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9 Texte für selbständige Arbeit
Bei 8-bit-Rechnern differenzieren
Beginnen wir bei der unteren Leistugsklasse, den Rechnern mit einem 8-
bit-Prozessor. Er kann einen Speicher von 64 Kbyte, also 65 536 Speicherplätze,
adressieren. Ein Teil dieser Kapazität wird vom Betriebssystem des Computers
und vom Bildwiederholspeicher belegt. Dem Anwender stehen so schließlich
z.B. zwischen 36 Kbyte (Commodore 64) und 50 Kbyte (PC 1715) zur
Verfügung. Von diesem freien RAM-Bereich beanspruchen Programme für die
Textverarbeitung in ihren einfachsten Versionen etwa 8 bis 30 Kbyte (8 Kbzte
WordPro für KC 85, 26 Kbyte Tasword für Schneider CPC, 28 Kbyte Wordstar
für PC 1715). Damit bleiben als Platz im RAM für die zu erstellenden oder zu
bearbeitenden Textdateien kaum viel mehr als 20 Kbyte übrig. Das sind gerade
10 Schreibmaschinenseiten, wenn jede mit 32 Zeilen zu je 64 Spalten
beschrieben wird (64*32 byte = 2048 byte = 2 Kbyte).
Normale Briefe, auch kurze Artikel u.ä., sind damit problemlos zu
schreiben. Bei größeren Textmengen ist ein Externspeicher erforderlich, auf den
während des Arbeitens schnell zugegriffen werden kann. Die Kassette als
Speichermedium entfällt dacher. Computer mit 8-bit-Prozessor werden deshalb
erst durch ein oder mehrere Diskettenlaufwerke (üblich 5,25 Zoll und 3,5 Uoll)
zu einem auch professionell nutzbaren Gerät. Selbst bei Laufwerken, die
Disketten nur einseitig und mit einfacher Aufzeichnungsdichte (entspricht 40
Spuren bei 5,25-Zoll-Disketten) beschreiben und lesen können, stehen dann
weitere 180 Kbyte zur Verfügung.
Diese Kapazität verdoppelt sich bei beidseitiger Aufzeichnung und
vervierfacht sich suf 720 Kbyte, wenn zusätzlich mit doppelter
Aufzeichnungsdichte (80 Spuren) gearbeitet werden kann.
Insgesamt keinen entscheidenden Einfluß auf den Computermarkt
errangen die 8-bit-Rechner, bei denen mehrere Speicherbereiche der Größe 32
Kbyte oder 64 Kbyte parallel gelegt wurden (Bank Switching) und zwischen
denen umgeschaltet werden kann. Diese Lösung zur Erhöhung der
Internspeicherkapazität setzte sich nur bei einigen wenigen Computertypen
durch. Zu ihnen zählen der Commodore 128 und der Schneider CPC 6128, beide
mit zwei „Speicherbänken“ zu je 64 Kbyte und aufwärtskompatibel bezuglich C
64 und CPC 646. Der sehr begrenzte RAM-Speicher bleibt natürlich nicht ohne
Folgen auf die Grafikfähigkeiten dieser Rechner. So stellen Auflösungen von
320*256 Bildpunkten (KC 85/2-4) schon eine obere Grenze dar, verlangen sie
doch bei monochromer (einfarbiger) Darstellung bereits 8 Kbyte, bei vier Farben
wären es sogar 32 Kbyte, wenn man jedem Bildpunkt (Pixel) eine eigene Farbe
zuordnet.
Eine echte Alternative ist hier der Grafik-Display-Controller (GDC), ein
spezieller Schaltkreis, der, von der CPU gesteuert, die Verwaltung aller
Bildschirmdarstellugsaufgaben übernimmt und auch einen spezillen
Bildwiederholspeicher organisieren kann. Dies erfolgt z.B. beim DDR-
88
9 Texte für selbständige Arbeit Bei 8-bit-Rechnern differenzieren Beginnen wir bei der unteren Leistugsklasse, den Rechnern mit einem 8- bit-Prozessor. Er kann einen Speicher von 64 Kbyte, also 65 536 Speicherplätze, adressieren. Ein Teil dieser Kapazität wird vom Betriebssystem des Computers und vom Bildwiederholspeicher belegt. Dem Anwender stehen so schließlich z.B. zwischen 36 Kbyte (Commodore 64) und 50 Kbyte (PC 1715) zur Verfügung. Von diesem freien RAM-Bereich beanspruchen Programme für die Textverarbeitung in ihren einfachsten Versionen etwa 8 bis 30 Kbyte (8 Kbzte WordPro für KC 85, 26 Kbyte Tasword für Schneider CPC, 28 Kbyte Wordstar für PC 1715). Damit bleiben als Platz im RAM für die zu erstellenden oder zu bearbeitenden Textdateien kaum viel mehr als 20 Kbyte übrig. Das sind gerade 10 Schreibmaschinenseiten, wenn jede mit 32 Zeilen zu je 64 Spalten beschrieben wird (64*32 byte = 2048 byte = 2 Kbyte). Normale Briefe, auch kurze Artikel u.ä., sind damit problemlos zu schreiben. Bei größeren Textmengen ist ein Externspeicher erforderlich, auf den während des Arbeitens schnell zugegriffen werden kann. Die Kassette als Speichermedium entfällt dacher. Computer mit 8-bit-Prozessor werden deshalb erst durch ein oder mehrere Diskettenlaufwerke (üblich 5,25 Zoll und 3,5 Uoll) zu einem auch professionell nutzbaren Gerät. Selbst bei Laufwerken, die Disketten nur einseitig und mit einfacher Aufzeichnungsdichte (entspricht 40 Spuren bei 5,25-Zoll-Disketten) beschreiben und lesen können, stehen dann weitere 180 Kbyte zur Verfügung. Diese Kapazität verdoppelt sich bei beidseitiger Aufzeichnung und vervierfacht sich suf 720 Kbyte, wenn zusätzlich mit doppelter Aufzeichnungsdichte (80 Spuren) gearbeitet werden kann. Insgesamt keinen entscheidenden Einfluß auf den Computermarkt errangen die 8-bit-Rechner, bei denen mehrere Speicherbereiche der Größe 32 Kbyte oder 64 Kbyte parallel gelegt wurden (Bank Switching) und zwischen denen umgeschaltet werden kann. Diese Lösung zur Erhöhung der Internspeicherkapazität setzte sich nur bei einigen wenigen Computertypen durch. Zu ihnen zählen der Commodore 128 und der Schneider CPC 6128, beide mit zwei „Speicherbänken“ zu je 64 Kbyte und aufwärtskompatibel bezuglich C 64 und CPC 646. Der sehr begrenzte RAM-Speicher bleibt natürlich nicht ohne Folgen auf die Grafikfähigkeiten dieser Rechner. So stellen Auflösungen von 320*256 Bildpunkten (KC 85/2-4) schon eine obere Grenze dar, verlangen sie doch bei monochromer (einfarbiger) Darstellung bereits 8 Kbyte, bei vier Farben wären es sogar 32 Kbyte, wenn man jedem Bildpunkt (Pixel) eine eigene Farbe zuordnet. Eine echte Alternative ist hier der Grafik-Display-Controller (GDC), ein spezieller Schaltkreis, der, von der CPU gesteuert, die Verwaltung aller Bildschirmdarstellugsaufgaben übernimmt und auch einen spezillen Bildwiederholspeicher organisieren kann. Dies erfolgt z.B. beim DDR- 88
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