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2. Die Sachfirma ist dem Gegenstand des Unternehmens entnommen.
Genossenschaften müssen sie grundsätzlich führen. Aktiengesellschaften führen sie
in der Regel. Die GmbH kann zwischen Personen- und Sachfirma wählen.
3. Die gemischte Firma. Fügt ein Unternehmen zur besseren Kennzeichnung des
Betriebszwecks dem Kern der Firma Zu-sätze bei, entsteht eine gemischte Firma.
das wichtigste über die gmbh.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit(juri-
stische Person), bei der die Haf-tung auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist.
Eigene Rechtspersönlichkeit bedeutet, das die Gesellschaft selbst Träger eigener
Rechte ist und selbständig im Rechtsverkehr- durch ihre Geschäftführer - handelt.
Sie tritt als Kaufmann im Rechtsverkehr auf, schließt Verträge, besitzt Vermögen
und muß Steuern bezahlen. Alle Handlungen, die das Unternehmen betreffen,
werden der Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern zugerechnet.
Beschränkte Haftung bedeutet, das sich Gläubiger der Ge-sellschaft nur aus dem
Gesellschaftsvermögen, nicht aber auch aus dem Privatvermögen der Gesellschafter
befriedigen können. Im Falle einer Inanspruchnahme kann also nicht auf das
Privatvermögen zurückgegriffen werden; das Vermögen der Gesellschaft steht den
Gläubigern allerdings in seiner Ge-samtheit zur Verfügung (also nicht nur bis zur
Höhe des Betrags des Stammkapitals).
Erste Vermögensgrundlage der Gesellschaft ist das Stammkapital. Es kann in
Geld oder in Sachwerten bestehen und muß mindestens 50 000 DM betragen.
Das Stammkapital setzt sich aus den Stammeinlagen zu-sammen. Sie sind der
Beitrag jedes einzelnen Gesellschaf-ters zum Stammkapital. Die Stammeinlage
entspricht dem Ge-schäftsanteil des Gesellschafters.
der begriff “Management”
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