Немецкий язык. Голенко А.В - 11 стр.

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Die Marktforschung hat also drei groβe Ziele:
1. die Befriedigung der Kundenwünsche,
2. das Erkennen der Marktveränderungen,
3. die Anpassung an die Marktveränderungen.
Verfolgt die Produktions-und Planungsabteilung eines Betriebs auf der
Grundlage einer Marktanalyse diese drei Ziele, so kann für die
Absatzmöglichkeiten eines Produkts eine ziemlich genaue Prognose erstellt
werden. Wenn ein Unternehmen den Markt ständig beobachtet und somit
über die aktuelle Marktlage informiert ist, so kann es seine Produkte
entsprechend den neuen Bedürfnissen und Verbraucherwünschen herstellen.
Das bedeutet, die Produktion wird vom Markt bestimmt und nicht
umgekehrt.
bestmöglich – наилучший,
betreffend – соответствующий, данный,
bzw. = beziehungsweise – или, соответственно,
es geht um – речь идет о …
Text 8. Wettbewerb in der freien Marktwirtschaft
In der freien Marktwirtschaft stehen die einzelnen Betriebe und
Unternehmungen in einem mehr oder weniger scharfen Wettbewerb um den
Abnehmer, der sie zur ständigen Verbesserung und Verbilligung ihrer Produkte
zwingt. Auf der einen Seite muβ der Unternehmer durch den Konkurrenzdruck
preisgünstig und qualitativ produzieren. Auf der anderen Seite will er höchste
Gewinne erzielen, die bei niedrigen Preisen nicht möglich sind.
Deshalb schlieβen sich die Unternehmer in ihrem eigenen Interesse
zusammen. Durch Vereinbarungen schwächen sie die unbequemen Wirkungen
des freien Wettbewerbs ab oder schlieβen diese Wirkungen ganz aus. So können
sie eine Monopol – oder monopolähnliche Stellung auf dem Markt gewinnen.
Es gibt eine starke Tendenz zu immer gröβeren Betriebs– und
Unternehmenseinheiten. Das gefährdet die Existenz kleiner oder mittlerer
Betriebe.
Einerseits ist die Kozentration erwünscht, wenn dadurch die
unternehmerische Leistungskraft gestärkt und die gesamtwirtschaftliche
Produktivität erhöht wird, andererseits wird diese Konzentration als bedenklich
angesehen, wenn sie zur Marktbeherrschung und damit zur Ausschaltung des
Wettbewerbs führt.
In der BRD gibt es daher ein "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen".