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Minderheitsregierung. Von 1971 bis 1983 regierte Kreisky mit absoluten
Mehrheiten seiner Partei. 1983 verlor die SPÖ die absolute Mehrheit und bildete
zusammen mit der Freiheitlichen Partei Ö sterreichs (FPÖ ) eine
Koalitionsregierung. Für die FPÖ bedeutete dies erstmals in ihrer Geschichte die
Ü bernahme von Regierungsverantwortung. Bundeskanzler wurde Dr.Fred
Sinowatz (SPÖ ), der 1986 zurücktrat. Ihm folgte Dr.Franz Vranitzky (SPÖ )
nach. Nach einem Obmannwechsel bei der FPÖ entschloß sich die SPÖ , das
Regierungsbündnis mit der FPÖ nicht mehr fortzusetzen. Die Nationalratswahl
fand Ende November 1986 statt. Mit dem Einzug der Grünen sind erstmals seit
1956 wieder vier Parteien im Nationalrat vertreten. Fünf aus der FPÖ
ausgetretenen Nationalratsabgeordnete bilden seit Februar 1993 als „Liberales
Forum“ eine fünfte Fraktion im Nationalrat.
Seit 1987 bilden SPÖ und Ö VP eine Koalitionsregierung mit Bundeskanzler
Dr.Franz Vranitzky und vorerst mit Vizekanzler Auß enminister Dr.Alois Mock
(Ö VP) an der Spitze. Seit 1991 ist Wissenschaftsminister Dr.Erhard Busek
(Ö VP) Vizekanzler. (2300)
Föderalismus
Das bundesstaatliche Prinzip hat historische Ursachen. Die neun Bundesländer
sind im Laufe der Geschichte gewachsene Einheiten, die nach dem Ende der
Monarchie Ö sterreich-Ungarn keineswegs an politischer Realität eingebüß t
haben. Ihr Streben nach Selbständigkeit verbindet sich mit einem klaren
Bekenntnis zum gemeinsamen österreichischen Staatsganzen.
Jedes Bundesland wird von einer Landesregierung verwaltet,an deren Spitze der
vom Landtag gewählte Landeshauptmann steht. Die Landtagsabgeordneten
werden nach den gleichen Grundsä tzen gewählt wie die Mitglieder des
Nationalrates. Die Zahl der Abgeordneten der Landtage wird nach der
Einwohnerzahl der einzelnen Bundesländer errechnet. Die Bedeutung des
Föderalismus kommt nach der Bundesverfassung insbesondere dadurch zum
Ausdruck, dass die Verwaltung des Bundes in den Ländern grundsätzlich vom
Landeshautmann, also einem Landesorgan, geführt wird. Die Länder haben
auß erdem das Recht, vor dem Vefassungsgerichtshof Bundesgesetze wegen
verfassungswidrigen Eingriffs in ihren Kompetenzbereich anzufechten.
Landesgesetze werden von den Landtagen beschlossen.
Den Landesregierungen unterstehen als Verwaltungsbehörden die
Bezirkhauptmannschaften, die von ernannten Beamten geführt werden. Den
Gemeinden ist in Belangen von rein örtlicher Bedeutung ein eigener
Wirkungsbereich mit einem hohen Grad der Unabhängigkeit gewährleistet. Die
Gemeinderäte wählen die Bürgermeister der Städte, Märkte und Dörfer.(1280)
Grundrechte
Die in Ö sterreich derzeit geltenden Grund- und Freiheitsrechte wurden zum
überwiegenden Teil schon im Jahre 1867 in den Staatsgrundgesetzen der
Monarchie Ö sterreich-Ungarn gesthelegt. Die Grundrechte wurden zum
Bestandteil der Verfassung von 1920 erklärt. Die Gesetzgebung der Zweiten
40 Minderheitsregierung. Von 1971 bis 1983 regierte Kreisky mit absoluten Mehrheiten seiner Partei. 1983 verlor die SPÖ die absolute Mehrheit und bildete zusammen mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) eine Koalitionsregierung. Für die FPÖ bedeutete dies erstmals in ihrer Geschichte die Übernahme von Regierungsverantwortung. Bundeskanzler wurde Dr.Fred Sinowatz (SPÖ), der 1986 zurücktrat. Ihm folgte Dr.Franz Vranitzky (SPÖ) nach. Nach einem Obmannwechsel bei der FPÖ entschloß sich die SPÖ, das Regierungsbündnis mit der FPÖ nicht mehr fortzusetzen. Die Nationalratswahl fand Ende November 1986 statt. Mit dem Einzug der Grünen sind erstmals seit 1956 wieder vier Parteien im Nationalrat vertreten. Fünf aus der FPÖ ausgetretenen Nationalratsabgeordnete bilden seit Februar 1993 als „Liberales Forum“ eine fünfte Fraktion im Nationalrat. Seit 1987 bilden SPÖ und ÖVP eine Koalitionsregierung mit Bundeskanzler Dr.Franz Vranitzky und vorerst mit Vizekanzler Außenminister Dr.Alois Mock (ÖVP) an der Spitze. Seit 1991 ist Wissenschaftsminister Dr.Erhard Busek (ÖVP) Vizekanzler. (2300) Föderalismus Das bundesstaatliche Prinzip hat historische Ursachen. Die neun Bundesländer sind im Laufe der Geschichte gewachsene Einheiten, die nach dem Ende der Monarchie Österreich-Ungarn keineswegs an politischer Realität eingebüßt haben. Ihr Streben nach Selbständigkeit verbindet sich mit einem klaren Bekenntnis zum gemeinsamen österreichischen Staatsganzen. Jedes Bundesland wird von einer Landesregierung verwaltet,an deren Spitze der vom Landtag gewählte Landeshauptmann steht. Die Landtagsabgeordneten werden nach den gleichen Grundsätzen gewählt wie die Mitglieder des Nationalrates. Die Zahl der Abgeordneten der Landtage wird nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bundesländer errechnet. Die Bedeutung des Föderalismus kommt nach der Bundesverfassung insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass die Verwaltung des Bundes in den Ländern grundsätzlich vom Landeshautmann, also einem Landesorgan, geführt wird. Die Länder haben außerdem das Recht, vor dem Vefassungsgerichtshof Bundesgesetze wegen verfassungswidrigen Eingriffs in ihren Kompetenzbereich anzufechten. Landesgesetze werden von den Landtagen beschlossen. Den Landesregierungen unterstehen als Verwaltungsbehörden die Bezirkhauptmannschaften, die von ernannten Beamten geführt werden. Den Gemeinden ist in Belangen von rein örtlicher Bedeutung ein eigener Wirkungsbereich mit einem hohen Grad der Unabhängigkeit gewährleistet. Die Gemeinderäte wählen die Bürgermeister der Städte, Märkte und Dörfer.(1280) Grundrechte Die in Österreich derzeit geltenden Grund- und Freiheitsrechte wurden zum überwiegenden Teil schon im Jahre 1867 in den Staatsgrundgesetzen der Monarchie Österreich-Ungarn gesthelegt. Die Grundrechte wurden zum Bestandteil der Verfassung von 1920 erklärt. Die Gesetzgebung der Zweiten
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