Bankwesen in Deutschland. Борисова Л.М. - 4 стр.

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von Überweisungen, Lastschriften und Scheckverrechnungen seit dem Übergang
zur bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung Mitte der 60-er Jahre sehr stark
zugenommen.
Während sich der Bargeldumlauf nach dem Zweiten Weltkrieg etwa alle zehn
Jahre verdoppelte, hat sich das unbare Zahlungsverkehrsvolumen in den
gleichen Abständen etwa verdreifacht.
Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist das Bankkonnto des Kunden,
auf dem alle Abbuchungen und Zahlungseingänge erfaßt und in regelmäßigen
Abständen einschließlich Zinsen saldiert werden. Über ein derartiges
Kontokorrent- oder Girokonto verfügen praktisch alle am Wirtschaftsleben
beteiligten Personen und Unternehmen. Wichtigstes Transaktionsinstrument –
und dazu ein typisch deutsches – ist die Überweisung. Mit ihr wird Buchgeld
übertragen, indem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird und auf dem
Konto des Zahlungsempfängers eine entsprechende Gutschrift erfolg. Die
Laufzeit von Überweisungen, mit der mehr als die Hälfte aller bargeldlosen
Zahlungen geleistet werden, beträgt zwischen 1–5 Tagen. Regelmäßig
wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen an denselben Empfänger und über den
gleichen Betrag können aufgrund eines einmalig erteilten Dauerauftrags als
Dauerüberweisungen ausgeführt werden.
Für periodisch wiederkehrende Zahlungen in wechselnder Höhe steht das
Lastschriftverfahren zur Verfügung. Die Lastschrift ist ein vom
Zahlungsempfänger ausgestelltes Einzugspapier, mit dem bei der Bank des
Zahlungpflichtigen Forderungen durch Buchgeldübetragung eingezogen werden,
sofern der Schuldner diesem Verfahren zugestimmt hat. Dabei werden zwei
Verfahrensweisen unterschieden: Entwerder erteilt der Zahlungspflichtige dem
Empfänger eine Einzugsermächtigung oder er erteilt seiner Bank einen
Abbuchungsauftrag. Bereits 90 % aller Lastschriften erfolgen beleglos im Rah-
men des beleglosen Datenaustauschs.
Ein vielseitiges und bedeutsames Zahlungsverkehrsinstrument ist der Scheck.
Mit der Ausstellung eines Schecks weist der Kontoinhaber seine Bank an, einem
Dritten gegen Vorlage des Schecks einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen
(Barscheck) oder dessen Konto gutzuschreiben (Verrrechnungsscheck). Die
rechtlichen Grundlagen des Scheckverkehrs sind bereits 1930 international
abgestimmt worden.
Für weite Teile der Bevölkerung hat der Scheck allerdings erst seit den 70-er
Jahren größere Bedeutung erlangt, nachdem das eurocheque- System in
Deutschland eingeführt worden ist, das sich inzwischen zum bedeutendsten eu-
ropäischen Zahlungssystem entwickelt hat. Dabei garantiert die Bank des
Scheckausstellers jedem Schecknehmer, daß Schecks, die unter Vorlage der
eurocheque-Karte ausgestellt worden sind, bis zur Höhe des Garantiebetrages –
auch dann eingelöst werden, wenn das Kundenkonto keine Deckung aufweist.
Aufgrund dieser in der eurocheque-Karte enthaltenen Garantieerklärung werden
eurocheques praktisch von jedermann jederzeit als Zahlungsmittel akzeptiert.
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von Überweisungen, Lastschriften und Scheckverrechnungen seit dem Übergang
zur bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung Mitte der 60-er Jahre sehr stark
zugenommen.
Während sich der Bargeldumlauf nach dem Zweiten Weltkrieg etwa alle zehn
Jahre verdoppelte, hat sich das unbare Zahlungsverkehrsvolumen in den
gleichen Abständen etwa verdreifacht.
Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist das Bankkonnto des Kunden,
auf dem alle Abbuchungen und Zahlungseingänge erfaßt und in regelmäßigen
Abständen einschließlich Zinsen saldiert werden. Über ein derartiges
Kontokorrent- oder Girokonto verfügen praktisch alle am Wirtschaftsleben
beteiligten Personen und Unternehmen. Wichtigstes Transaktionsinstrument –
und dazu ein typisch deutsches – ist die Überweisung. Mit ihr wird Buchgeld
übertragen, indem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird und auf dem
Konto des Zahlungsempfängers eine entsprechende Gutschrift erfolg. Die
Laufzeit von Überweisungen, mit der mehr als die Hälfte aller bargeldlosen
Zahlungen geleistet werden, beträgt zwischen 1–5 Tagen. Regelmäßig
wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen an denselben Empfänger und über den
gleichen Betrag können aufgrund eines einmalig erteilten Dauerauftrags als
Dauerüberweisungen ausgeführt werden.
Für periodisch wiederkehrende Zahlungen in wechselnder Höhe steht das
Lastschriftverfahren zur Verfügung. Die Lastschrift ist ein vom
Zahlungsempfänger ausgestelltes Einzugspapier, mit dem bei der Bank des
Zahlungpflichtigen Forderungen durch Buchgeldübetragung eingezogen werden,
sofern der Schuldner diesem Verfahren zugestimmt hat. Dabei werden zwei
Verfahrensweisen unterschieden: Entwerder erteilt der Zahlungspflichtige dem
Empfänger eine Einzugsermächtigung oder er erteilt seiner Bank einen
Abbuchungsauftrag. Bereits 90 % aller Lastschriften erfolgen beleglos im Rah-
men des beleglosen Datenaustauschs.
Ein vielseitiges und bedeutsames Zahlungsverkehrsinstrument ist der Scheck.
Mit der Ausstellung eines Schecks weist der Kontoinhaber seine Bank an, einem
Dritten gegen Vorlage des Schecks einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen
(Barscheck) oder dessen Konto gutzuschreiben (Verrrechnungsscheck). Die
rechtlichen Grundlagen des Scheckverkehrs sind bereits 1930 international
abgestimmt worden.
Für weite Teile der Bevölkerung hat der Scheck allerdings erst seit den 70-er
Jahren größere Bedeutung erlangt, nachdem das eurocheque- System in
Deutschland eingeführt worden ist, das sich inzwischen zum bedeutendsten eu-
ropäischen Zahlungssystem entwickelt hat. Dabei garantiert die Bank des
Scheckausstellers jedem Schecknehmer, daß Schecks, die unter Vorlage der
eurocheque-Karte ausgestellt worden sind, bis zur Höhe des Garantiebetrages –
auch dann eingelöst werden, wenn das Kundenkonto keine Deckung aufweist.
Aufgrund dieser in der eurocheque-Karte enthaltenen Garantieerklärung werden
eurocheques praktisch von jedermann jederzeit als Zahlungsmittel akzeptiert.
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