um die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Das Modell der zentralgelenkten Staatswirtschaft, verbunden mit einer Diktatur, war an der - gemessen an den Verhältnissen in Europa - rückständigen Sowjetunion ausgerichtet und stand deshalb im Widerspruch zur sozialökonomischen Entwicklung in Deutschland. Die daraus erwachsenden dauernden wirtschaftlichen Nöte und Krisen und der politische Druck führten zu einer dramatisch anwachsenden Fluchtbewegung in den Westen Deutschlands, die 1961 den Charakter einer Massenflucht annahm. Mit Zustimmung der Staaten des Warschauer Paktes und insbesondere mit Unterstützung der UdSSR schloß die DDR am 13. August 1961 die Grenzen, indem sie quer durch Berlin und dann an der Zonengrenze die berüchtigte Mauer errichtete, die wie nichts anderes geeignet war, die Teilung Deutschlands zu symbolisieren. In einem Grundriß der „Staats- und Rechtsgeschichte der DDR" wurde der Mauerbau als „Sicherung der Staatsgrenze der DDR" und als „notwendige Antwort auf die unmittelbare militärische Bedrohung durch die BRD und ihre Verbündeten" bezeichnet. In der Realität war die Bevölkerung der DDR nun in ihrem Staat eingesperrt. Reisen in das westliche Deutschland und das westliche Ausland waren - bis auf wenige Ausnahmen für Privilegierte (Politiker, Sportler, Künstler etc.) - unmöglich. Seit dem Bau der Mauer gingen nunmehr die Bundesrepublik Deutschland und die DDR hinsichtlich der Existenz eines deutschen Gesamtstaates von verschiedenen Voraussetzungen aus. Die DDR vertrat hartnäckig die „Zweistaatentheorie" und damit die Auffassung, daß auf dem Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches zwei neue Staaten entstanden seien. Demgegenüber hielten die Repräsentanten und Organe der Bundesrepublik Deutschland, vor allem und richtungweisend das Bundesverfassungsgericht, an der „Identitätstheorie" fest, nach der die Bundesrepublik Deutschland identisch ist mit dem Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich". Mit Bezug auf das Urteil des 6
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