Wirtschaftsdeutsch. Zur Definition von Grundbegriffen. Борисова Л.М. - 8 стр.

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Personalmanagement
Mit Personalmanagement, Personalwesen oder Personalwirtschaft wird
der Aufgabenbereich des Managements bezeichnet, der sich mit den Problemen
des Einsatzes des arbeitenden Menschen im Betrieb und seines Beitrages zur
betrieblichen Leistungserstellung beschäftigt. Dazu gehö ren auch
Personalplanung, Personalbeschaffung, Personaleinsatz, Personalqualifizierung
u.a.m. Insgesamt umfaß t das Personalmanagement alle mitarbeiterbezogenen
Entscheidungen zur Verwirklichung der strategischen Unternehmensziele.
Das Personalmanagement hat im Betrieb die Aufgabe, das
organisatorische System des Unternehmens zu gestalten (dazu zählen die
Arbeitsorganisation, die Lohngestaltung, die Personalentwicklung und die
Personalverwaltung) und das Verhalten der Unternehmensmitglieder im
Interesse des Unternehmens zu steuern.
Personalmanagement als wissenschaftliches Fach an Hochschulen
untersucht die Bedingungen, Probleme und Konsequenzen, die sich im
betrieblichen Prozeß zwischen Mensch und Arbeit ergeben. Diese Forschung
sollte interdisziplinär erfolgen, denn auch Erkenntnisse aus der Psychologie, der
Rechtswissenschaft, der Soziologie u.a. Wissenschaften spielen neben der
Betriebswirtschaftslehre eine wichtige Rolle im Personalbereich.
Um die Aufgaben des Personalmanagements erfüllen zu können, sind
vieifältige Kenntnisse sowohl aus der betrieblichen Personalpraxis als auch aus
unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten notwendig. Zu den Grundlagen
gehö ren das Arbeitsrecht, die Verfahrenstechniken und die
Verhaltenswissenschaften.
Zu dem Bereich Arbeitsrecht zählen u.a. das Betriebsverfassungsgesetz,
das Mitbestimmungsgesetz, das Tarifrecht, das Arbeitsvertragsrecht, die
Arbeitszeitordnung und das Kündigungsschutzgesetz.
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                         Personalmanagement


      Mit Personalmanagement, Personalwesen oder Personalwirtschaft wird
der Aufgabenbereich des Managements bezeichnet, der sich mit den Problemen
des Einsatzes des arbeitenden Menschen im Betrieb und seines Beitrages zur
betrieblichen      Leistungserstellung     beschäftigt.   Dazu      gehören    auch
Personalplanung, Personalbeschaffung, Personaleinsatz, Personalqualifizierung
u.a.m. Insgesamt umfaßt das Personalmanagement alle mitarbeiterbezogenen
Entscheidungen zur Verwirklichung der strategischen Unternehmensziele.
      Das       Personalmanagement       hat   im   Betrieb   die   Aufgabe,    das
organisatorische System des Unternehmens zu gestalten (dazu zählen die
Arbeitsorganisation, die Lohngestaltung, die Personalentwicklung und die
Personalverwaltung) und das Verhalten der Unternehmensmitglieder im
Interesse des Unternehmens zu steuern.
      Personalmanagement als wissenschaftliches Fach an Hochschulen
untersucht die Bedingungen, Probleme und Konsequenzen, die sich im
betrieblichen Prozeß zwischen Mensch und Arbeit ergeben. Diese Forschung
sollte interdisziplinär erfolgen, denn auch Erkenntnisse aus der Psychologie, der
Rechtswissenschaft, der Soziologie u.a. Wissenschaften spielen neben der
Betriebswirtschaftslehre eine wichtige Rolle im Personalbereich.
      Um die Aufgaben des Personalmanagements erfüllen zu können, sind
vieifältige Kenntnisse sowohl aus der betrieblichen Personalpraxis als auch aus
unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten notwendig. Zu den Grundlagen
gehören     das       Arbeitsrecht,      die   Verfahrenstechniken      und     die
Verhaltenswissenschaften.
      Zu dem Bereich Arbeitsrecht zählen u.a. das Betriebsverfassungsgesetz,
das Mitbestimmungsgesetz, das Tarifrecht, das Arbeitsvertragsrecht, die
Arbeitszeitordnung und das Kündigungsschutzgesetz.