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Gewährleistung der Verkehrssicherheit erteilt werden kann. Hierbei wird davon
ausgegangen, daß viele Bürger daran interessiert sind, ihre Angehörigen selbst
auszubilden. In einigen europäischen Ländern wird diese Form der Ausbildung mit
Erfolg praktiziert.
Текст С2
Neue Regeln; neue Schilder: das gilt jetzt!
Viele Verkehrsregeln waren überaltert. Das Bundesverkehrsmininisterium
hat deshalb die Straßenverkehrsordnung (StVO) gründlich renoviert. Über 100
Vorschriften wurden geändert. Sie gelten ab 1. Oktober. Welche neuen Regeln
sind besonders wichtig? Wir sagen es lhnen.
An Zebrastreifen darf überhaupt nicht mehr überholt werden – selbst dann nicht,
wenn weit und breit kein Passant zu sehen ist. Das Überholen war bisher schon stark
eingeschränkt. Und trotudem: Es krachte immer wieder mit schlimmen Folgen.
Auch beim Parken ging es nicht immer partnerschaftlich zu. Man sprach schon
vom „Kampf um den Parkplatz“. Wer als erster in der Parklücke war, war bisher im
Recht – völlig gleich, ob da schon ein anderer rangierte. Diese Rechtslage hat man
um 180 Grad gedreht. Jetzt gilt: Wer den freien Platz als erster erreicht, hat den
Vorrang – sogar, wenn er erst vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er
noch darauf wartet, daß der Parkplatz bald frei wird.
Rücksichtslosigkeit – auch bei Radfahrern ein Problem. Wer auf dem Radweg an
einer Bushaltestelle vorbeikommt, muß das Tempo drosseln und notfalls anhalten,
wenn Fahrgäste ein- und aussteigen.
Wichtig für Eltern: Es bleibt dabei, daß radelnde Kinder bis 8 Jahre den Fußweg
benutzen müssen, wenn es keinen Radweg gibt. Neu ist: Sobald die Kinder die Straße
überqueren, müssen sie absteigen und schieben. Wer ein Kind sieht, muß natürlich
besonders umsichtig fahren und ständig bremsbereit sein.
Eine Kehrtwendung machte der Gesetzgeber bei den Mofafahrern. Sie mußten
bisher auf die vorhandenen Radwege. Jetzt haben sie auf der Straße zu fahren. Nur
wenn ein Schild den Radweg ausdrücklich für Mofas freigibt, ist die Lage wie bisher.
Bisher verboten, nun erlaubt: Rad- und Mofafahrer dürfen auf dem rechten
Fahrstreifen (zum Beispiel vor einer roten Ampel) die wartenden Fahrzeuge langsam
rechts überholen. Alles andere „wilde“ Rechtsüberholen bleibt auch weiterhin
verboten. Autofahrer müssen sich vorm Rechtsabbiegen sorgfältig vergewissern, daß
kein Zweirad im „toten Winkel“ ist. Die Unfallgefahr ist heir groß. Auch deshalb
sollte der Uweite Außenspiegel endlich Pflicht für alle Pkw werden!
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An Kreuzungen von Fußgängerzonen und Wohnstraßen mit abgesenktem
Bordstein mit Durchgangsstraßen galt bisher rechts vor links. Jetzt ist es anders: Wer
mit seinem Fahrzeug aus Wohnwegen oder zum Beispiel mit dem Lieferwagen aus
einer Fußgängerzone kommt, muß warten, bis die Durchgangsstraße frei ist –
genauso wie bei einer Grundstückausfahrt. Alle anderen haben Vorrang – Fußgänger
auf dem Fußweg, Radfahrer auf dem Radweg und die übrigen auf der Straße.
Gewährleistung der Verkehrssicherheit erteilt werden kann. Hierbei wird davon ausgegangen, daß viele Bürger daran interessiert sind, ihre Angehörigen selbst auszubilden. In einigen europäischen Ländern wird diese Form der Ausbildung mit Erfolg praktiziert. Текст С2 Neue Regeln; neue Schilder: das gilt jetzt! Viele Verkehrsregeln waren überaltert. Das Bundesverkehrsmininisterium hat deshalb die Straßenverkehrsordnung (StVO) gründlich renoviert. Über 100 Vorschriften wurden geändert. Sie gelten ab 1. Oktober. Welche neuen Regeln sind besonders wichtig? Wir sagen es lhnen. An Zebrastreifen darf überhaupt nicht mehr überholt werden – selbst dann nicht, wenn weit und breit kein Passant zu sehen ist. Das Überholen war bisher schon stark eingeschränkt. Und trotudem: Es krachte immer wieder mit schlimmen Folgen. Auch beim Parken ging es nicht immer partnerschaftlich zu. Man sprach schon vom „Kampf um den Parkplatz“. Wer als erster in der Parklücke war, war bisher im Recht – völlig gleich, ob da schon ein anderer rangierte. Diese Rechtslage hat man um 180 Grad gedreht. Jetzt gilt: Wer den freien Platz als erster erreicht, hat den Vorrang – sogar, wenn er erst vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er noch darauf wartet, daß der Parkplatz bald frei wird. Rücksichtslosigkeit – auch bei Radfahrern ein Problem. Wer auf dem Radweg an einer Bushaltestelle vorbeikommt, muß das Tempo drosseln und notfalls anhalten, wenn Fahrgäste ein- und aussteigen. Wichtig für Eltern: Es bleibt dabei, daß radelnde Kinder bis 8 Jahre den Fußweg benutzen müssen, wenn es keinen Radweg gibt. Neu ist: Sobald die Kinder die Straße überqueren, müssen sie absteigen und schieben. Wer ein Kind sieht, muß natürlich besonders umsichtig fahren und ständig bremsbereit sein. Eine Kehrtwendung machte der Gesetzgeber bei den Mofafahrern. Sie mußten bisher auf die vorhandenen Radwege. Jetzt haben sie auf der Straße zu fahren. Nur wenn ein Schild den Radweg ausdrücklich für Mofas freigibt, ist die Lage wie bisher. Bisher verboten, nun erlaubt: Rad- und Mofafahrer dürfen auf dem rechten Fahrstreifen (zum Beispiel vor einer roten Ampel) die wartenden Fahrzeuge langsam rechts überholen. Alles andere „wilde“ Rechtsüberholen bleibt auch weiterhin verboten. Autofahrer müssen sich vorm Rechtsabbiegen sorgfältig vergewissern, daß kein Zweirad im „toten Winkel“ ist. Die Unfallgefahr ist heir groß. Auch deshalb sollte der Uweite Außenspiegel endlich Pflicht für alle Pkw werden! An Kreuzungen von Fußgängerzonen und Wohnstraßen mit abgesenktem Bordstein mit Durchgangsstraßen galt bisher rechts vor links. Jetzt ist es anders: Wer mit seinem Fahrzeug aus Wohnwegen oder zum Beispiel mit dem Lieferwagen aus einer Fußgängerzone kommt, muß warten, bis die Durchgangsstraße frei ist – genauso wie bei einer Grundstückausfahrt. Alle anderen haben Vorrang – Fußgänger auf dem Fußweg, Radfahrer auf dem Radweg und die übrigen auf der Straße. 38
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