Немецкий язык. Ч. 2. Горожанина Н.И - 38 стр.

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Dr.Renner wurde 1945 von der Bundesversammlung (Nationalrat und
Bundesrat) einstimmig gewählt, seit 1951 wird der Bundespräsident unmittelbar
von Volk gewählt. Wahlpflichtig für die Bundespräsidentenwahl besteht in
jenen Bundesländern, in denen sie durch ein Landesgesetz vorgeschrieben ist.
Die Amtsperiode des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl
für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal möglich.
In der politischen Praxis präsentieren die Parteien der Wählerschaft ihre
Kandidaten. Die Bundespräsidenten der Zweiten Republik waren jedoch stets
darauf bedacht, gemäß dem überparteilichen Charakter ihres Amtes
ausschließ lich im Interesse des gesamten Staates zu handeln.
Der Bundespräsident vertritt die Republik nach auß en. Er beruft den Nationalrat
zu seinen Sessionen ein und schließ t die Sitzungsperioden. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann er den Nationalrat auflösen, jedoch nur einmal aus dem
gleichen Anlaß . Der Bundespräsident ernennt den Nudeskanzler- üblicherweise
den Vorsitzenden der stärksten Partei- und auf dessen Vorschlag die übrigen
Regierungsmitglieder. Ein Kandidat, den der Bundesprä sident nicht akzeptiert,
kann nicht Regierungsmitglied werden.
Der Bundespräsident schließ t die Staatsverträge ab und nimmt die Angelobung
der Landeshauptmänner vor. Er beurkundet das verfassungsmäßige
Zustandekommen der Bundesgesetzt und ist oberster Befehlshaber des
Bundesheeres.
Der Bundespräsident ist für den Fall einer Verletzung der Bundesverfassung
rechtlich verantwortlich. Er kann durch eine Volkaabstimmung abgesetzt
werden. (1560)
Nationalrat und Bundesrat
Der Nationalrat und der Bundesrat- die beiden Kammern des Parlaments- sind
die gesetzgebenden Organe der Republik.
Der Nationalrat beschließ t die Bundesgesetze. Eine neubestellte
Bundesregierung muss sich dem Nationalrat voestellen. Indem er das
Miß trauensvotum ausspricht, kann der Nationalrat die Enthebung der
Bundesregierung oder einzelner Mitglieder herbeiführen.
Der Bundesrat repräsentiert als Länderkammer, neben den Landtagen und den
Landesregierungen der neun Bundesländer, das bundesstaatliche Prinzip.
Nahezu jeder vom Nationalrat angenommene Gesetzentwurf muss dem
Bundesrat vorgelegt werden. Der Bundserat kann dagegen Einspruch erheben.
Ein solcher Einspruch hat allerdings bloß aufschiebende Wirkung. Ein
Beharrungsbeschluß des Nationalrates hebt ihn auf.
Der Nationalrat wird auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und
persönlichen Wahlrechtes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf vier
Jahre gewählt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle österreichischen Staatsbürger,
die vor dem 1.Jänner des Wahljahres das 18.Lebensjahr vollendet haben und
vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Ein 1990 vom Nationalrat
beschlossenes Gesetz ermöglicht auch Ö sterreichern im Ausland die Teilnahme
an Wahlen und Plebisziten. Wählbar sind Männer und Frauen, die vor dem
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Dr.Renner wurde 1945 von der Bundesversammlung (Nationalrat und
Bundesrat) einstimmig gewählt, seit 1951 wird der Bundespräsident unmittelbar
von Volk gewählt. Wahlpflichtig für die Bundespräsidentenwahl besteht in
jenen Bundesländern, in denen sie durch ein Landesgesetz vorgeschrieben ist.
Die Amtsperiode des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl
für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal möglich.
In der politischen Praxis präsentieren die Parteien der Wählerschaft ihre
Kandidaten. Die Bundespräsidenten der Zweiten Republik waren jedoch stets
darauf bedacht, gemäß dem überparteilichen Charakter ihres Amtes
ausschließlich im Interesse des gesamten Staates zu handeln.
Der Bundespräsident vertritt die Republik nach außen. Er beruft den Nationalrat
zu seinen Sessionen ein und schließt die Sitzungsperioden. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann er den Nationalrat auflösen, jedoch nur einmal aus dem
gleichen Anlaß. Der Bundespräsident ernennt den Nudeskanzler- üblicherweise
den Vorsitzenden der stärksten Partei- und auf dessen Vorschlag die übrigen
Regierungsmitglieder. Ein Kandidat, den der Bundespräsident nicht akzeptiert,
kann nicht Regierungsmitglied werden.
Der Bundespräsident schließt die Staatsverträge ab und nimmt die Angelobung
der Landeshauptmänner vor. Er beurkundet das verfassungsmäßige
Zustandekommen der Bundesgesetzt und ist oberster Befehlshaber des
Bundesheeres.
Der Bundespräsident ist für den Fall einer Verletzung der Bundesverfassung
rechtlich verantwortlich. Er kann durch eine Volkaabstimmung abgesetzt
werden. (1560)

Nationalrat und Bundesrat
Der Nationalrat und der Bundesrat- die beiden Kammern des Parlaments- sind
die gesetzgebenden Organe der Republik.
Der Nationalrat beschließt die Bundesgesetze. Eine neubestellte
Bundesregierung muss sich dem Nationalrat voestellen. Indem er das
Mißtrauensvotum ausspricht, kann der Nationalrat die Enthebung der
Bundesregierung oder einzelner Mitglieder herbeiführen.
Der Bundesrat repräsentiert als Länderkammer, neben den Landtagen und den
Landesregierungen der neun Bundesländer, das bundesstaatliche Prinzip.
Nahezu jeder vom Nationalrat angenommene Gesetzentwurf muss dem
Bundesrat vorgelegt werden. Der Bundserat kann dagegen Einspruch erheben.
Ein solcher Einspruch hat allerdings bloß aufschiebende Wirkung. Ein
Beharrungsbeschluß des Nationalrates hebt ihn auf.
Der Nationalrat wird auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und
persönlichen Wahlrechtes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf vier
Jahre gewählt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle österreichischen Staatsbürger,
die vor dem 1.Jänner des Wahljahres das 18.Lebensjahr vollendet haben und
vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Ein 1990 vom Nationalrat
beschlossenes Gesetz ermöglicht auch Österreichern im Ausland die Teilnahme
an Wahlen und Plebisziten. Wählbar sind Männer und Frauen, die vor dem