Автомобилестроение в Германии. Ломакина Н.Н. - 39 стр.

UptoLike

Составители: 

Neue rechte auch im eingeschränkten Haltverbot: Stoppen war nicht erlaubt, außer
zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Nun ist jedes Halten legitim,
wenn es nicht länger als 3 Minuten dauert. Man darf das Auto verlassen, um zum
Beispiel einen Brief einzuwerfen. Nur wer Fahrgäste ein- und aussteigen läßt oder
Güter ein- und auslädt, kann sich mehr Zeit lassen – bei einem Umzug sogar Stunden.
Auch wenn die Technik versagt und Parkuhr oder Parkscheinautomat defekt sind,
darf das Auto dort abgestellt werden. Man muß die Ankunftszeit auf einer
Parkscheibe markieren und darf so lange parken, wie es die Angabe auf den Geräten
erlaubt.
Fahrzeugkolonnen auf der Überholspur dürfen jetzt auf Autobahnen oder
sonstigen mehrspurigen Straßen außerorts rechts überholt werden. Bedingung: Die
linke Schlange fährt höchstens 60 km/h. Rechts darf man dann höchstens Tempo 80
fahren.
An Autobahnabzweigungen ist es nun erlaubt, auf der Ausfädelspur schneller als
die Autos links zu fahren, sobald man die sogenannten Blockmarkierungen erreicht
hat. Das sind unterbrochene, deutlich breitere Fahrbahnmarkierungen kurz vor der
Sperrfläche.
Unklar war bisher, wo man auf dreispurigen Autobahnen die Gasse für Poilizei
und Rettungsfahrzeuge bilden sollte. Nun steht als Regel fest: Immer zwischen dem
ganz linken und mittleren Fahrstreifen.
Ganz wichtig außerdem:
Der Gesetzgeber hat den Transport gefährlicher Güter auf der Straße
eingeschränkt – wegen der spektakulären Massenkarambolagen und
Nebelunfälle der letzten Jahre. Können die Fahrer wegen Nebel, Regen oder
Schnee noch nicht einmal 50 Meter weit sehen, so müssen sie mit ihren
Transportern unter Umständen sogar auf dem nächsten Parkplatz warten, bis
die Witterung günstiger ist.
Für Lkw und Busse gilt auf Autobahnen außerdem grundsätzlich ein
Mindestabsand zum Vordermann von 50 Metern. Ob diese Vorschrift allerdings
den Praxistest besteht, ist mehr als fraglich. So mancher Pkw-Fahrer wird sich
wohl dazwischendrängen.
Die Absicht des Gesetzgebers ist klar. Er will passende Regeln für den immer
dichteren Verkehr haben. Und er will den rücksichtslosen Fahrern den Kampf
ansagen. Ob das Ziel erreicht wird? Das hat jeder selbst mit in der Hand.
39
   Neue rechte auch im eingeschränkten Haltverbot: Stoppen war nicht erlaubt, außer
zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Nun ist jedes Halten legitim,
wenn es nicht länger als 3 Minuten dauert. Man darf das Auto verlassen, um zum
Beispiel einen Brief einzuwerfen. Nur wer Fahrgäste ein- und aussteigen läßt oder
Güter ein- und auslädt, kann sich mehr Zeit lassen – bei einem Umzug sogar Stunden.
   Auch wenn die Technik versagt und Parkuhr oder Parkscheinautomat defekt sind,
darf das Auto dort abgestellt werden. Man muß die Ankunftszeit auf einer
Parkscheibe markieren und darf so lange parken, wie es die Angabe auf den Geräten
erlaubt.
   Fahrzeugkolonnen auf der Überholspur dürfen jetzt auf Autobahnen oder
sonstigen mehrspurigen Straßen außerorts rechts überholt werden. Bedingung: Die
linke Schlange fährt höchstens 60 km/h. Rechts darf man dann höchstens Tempo 80
fahren.
   An Autobahnabzweigungen ist es nun erlaubt, auf der Ausfädelspur schneller als
die Autos links zu fahren, sobald man die sogenannten Blockmarkierungen erreicht
hat. Das sind unterbrochene, deutlich breitere Fahrbahnmarkierungen kurz vor der
Sperrfläche.
   Unklar war bisher, wo man auf dreispurigen Autobahnen die Gasse für Poilizei
und Rettungsfahrzeuge bilden sollte. Nun steht als Regel fest: Immer zwischen dem
ganz linken und mittleren Fahrstreifen.
    Ganz wichtig außerdem:
   Der Gesetzgeber hat den Transport gefährlicher Güter auf der Straße
eingeschränkt – wegen der spektakulären Massenkarambolagen und
Nebelunfälle der letzten Jahre. Können die Fahrer wegen Nebel, Regen oder
Schnee noch nicht einmal 50 Meter weit sehen, so müssen sie mit ihren
Transportern unter Umständen sogar auf dem nächsten Parkplatz warten, bis
die Witterung günstiger ist.
   Für Lkw und Busse gilt auf Autobahnen außerdem grundsätzlich ein
Mindestabsand zum Vordermann von 50 Metern. Ob diese Vorschrift allerdings
den Praxistest besteht, ist mehr als fraglich. So mancher Pkw-Fahrer wird sich
wohl dazwischendrängen.
   Die Absicht des Gesetzgebers ist klar. Er will passende Regeln für den immer
dichteren Verkehr haben. Und er will den rücksichtslosen Fahrern den Kampf
ansagen. Ob das Ziel erreicht wird? Das hat jeder selbst mit in der Hand.




                                                                                39