Контрольные работы по немецкому языку для студентов заочного отделения исторического факультета. Горожанина Н.И - 42 стр.

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ПРИЛОЖЕНИЕ
I. ТЕКСТЫ СТРАНОВЕДЧЕСКОЙ И ИСТОРИЧЕСКОЙ ТЕМАТИКИ
II семестр
Прочитайте, выпишите незнакомые слова и переведите следующие
тексты.
TEXT I
Die Universitäten Deutschlands
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmen die ein-
zelnen Bundesländer autonom über Fragen der Universitätsausbildung.
Das zuständige Kultusministerium beschließt zwar eine Studienordnung für
die einzelnen Universitäten. Es werden auch Prüfungsordnungen für die ein-
zelnen Fachbereiche, die an dieser Universität vertreten sind, bestimmt.
Aber die Freiheit von Lehre und Forschung sind grundgesetzlich gestützt.
An jeder Universität in Deutschland steht eine bestimmte Anzahl von Stu-
dienplätzen für die einzelnen Fachrichtungen zur Verfügung. Aufgrund der
hohen Anmeldungszahlen hat man für einige Studiengänge Aufnahmebe-
schränkungen eingeführt, den sogenannten Numerus clausus. Die Bewerber
müssen eine bestimmte Durchschnittsnote im Abiturzeugnis erreichen, um
für das betreffende Studium zugelassen zu werden. Die Studenten der Nu-
merus clausus Fächer bewerben sich bei der länderübergreifenden Zentra-
len Verteilungsstelle in Dortmund. Sie prüft die eingereichten Unterlagen
und weist den Bewerbern einen Studienplatz an einer bundesdeutschen Uni-
versität zu.
An den Universitäten gibt es Stipendien für besonders begabte Studenten,
die mit Sondermitteln aus staatlichen oder privaten Spenden gefördert wer-
den. Andere Studenten können durch BAFöG-Gelder (Bundesausbildungs-
förderungsgesetz) gefördert werden. Diese Studenten erhalten ein staatliches
Stipendium. Dieses Stipendium muss nach dem Studium ganz oder teilweise
zurückgezahlt werden.
Neben den Universitäten gibt es Fachhochschulen für berufsorientierende
Ausbildungsgänge (z.B. Elektronikingenieur), Musikhochschulen, Kunst-
hochschulen, staatliche Film- und Schauspielschulen. Auch sie unterliegen
der Gesetzgebung der Bundesländer. (1500)
Пояснения к тексту
1. Das Kultusministerium министерство культуры и образования.
2. Die Fachrichtung (узкая) специальность, область деятельности.
3. Der Fachbereich факультет, отделение.
                             ПРИЛОЖЕНИЕ

I. ТЕКСТЫ СТРАНОВЕДЧЕСКОЙ И ИСТОРИЧЕСКОЙ ТЕМАТИКИ

II семестр
Прочитайте, выпишите незнакомые слова и переведите следующие
тексты.


TEXT I
Die Universitäten Deutschlands
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmen die ein-
zelnen Bundesländer autonom über Fragen der Universitätsausbildung.
Das zuständige Kultusministerium beschließt zwar eine Studienordnung für
die einzelnen Universitäten. Es werden auch Prüfungsordnungen für die ein-
zelnen Fachbereiche, die an dieser Universität vertreten sind, bestimmt.
Aber die Freiheit von Lehre und Forschung sind grundgesetzlich gestützt.
An jeder Universität in Deutschland steht eine bestimmte Anzahl von Stu-
dienplätzen für die einzelnen Fachrichtungen zur Verfügung. Aufgrund der
hohen Anmeldungszahlen hat man für einige Studiengänge Aufnahmebe-
schränkungen eingeführt, den sogenannten Numerus clausus. Die Bewerber
müssen eine bestimmte Durchschnittsnote im Abiturzeugnis erreichen, um
für das betreffende Studium zugelassen zu werden. Die Studenten der Nu-
merus clausus – Fächer bewerben sich bei der länderübergreifenden Zentra-
len Verteilungsstelle in Dortmund. Sie prüft die eingereichten Unterlagen
und weist den Bewerbern einen Studienplatz an einer bundesdeutschen Uni-
versität zu.
An den Universitäten gibt es Stipendien für besonders begabte Studenten,
die mit Sondermitteln aus staatlichen oder privaten Spenden gefördert wer-
den. Andere Studenten können durch BAFöG-Gelder (Bundesausbildungs-
förderungsgesetz) gefördert werden. Diese Studenten erhalten ein staatliches
Stipendium. Dieses Stipendium muss nach dem Studium ganz oder teilweise
zurückgezahlt werden.
Neben den Universitäten gibt es Fachhochschulen für berufsorientierende
Ausbildungsgänge (z.B. Elektronikingenieur), Musikhochschulen, Kunst-
hochschulen, staatliche Film- und Schauspielschulen. Auch sie unterliegen
der Gesetzgebung der Bundesländer. (1500)

Пояснения к тексту
  1. Das Kultusministerium – министерство культуры и образования.
  2. Die Fachrichtung – (узкая) специальность, область деятельности.
  3. Der Fachbereich – факультет, отделение.

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