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Приложение IV
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Ö sterreich
Staat und Politik
Parlamentarische Demokratie
„Ö sterreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“. So
lautet Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Die parlamentarische Demokratie war in Ö sterreich seit dem 4.März 1933
ausgeschaltet. Seit dem 13.März 1938 war Ö sterreich auf Grund der Okkupation
durch das Deutsche Reich an der Ausübung seiner Staatsgewalt gehindert und
war bis April 1945 Teil des „Dritten Reiches“.
Ä hnlich wie in der Ersten Republik waren nach der Befreiung Ö sterreichs im
April 1945 die politischen Parteien die Republikgründer. Die drei
antifaschistischen Parteien Sozialistische Partei Lsterreichs (SPÖ ), Christlich-
soziale Partei (später Ö sterreichische Volkspartei- Ö VP) und Kommunistische
Partei Ö sterreichs (KPÖ ) einigten sich auf die Bildung einer provisorischen
Staatsregierung unter Dr. Karl Renner und die Proklamation der Unabhängigkeit
Ö sterreichs. Diese Unabhängigkeitserklärung wurde am 27.April 1945
proklamiert.
In dieser Unabhängigkeitserklärung heiß t es:
„Artikel I: Die demokratische Republik Ö sterreich ist wiederhergestellt und im
Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten.
Artikel II: Der im Jahre 1938 dem österreichischen Volke aufgezwungene
Anschluss ist null und nichtig“.
Die Bundesverfassung des Jahres 1920 ist vornehmlich ein Werk des
bedeutenden Staats- und Völkerrechtlers Professor Hans Kelsen, der die
Demokratie als groß mögliche Annäherung an die Idee der Freiheit in der
sozialen Realität“ definiert hat. Die österreichische Bundesverfassung beruht auf
dem republikanischen, dem demokratischen, dem bundesstaatlichen und dem
rechtsstaatlichen Prinzip der Trennung der gesetzgebenden Gewalt und der
Trennung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung.
Die in der Bundesverfassung enthaltene Garantie der Grund- und
Freicheitsrechte hat eine mehr als hundertjährige Tradition. Die Bestimmungen
der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten ergänzen das Verfassungsrecht. (1680)
Bundesprä sident
Der Bundespräsidenrt ist der oberste Repräsentant des Staates.
Am 24.Mai 1992 wurde der Kandidat der Ö sterreichischen Volkspartei (ÖVP),
der Diplomat Dr. Thomas Klestil, zum Bundespräsidenten gewählt.
37 Приложение IV Тексты по специальности для самостоятельного чтения, перевода и реферирования Österreich Staat und Politik Parlamentarische Demokratie „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“. So lautet Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Die parlamentarische Demokratie war in Österreich seit dem 4.März 1933 ausgeschaltet. Seit dem 13.März 1938 war Österreich auf Grund der Okkupation durch das Deutsche Reich an der Ausübung seiner Staatsgewalt gehindert und war bis April 1945 Teil des „Dritten Reiches“. Ähnlich wie in der Ersten Republik waren nach der Befreiung Österreichs im April 1945 die politischen Parteien die Republikgründer. Die drei antifaschistischen Parteien Sozialistische Partei Lsterreichs (SPÖ), Christlich- soziale Partei (später Österreichische Volkspartei- ÖVP) und Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) einigten sich auf die Bildung einer provisorischen Staatsregierung unter Dr. Karl Renner und die Proklamation der Unabhängigkeit Österreichs. Diese Unabhängigkeitserklärung wurde am 27.April 1945 proklamiert. In dieser Unabhängigkeitserklärung heißt es: „Artikel I: Die demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten. Artikel II: Der im Jahre 1938 dem österreichischen Volke aufgezwungene Anschluss ist null und nichtig“. Die Bundesverfassung des Jahres 1920 ist vornehmlich ein Werk des bedeutenden Staats- und Völkerrechtlers Professor Hans Kelsen, der die Demokratie als großmögliche Annäherung an die Idee der Freiheit in der sozialen Realität“ definiert hat. Die österreichische Bundesverfassung beruht auf dem republikanischen, dem demokratischen, dem bundesstaatlichen und dem rechtsstaatlichen Prinzip der Trennung der gesetzgebenden Gewalt und der Trennung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Die in der Bundesverfassung enthaltene Garantie der Grund- und Freicheitsrechte hat eine mehr als hundertjährige Tradition. Die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ergänzen das Verfassungsrecht. (1680) Bundespräsident Der Bundespräsidenrt ist der oberste Repräsentant des Staates. Am 24.Mai 1992 wurde der Kandidat der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Diplomat Dr. Thomas Klestil, zum Bundespräsidenten gewählt.
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