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10. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ist die
„Gemeinsame Verfassungskommission" zusammengetreten, um das
Grundgesetz zu überarbeiten.
Wörter und Wendungen:
das Grundgesetz
die Struktur
die Eigenverantwortung
das Verhältnis
die Bundesländer
das Gebiet
das Bundesrecht
das Landesrecht
der Präsident
– in Kraft treten
– der Bundesrepublik beitreten
– durch ein Gesetz regeln
– eine Amtszeit haben
DIE WICHTIGSTEN POLITISCHEN ORGANE
DER BUNDESREPUBLIK
Der Bundespräsident
Der Bundestag
Der Bundesrat
Die derzeitigen
Amtsinhaber
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1. Die wichtigsten politischen Organe der Bundesrepublik sind:
der Bundespräsident: das Staatsoberhaupt, Repräsentant der
Bundesrepublik
die Bundesregierung: das Kabinett bestehend aus dem Bundes-
kanzler und seinen Ministern
der Bundestag: das deutsche Parlament
der Bundesrat: die zweite Parlamentskammer mit Repräsentanten
der Regierungen der Länder.
Der Bundespräsident:
1. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er repräsentiert
die Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
2. Die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundespräsi-
denten sind durch das Grundgesetz festgelegt.
3. Der Bundespräsident hat eine überparteiliche Funktion.
4. Ein Gesetz tritt erst mit der Unterzeichnung durch den Bun-
despräsidenten in Kraft.
5. Der Bundespräsident wird nicht direkt gewählt, sondern durch
eine nur für die Wahl einberufene Bundesversammlung. Sie besteht aus
den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Zahl von Abgeord-
neten aus den Parlamenten der Bundesländer.
6. Der Bundespräsident wird für fünf Jahre gewählt.
Der Bundestag:
Der Bundestag wird alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkan-
didaten vor, der dann vom Bundestag gewählt wird.
Jeder Bundestagsabgeordnete, aber auch der Bundesrat oder (am
häufigsten) die Bundesregierung können Gesetzentwürfe einbringen,
die dann im Bundestag diskutiert werden (erste und zweite Lesung). Die
Ständigen Ausschüsse des Bundestages, die sich aus Mitgliedern ver-
schiedener Parteien zusammensetzen, leisten die eigentliche Arbeit bei
der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe. Bei den Abstimmungen im Bun-
destag sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Gesetze, die Länderinteressen berühren, bedürfen der Zustim-
mung durch den Bundesrat.
Der Präsident des Bundestages rangiert in der Hierarchie der
Bundesrepublik an zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten.
10. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ist die 1. Die wichtigsten politischen Organe der Bundesrepublik sind:
„Gemeinsame Verfassungskommission" zusammengetreten, um das der Bundespräsident: das Staatsoberhaupt, Repräsentant der
Grundgesetz zu überarbeiten. Bundesrepublik
die Bundesregierung: das Kabinett bestehend aus dem Bundes-
Wörter und Wendungen: kanzler und seinen Ministern
das Grundgesetz der Bundestag: das deutsche Parlament
die Struktur der Bundesrat: die zweite Parlamentskammer mit Repräsentanten
die Eigenverantwortung der Regierungen der Länder.
das Verhältnis
die Bundesländer Der Bundespräsident:
das Gebiet 1. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er repräsentiert
das Bundesrecht die Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
das Landesrecht 2. Die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundespräsi-
der Präsident denten sind durch das Grundgesetz festgelegt.
– in Kraft treten 3. Der Bundespräsident hat eine überparteiliche Funktion.
– der Bundesrepublik beitreten 4. Ein Gesetz tritt erst mit der Unterzeichnung durch den Bun-
– durch ein Gesetz regeln despräsidenten in Kraft.
– eine Amtszeit haben 5. Der Bundespräsident wird nicht direkt gewählt, sondern durch
eine nur für die Wahl einberufene Bundesversammlung. Sie besteht aus
DIE WICHTIGSTEN POLITISCHEN ORGANE den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Zahl von Abgeord-
DER BUNDESREPUBLIK neten aus den Parlamenten der Bundesländer.
6. Der Bundespräsident wird für fünf Jahre gewählt.
Der Bundespräsident
Der Bundestag:
Der Bundestag wird alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Der Bundestag
Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkan-
didaten vor, der dann vom Bundestag gewählt wird.
Der Bundesrat
Jeder Bundestagsabgeordnete, aber auch der Bundesrat oder (am
häufigsten) die Bundesregierung können Gesetzentwürfe einbringen,
Die derzeitigen
die dann im Bundestag diskutiert werden (erste und zweite Lesung). Die
Ständigen Ausschüsse des Bundestages, die sich aus Mitgliedern ver-
Amtsinhaber
schiedener Parteien zusammensetzen, leisten die eigentliche Arbeit bei
der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe. Bei den Abstimmungen im Bun-
destag sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Gesetze, die Länderinteressen berühren, bedürfen der Zustim-
mung durch den Bundesrat.
Der Präsident des Bundestages rangiert in der Hierarchie der
Bundesrepublik an zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten.
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