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Lektion 5. Bildungswesen in der BRD.
Die Schule
Die Organisation der Schulen ist Sache der einzelnen Bundesländer.
Rahmenvereinbarungen sorgen dafür, daß ein gewisses Maß an Einheitlichkeit
vorhanden ist.
In der BRD besteht Schulpflicht vom vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr,
also für 12 Jahre, wobei 9 Jahre lang eine Vollzeitschule und danach die
Berufsschule in Teil-zeitform besucht werden muß. Der Besuch aller öffentlichen
Schulen ist kostenlos. Die Lernmittel, d.h. vor allem Schulbücher, werden den
Schülern zum Teil ebenfalls kosten-los zur Verfügung gestellt.
Im Alter von 6 Jahren kommen die Kinder in die Grund-schule, die im
allgemeinen 4 Jahre umfaßt. Eine frühere Einschulung ist nur in Ausnahmefällen
möglich. Die Grund-schule besuchen alle Kinder gemeinsam. Danach trennen sich
ihre Wege; Sie haben die Wahl zwischen mehreren Möglichkei-ten. Viele Schüler
besuchen heute aber zunächst eine Orien-tierungsstufe(Klasse 5 und 6), in der sie
ihre Entscheidung für einen bestimmten Schultyp noch überdenken und ändern
können.
Die meisten Kinder gehen anschließend an die Grund-schule auf die
Hauptschule. Wer sie mit 15 Jahren verläßt, tritt meist in die Berufsausbildung ein.
Der erfolgreiche Abschluß der Hauptschule öffnet den Weg zu vielen Ausbil-
dungsberufen in Handwerk und Industrie.
Die Realschule umfaßt in der Regel 6 Jahre von der 5. bis zur 10. Klasse. Diese
Schulart bereitet die Schüler auf höherqualifizierte Berufe vor. Sie dauert 6
Schuljahre. übergänge während dieser Zeit in andere Schularten sind möglich. Eine
Fremdsprache ab Klasse 5 ist Pflicht. In der Regel ist es Englisch. Oftmals kann ab
Klasse 7 eine wei-tere Fremdsprache gelernt werden. Der Realschulabschluß heißt
auch “mittlere Reife” oder “Fachschulreife”, weil Schüler damit eine Fachschule
besuchen können.
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