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Text 1
Modelle und Formen
Für alle bekannten gießereitechnischen Verfahren bildet die
Konstruktionszeichnung die Grundlage. Nach ihr wird der Modellriss als
Hilfszeichnung für den Modellbauer mit dem notwendigen Schwindmaß
angefertigt. Aus dem Modellriss müssen ersichtlich sein: Größe und Gestalt
des Modells, Größe und Gestalt der Kerne, Verlauf der Formteilung sowie
die Teilung des Modells, Lage des Modells in der Form,
Bearbeitungszugaben und Aushebeschrägen. Die Modelleinrichtung wird
nach Festlegung des Form- und Gießverfahrens angefertigt. Dabei müssen
solche gießtechnischen Forderungen wie Werkstoff, Gestalt, Formstoff,
Form- und Gießverfahren, Kernlagerung, Anschnitt- und Speisesystem
berücksichtigt werden.
Ein Gussstück kann in seiner Maßgenauigkeit,
Oberflächenbeschaffenheit und Konturenschärfe nicht besser als das Modell
sein. Die Maßgenauigkeit ist erheblich von der Güte der Modelleinrichtung
sowie von Gusswerkstoff, Schwindung, Kernen, Wärmebehandlung usw.
abhängig. Man unterscheidet:
Verlorene Modelle, z.B. Wachs- und Harnstoffmodelle, die nach dem
Einformen ausgeschmolzen bzw. herausgelöst werden, oder
Polystirolschaummodelle, die beim Gießen vergast werden. Dauermodelle,
die nach dem Einformen aus der geteilten Form herausgezogen werden und
daher wiederholt verwendbar sind. Sie bestehen meist aus solchen Metallen
wie Stahl, Gusseisen, Aluminiumlegierungen und Schwermetalllegierungen
(z.B. Messing, Weißmetall), Holz, Kunststoff und Gips.
Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen einem
Naturmodell, welches das direkte Abbild des Gussstückes mit dem
Schwindmaß wiedergibt und einem
Kernmodell, das noch Kernmarken hat.
Formen werden seinerseits unterschieden in:
Verlorene Formen, die meist aus einem mineralischen, feuerfesten
Grundstoff mit einem Bindemittel bestehen und nach jedem Abguss zerstört
werden, und
Dauerformen, mit denen eine große Anzahl von Gussteilen hergestellt
wird. Solche Formen werden bei den niedrigschmelzenden
Nichteisenmetallen verwendet.
Text 1 Modelle und Formen Für alle bekannten gießereitechnischen Verfahren bildet die Konstruktionszeichnung die Grundlage. Nach ihr wird der Modellriss als Hilfszeichnung für den Modellbauer mit dem notwendigen Schwindmaß angefertigt. Aus dem Modellriss müssen ersichtlich sein: Größe und Gestalt des Modells, Größe und Gestalt der Kerne, Verlauf der Formteilung sowie die Teilung des Modells, Lage des Modells in der Form, Bearbeitungszugaben und Aushebeschrägen. Die Modelleinrichtung wird nach Festlegung des Form- und Gießverfahrens angefertigt. Dabei müssen solche gießtechnischen Forderungen wie Werkstoff, Gestalt, Formstoff, Form- und Gießverfahren, Kernlagerung, Anschnitt- und Speisesystem berücksichtigt werden. Ein Gussstück kann in seiner Maßgenauigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und Konturenschärfe nicht besser als das Modell sein. Die Maßgenauigkeit ist erheblich von der Güte der Modelleinrichtung sowie von Gusswerkstoff, Schwindung, Kernen, Wärmebehandlung usw. abhängig. Man unterscheidet: Verlorene Modelle, z.B. Wachs- und Harnstoffmodelle, die nach dem Einformen ausgeschmolzen bzw. herausgelöst werden, oder Polystirolschaummodelle, die beim Gießen vergast werden. Dauermodelle, die nach dem Einformen aus der geteilten Form herausgezogen werden und daher wiederholt verwendbar sind. Sie bestehen meist aus solchen Metallen wie Stahl, Gusseisen, Aluminiumlegierungen und Schwermetalllegierungen (z.B. Messing, Weißmetall), Holz, Kunststoff und Gips. Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen einem Naturmodell, welches das direkte Abbild des Gussstückes mit dem Schwindmaß wiedergibt und einem Kernmodell, das noch Kernmarken hat. Formen werden seinerseits unterschieden in: Verlorene Formen, die meist aus einem mineralischen, feuerfesten Grundstoff mit einem Bindemittel bestehen und nach jedem Abguss zerstört werden, und Dauerformen, mit denen eine große Anzahl von Gussteilen hergestellt wird. Solche Formen werden bei den niedrigschmelzenden Nichteisenmetallen verwendet. 79 ��������������� � ������ ������ ������ � �������� www.altgtu.ru
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