Немецкий язык. Ч. 2. Горожанина Н.И - 39 стр.

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1.Jänner des Wahljahres das 19.Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht
nicht ausgeschlossen sind. 1933 ist eine neue Nationalratswahlordnung in Kraft
getreten, die eine Ermittlung der Mandate auf drei Ermittlungsebenen unter
Beibehaltung des Grundsatzes der Verhältniswahl und die bundesweite
Einführung einer 4%-Klausel zur Verhinderung einer übergroß en
Parteienzersplitterung vorsieht. Die neue Wahlordnung soll zu einer
Verbesserung des persönlichen Kontaktes zwischen Wählern und Gewählten
durch kleinere Regilnalwahlkreise sowie zu einem verstärkten Einfluß des
Wählers auf die tatsächliche Zusammensetzung des Nationalrates durch ein
ausgebautes Vorzugsstimmensystem führen. Der Nationalrat besteht aus 183
Abgeordneten.
Die Abgeordneten des Bundesrates werden von den Landtagen der einzelnen
Bundesländer entsandt. Der Bundesrat hat derzeit 64 Mitglieder. Die Länder
sind im Verhältnis zu ihrere Bürgerzahl im Bundesrat vertreten.
Nationalrat und Bundesrat bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Ihre
wichtigste Aufgabe ist es, das Gelöbnis entgegenzunehmen, das der
Bundespräsident bei Antritt seines Amtes zu leisten hat. Die wahlberechtigten
Staatsbürger haben die Möglichkeit, ein Gesetzgebungsverfahren durch
Volksbegehren in die Wege zu leiten. Eine allfällige Gesamtänderung der
Bundesverfassung müsste einer Volkabstimmung unterzogen werden.(2300)
Bundesregierung
An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler. Er führt mit dem
Vizekanzler und den Bundesministern die Regierungsgeschäfte, soweit diese
nicht dem Bundespräsidenten übertragen sind. Je nach Notwendigkeit können
Staatssekretä re die Minister unterstützen. Stimmberechtigt in der
Bundesregierung sind nur die Bundesminister, Beschlüsse müssen einstimmig
gefaß t werden. Die Bundesregierung beschleiß t unter anderem
Gesetzesvorschläge, die als Regierungsvorlagen dem Parlament zugeleitet
werden.
Der nach dem Wiedererstehen Ö sterreichs im Jahre 1945 von Staatskanzler
Dr.Karl Renner gebildeten Provisorischen Regierung gehörten bei annähernd
ausgeglichener Verteilung der Ressorts Politiker der Sozialistischen Partei
Ö sterreichs (SPÖ - Sozialdemokraten), der Ö sterreichischen Volkspartei (ÖVP-
Christliche Demokraten) ind der Kommunistischen Partei Ö sterreichs (KPÖ ) an.
Nach den ersten Natinalratswahlen im November 1945, bei der die KPÖ nur vier
der damals zu vergebenden 165 Mandate erhielt, blieb bis 1947 neben den
Regierungsvertretern der beiden groß en Parteien noch ein kommunistischer
Minister in der Regierung. Von dieser Ausnahme abgesehen, gab es vom
Dezember 1945 bis April 1966 immer wieder Regierungskoalitionen Ö VP-SPÖ ,
in denen die Ö VP als stärkste Partei stets den Bundeskanzler stellte. Vom April
1966 bis April 1970 war DR.Josef Klaus Bundeskanzler einer
Einparteienregierung der Ö VP.
1970 bildete Dr.Bruno Kreisky, nachdem die SPÖ erstmals in der Geschichte
der Zweiten Republik die relative Mehrheit im Nationalrat erreicht hatte, eine
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1.Jänner des Wahljahres das 19.Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht
nicht ausgeschlossen sind. 1933 ist eine neue Nationalratswahlordnung in Kraft
getreten, die eine Ermittlung der Mandate auf drei Ermittlungsebenen unter
Beibehaltung des Grundsatzes der Verhältniswahl und die bundesweite
Einführung einer 4%-Klausel zur Verhinderung einer übergroßen
Parteienzersplitterung vorsieht. Die neue Wahlordnung soll zu einer
Verbesserung des persönlichen Kontaktes zwischen Wählern und Gewählten
durch kleinere Regilnalwahlkreise sowie zu einem verstärkten Einfluß des
Wählers auf die tatsächliche Zusammensetzung des Nationalrates durch ein
ausgebautes Vorzugsstimmensystem führen. Der Nationalrat besteht aus 183
Abgeordneten.
Die Abgeordneten des Bundesrates werden von den Landtagen der einzelnen
Bundesländer entsandt. Der Bundesrat hat derzeit 64 Mitglieder. Die Länder
sind im Verhältnis zu ihrere Bürgerzahl im Bundesrat vertreten.
Nationalrat und Bundesrat bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Ihre
wichtigste Aufgabe ist es, das Gelöbnis entgegenzunehmen, das der
Bundespräsident bei Antritt seines Amtes zu leisten hat. Die wahlberechtigten
Staatsbürger haben die Möglichkeit, ein Gesetzgebungsverfahren durch
Volksbegehren in die Wege zu leiten. Eine allfällige Gesamtänderung der
Bundesverfassung müsste einer Volkabstimmung unterzogen werden.(2300)

Bundesregierung
An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler. Er führt mit dem
Vizekanzler und den Bundesministern die Regierungsgeschäfte, soweit diese
nicht dem Bundespräsidenten übertragen sind. Je nach Notwendigkeit können
Staatssekretäre die Minister unterstützen. Stimmberechtigt in der
Bundesregierung sind nur die Bundesminister, Beschlüsse müssen einstimmig
gefaßt werden. Die Bundesregierung beschleißt unter anderem
Gesetzesvorschläge, die als Regierungsvorlagen dem Parlament zugeleitet
werden.
Der nach dem Wiedererstehen Österreichs im Jahre 1945 von Staatskanzler
Dr.Karl Renner gebildeten Provisorischen Regierung gehörten bei annähernd
ausgeglichener Verteilung der Ressorts Politiker der Sozialistischen Partei
Österreichs (SPÖ- Sozialdemokraten), der Österreichischen Volkspartei (ÖVP-
Christliche Demokraten) ind der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) an.
Nach den ersten Natinalratswahlen im November 1945, bei der die KPÖ nur vier
der damals zu vergebenden 165 Mandate erhielt, blieb bis 1947 neben den
Regierungsvertretern der beiden großen Parteien noch ein kommunistischer
Minister in der Regierung. Von dieser Ausnahme abgesehen, gab es vom
Dezember 1945 bis April 1966 immer wieder Regierungskoalitionen ÖVP-SPÖ,
in denen die ÖVP als stärkste Partei stets den Bundeskanzler stellte. Vom April
1966 bis April 1970 war DR.Josef Klaus Bundeskanzler einer
Einparteienregierung der ÖVP.
1970 bildete Dr.Bruno Kreisky, nachdem die SPÖ erstmals in der Geschichte
der Zweiten Republik die relative Mehrheit im Nationalrat erreicht hatte, eine