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Verletzung verfassungsmäßig garantierter Rechtes den Verfassungsgerichtshof 
anrufen. (1050) 
Stellung in der Welt 
Das Ziel der  österreichischen Auß enpolitik ist die Aufrechterhaltung und 
Stärkung der Unabhöngigkeit  Ö sterreichs nach allen Seiten. Nach 
österreichischer Auffassung wird diesem Ziel am besten durch eine der 
geographischen, historischen und politischen Situation Rechnung tragende 
aktive Auß enpolitik im Interesse der europäischen Entspannung gedient. 
Ö sterreich hat stets eine aktive Neutralitätspolitik betrieben und sich von Anfang 
an in den internationalen Organisationen engagiert. Sowohl in den Vereinten 
Nationen wie im Europarat hat sich Ö sterreich stets als ein stabilisierendes und 
friedenserhaltendes Element betätigt. Im Rahmen der Konferenz für Sicherheit 
und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) leistete Ö sterreich seinen Beitrag zum 
Aufbau einer europäischen Friedensordnung. Wien war wiederholt der Ort für 
weichenstellende Gipfeltreffen der Groß mächte sowie Austragungsort wichtiger 
KSZE-Konferenzen. 
Mit dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes haben sich die Rahmenbedingungen 
der Neutralität Ö sterreichs sehr weigehend geändert. Heute beschränkt sich die 
Neutralität auf jenen rechtlichen Wesenskern, der im Artikel I, Absatz 2, des 
Neutralitätsgesetzes festgehalten ist, wo es heiß t: 2Österreich wird…  in aller 
Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung 
militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen“. 
Diese Feststellung sieht  Ö sterreich weder durch den EG-Vertrag noch durch 
eine Mitgliedschaft on der Europäischen Union unmittelbar berührt. Als 
Mitglied des Sicherheitsrates hat  Ö sterreich Initiativen für den Frieden am 
Persischen Golf gesetzt. Auch bei dem im Sommer 1991 ausgebrochenen 
blutigen Konflikt im ehemaligen Jugoslawien hat Ö sterreich stets Partei gegen 
das Blutvergieß en ergriffen. 
Im übrigen ist es das Ziel der österreichischen Politik, ihr Handeln auf das Wohl 
des einzelnen Menschen abzustellen. Humanitäre Aktionen zählen zu ihren 
primären Aufgaben. Als Erstaufenthaltsland für Asylwerber erfüllt  Ö sterreich 
vor allem in Zeiten politischer Krisen eine sowohl organisatorisch wie 
wirtschaftlich schwierige Aufgabe, die es stellvertretend für die klassischen 
Asylländer der Welt auf sich nimmt. (1900) 
Mitarbeit in der UNO 
In den politischen Praxis hat sich der Status der immerwährenden Neutralität als 
Vorteil für die Teilnahme  Ö sterreichs am Leben der internationalen 
Staatengemeinschaft erwiesen. Dies zeigt nicht zuletzt in der Mitarbeit 
Ö sterreichs in der UNO.  Ö sterreich gehört der Weltorganisation seit dem 
14.Dezember 1995 an und hat seither aktiv an dem umfassenden Aufgaben der 
Vereinten Nationen mitgewirkt. Es wurde Mitglied zahlreicher Kommissionen 
und Ausschüsse, wie zum Beispiel der Weltraumkommision, der Kommission 
42 Verletzung verfassungsmäßig garantierter Rechtes den Verfassungsgerichtshof anrufen. (1050) Stellung in der Welt Das Ziel der österreichischen Außenpolitik ist die Aufrechterhaltung und Stärkung der Unabhöngigkeit Österreichs nach allen Seiten. Nach österreichischer Auffassung wird diesem Ziel am besten durch eine der geographischen, historischen und politischen Situation Rechnung tragende aktive Außenpolitik im Interesse der europäischen Entspannung gedient. Österreich hat stets eine aktive Neutralitätspolitik betrieben und sich von Anfang an in den internationalen Organisationen engagiert. Sowohl in den Vereinten Nationen wie im Europarat hat sich Österreich stets als ein stabilisierendes und friedenserhaltendes Element betätigt. Im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) leistete Österreich seinen Beitrag zum Aufbau einer europäischen Friedensordnung. Wien war wiederholt der Ort für weichenstellende Gipfeltreffen der Großmächte sowie Austragungsort wichtiger KSZE-Konferenzen. Mit dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes haben sich die Rahmenbedingungen der Neutralität Österreichs sehr weigehend geändert. Heute beschränkt sich die Neutralität auf jenen rechtlichen Wesenskern, der im Artikel I, Absatz 2, des Neutralitätsgesetzes festgehalten ist, wo es heißt: 2Österreich wird… in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen“. Diese Feststellung sieht Österreich weder durch den EG-Vertrag noch durch eine Mitgliedschaft on der Europäischen Union unmittelbar berührt. Als Mitglied des Sicherheitsrates hat Österreich Initiativen für den Frieden am Persischen Golf gesetzt. Auch bei dem im Sommer 1991 ausgebrochenen blutigen Konflikt im ehemaligen Jugoslawien hat Österreich stets Partei gegen das Blutvergießen ergriffen. Im übrigen ist es das Ziel der österreichischen Politik, ihr Handeln auf das Wohl des einzelnen Menschen abzustellen. Humanitäre Aktionen zählen zu ihren primären Aufgaben. Als Erstaufenthaltsland für Asylwerber erfüllt Österreich vor allem in Zeiten politischer Krisen eine sowohl organisatorisch wie wirtschaftlich schwierige Aufgabe, die es stellvertretend für die klassischen Asylländer der Welt auf sich nimmt. (1900) Mitarbeit in der UNO In den politischen Praxis hat sich der Status der immerwährenden Neutralität als Vorteil für die Teilnahme Österreichs am Leben der internationalen Staatengemeinschaft erwiesen. Dies zeigt nicht zuletzt in der Mitarbeit Österreichs in der UNO. Österreich gehört der Weltorganisation seit dem 14.Dezember 1995 an und hat seither aktiv an dem umfassenden Aufgaben der Vereinten Nationen mitgewirkt. Es wurde Mitglied zahlreicher Kommissionen und Ausschüsse, wie zum Beispiel der Weltraumkommision, der Kommission
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