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zurücklegt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine gewisse Reaktionszeit einkalkuliert
werden muß. Das ist die Zeit, die der Fahrer benötigt, um nach dem Erkennen eines
Hindernisses mit der Bremsung zu beginnen.
3) Es werden folgende Sichtweiten unterschieden.
Die Haltesichtweite ist die Strecke, die erforderlich ist, um vor einem
Hindernis anzuhalten.
Sie ist die maßgebende Sichtweite bei Straßen mit Richtungsverkehrbahnen,
die durch Mittelstreifen oder Trennlinien getrennt sind, z. B. Autobahnen. Sie kann
auch in begründeten Fällen bei Straßen mit Gegenverkehr verwendet werden. Es sind
dann aber verkehrsregelnde Maßnahmen, wie Überholungsverbot oder Trennung der
Verkehrsrichtungen durch Sperrlinien, notwendig.
4) Die Begegnungssichtweite ist die erforderliche Strecke, die zwei
aufeinander fahrende Fahrzeuge benötigen, um voreinander anzuhalten. Es ist die
maßgebliche Sichtweite, die bei der Trassierung von Straßen mit Gegenverkehr
anzuwenden ist.
5) Die Überholsichtweite umfaßt die größte Länge. Es ist die Strecke, die der
Kraftfahrer übersehen muß vom Beginn eines Überholvorgangs bis zum
Wiedereinbiegen in seine Richtungsfahrspur. Die Länge der Abschnitte, auf denen
die Überholsichtweite nicht einzuhalten ist, darf im Flachland 1,0 km und im
Hügelland 1,5 km nicht überschreiten.
6) Bei Straßenkreuzungen oder - einmündungen erfolgt die Bemessung des
Sichtfeldes durch die erforderlichen Haltesichtweiten entsprechend der
Entwurfsgeschwindigkeit der einzelnen Straßen.
Aktiver Wortschatz
ausweichen - уступать (давать) дорогу; уклониться,
отклониться
maßgebend = maßgeblich - решающий, крайне важный
trennen - отделять, разделять
überholen - перегонять
das Verbot - запрет, запрещение
übersehen - обозревать
ausreichend - достаточный
einbiegen - сворачивать (на улицу и т.д.)
einhalten - соблюдать (размер, условия и т.д.)
6.2 Послетекстовые упражнения
Упр.8.
Прочитайте текст внимательно еще раз. Укажите, какие предложения
не соответствуют содержанию текста.
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zurücklegt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine gewisse Reaktionszeit einkalkuliert werden muß. Das ist die Zeit, die der Fahrer benötigt, um nach dem Erkennen eines Hindernisses mit der Bremsung zu beginnen. 3) Es werden folgende Sichtweiten unterschieden. Die Haltesichtweite ist die Strecke, die erforderlich ist, um vor einem Hindernis anzuhalten. Sie ist die maßgebende Sichtweite bei Straßen mit Richtungsverkehrbahnen, die durch Mittelstreifen oder Trennlinien getrennt sind, z. B. Autobahnen. Sie kann auch in begründeten Fällen bei Straßen mit Gegenverkehr verwendet werden. Es sind dann aber verkehrsregelnde Maßnahmen, wie Überholungsverbot oder Trennung der Verkehrsrichtungen durch Sperrlinien, notwendig. 4) Die Begegnungssichtweite ist die erforderliche Strecke, die zwei aufeinander fahrende Fahrzeuge benötigen, um voreinander anzuhalten. Es ist die maßgebliche Sichtweite, die bei der Trassierung von Straßen mit Gegenverkehr anzuwenden ist. 5) Die Überholsichtweite umfaßt die größte Länge. Es ist die Strecke, die der Kraftfahrer übersehen muß vom Beginn eines Überholvorgangs bis zum Wiedereinbiegen in seine Richtungsfahrspur. Die Länge der Abschnitte, auf denen die Überholsichtweite nicht einzuhalten ist, darf im Flachland 1,0 km und im Hügelland 1,5 km nicht überschreiten. 6) Bei Straßenkreuzungen oder - einmündungen erfolgt die Bemessung des Sichtfeldes durch die erforderlichen Haltesichtweiten entsprechend der Entwurfsgeschwindigkeit der einzelnen Straßen. Aktiver Wortschatz ausweichen - уступать (давать) дорогу; уклониться, отклониться maßgebend = maßgeblich - решающий, крайне важный trennen - отделять, разделять überholen - перегонять das Verbot - запрет, запрещение übersehen - обозревать ausreichend - достаточный einbiegen - сворачивать (на улицу и т.д.) einhalten - соблюдать (размер, условия и т.д.) 6.2 Послетекстовые упражнения Упр.8. Прочитайте текст внимательно еще раз. Укажите, какие предложения не соответствуют содержанию текста. 27
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