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(9) wirtschaftliches Handeln bedarf der Koordination,
(a) Markt bedeutet Wettbewerb,
(b) Wettbewerb dient dem Gemeinwohl,
(c) Wettbewerb wird durch das menschliche Machtstreben ständig bedroht,
(10) wirtschaftliches Handeln fü hrt zu Ungleichheit,
(11) Ungleichheit induziert Leistungsstreben, Fortschritt und Wohlstand,
(12) Wohlstand fundiert Freiheit und Macht,
(13) jeder ist sein eigener Unternehmer,
(14) wirtschaftliches Geschehen vollzieht sich in Kreislaufprozessen.
Rektion
1.j-n zu etw.D zwingen 4.bedü rfen G
2.etw.A implizieren 5.etw.N dient etw. D
3.etw. A schaffen 6.durch etw.A bedroht sein
1.3 Gegenstand und Aufgabe der Wirtschaftslehre
Die Knappheit der verfü gbaren Mittel zwingt den Bedü rfnisträger Mensch
zu wirtschaften. Als wirtschaftendes Wesen ist er ins Wirtschaftsleben
eingebunden. Er erfährt die Wirtschaft als teilnehmendes Subjekt, differenzierend,
vergleichend, abwägend, entscheidend, so unter anderem als Käufer und
Verkäufer, als Mieter und Vermieter, als Arbeitnehmer und Arbeitgeber, als
Steuerzahler und Empfänger staatlicher Leistungen, als Konsument und Investor.
Wirtschaftliches Erfahrungswissen stellt sich fü r ihn ein. Leider erweist sich dieses
infolge seines ausschnitthaften Bezugs und seiner subjektiven Einfärbung nur allzu
oft in starkem Maße mit Vorurteilen belastet. Die Wirtschafslehre versucht
solchen Mißdeutungen und Fehleinschätzungen zu begegenen, indem sie die
wirtschaftlich Handelnden distanziert beobachtet, ihre Entscheidungs- und
Handlungsabläufe analysiert und Antwort sucht auf die Frage, warum und wie
fortlaufend Entscheidungen ü ber wirtschaftliche Güter getroffen werden. Die
Entscheidungen und Handlungen der wirtschaftenden Individuen und Gruppen von
14 (9) wirtschaftliches Handeln bedarf der Koordination, (a) Markt bedeutet Wettbewerb, (b) Wettbewerb dient dem Gemeinwohl, (c) Wettbewerb wird durch das menschliche Machtstreben ständig bedroht, (10) wirtschaftliches Handeln führt zu Ungleichheit, (11) Ungleichheit induziert Leistungsstreben, Fortschritt und Wohlstand, (12) Wohlstand fundiert Freiheit und Macht, (13) jeder ist sein eigener Unternehmer, (14) wirtschaftliches Geschehen vollzieht sich in Kreislaufprozessen. Rektion 1.j-n zu etw.D zwingen 4.bedürfen G 2.etw.A implizieren 5.etw.N dient etw. D 3.etw. A schaffen 6.durch etw.A bedroht sein 1.3 Gegenstand und Aufgabe der Wirtschaftslehre Die Knappheit der verfügbaren Mittel zwingt den Bedürfnisträger Mensch zu wirtschaften. Als wirtschaftendes Wesen ist er ins Wirtschaftsleben eingebunden. Er erfährt die Wirtschaft als teilnehmendes Subjekt, differenzierend, vergleichend, abwägend, entscheidend, so unter anderem als Käufer und Verkäufer, als Mieter und Vermieter, als Arbeitnehmer und Arbeitgeber, als Steuerzahler und Empfänger staatlicher Leistungen, als Konsument und Investor. Wirtschaftliches Erfahrungswissen stellt sich für ihn ein. Leider erweist sich dieses infolge seines ausschnitthaften Bezugs und seiner subjektiven Einfärbung nur allzu oft in starkem Maße mit Vorurteilen belastet. Die Wirtschafslehre versucht solchen Mißdeutungen und Fehleinschätzungen zu begegenen, indem sie die wirtschaftlich Handelnden distanziert beobachtet, ihre Entscheidungs- und Handlungsabläufe analysiert und Antwort sucht auf die Frage, warum und wie fortlaufend Entscheidungen über wirtschaftliche Güter getroffen werden. Die Entscheidungen und Handlungen der wirtschaftenden Individuen und Gruppen von
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