Немецкий язык. Ч. 2. Горожанина Н.И - 8 стр.

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LEKTION XII
Die Landesverteidigung
Artikel 2 der Bundesverfassung nennt als oberste Zwecke des Bundes die
Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen auß en und die
Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern. Die Vielfalt der modernen
Bedrohungen macht die Bereitschaft militärischer und ziviler
Abwehrmittel im Rahmen der Gesamtverteidigung nötig. Das auch heute
noch wichtigste Werkzeug unserer Sicherheitspolitik ist die Armee.
Die Grundlage der schweizerischen Armee ist die allgemeine Wehrpflicht,
die jeden diensttauglichen männlichen Schweizer Bürger zur persönlichen
Mitarbeit in der Armee heranzieht. Die Wehrpflicht dauert vom 20. bis
zum 50., für Offiziere bis zum 55.Lebensjahr. Schweizerinnen können
freiwillig Dienst leisten. Die schweizerische Wehrform der Miliz stellt die
militärischen Pflichten direkt neben die Bürgerpflichten.
Die Gestalt der schweizerischen Landesverteidigung wird weitgehend
bestimmt vom Bekenntnis des Landes zur dauernden Neutralität. Die
Schweiz würde nur dann zum militärischen Handeln übergehen, wenn das
Land angegeriffen werden sollte. Darum wird sie immer in einer gerechten
Notwehr stehen und ihren Abwehrkampf im eigenen Land führen müssen.
Mit der militärischen Verteidigung ihres Staatsgebiets und ihres Luftraums
erfüllt die Schweiz eine völkerrechtliche Verpflichtung. Die
vordringlichste Aufgabe der schweizerischen Landesverteidigung besteht
darin, dank ihrer vom Ausland als ernsthaft und glaubwürdig erachteten
Abwehrbereitschaft so lange wie möglich ohne Krieg Freiheit und
Unabhängigkeit zu bewahren. Sie soll einen möglichen Angreifer davon
abhalten, einen Angriff auf die Schweiz auszulösen; sollte sich das als
undurchführbar erweisen, so müsste das Ziel des Kampfes sein, einen
größ tmöglichen Teil des schweizerischen Staatsgebiets und seiner
Bevölkerung zu bewahren.
Mit 20 Jahren besteht der junge Schweizer die Rekrutenschule, die 17
Wochen dauert. Als ausgebildeter Soldat tritt er in seine Einleitungseinheit
über. Im Auszugsalter (20- bis 32jährige) haben Soldaten 8
Wiederholungskurse zu 3 Wochen und im Landwehralter (33- bis
42jährige) 3 Ergänzunskurse zu 2 Wochen zu leisten. Im Landsturmalter
(43- bis 50jährige) bleibt er in der Armee eingeteilt, hat aber in der Regel
keinen Dienst zu leisten. Die gesamte Dienstzeit des Soldaten beträgt somit
etwas weniger als 1 Jahr. Der Schweizer Soldat nimmt seine persönliche
Ausrüstung, Sturmgewehr, Munition und Schutzmaske mit nach Hause und
erfüllt die obligatorische auß erdienstliche Schieß pflicht. Zudem hat er
auß erdienstlich drei Waffen- und Ausrüstungsinspektionen zu bestehen.
Nach Erfüllung der Wehrpflicht in der Armee tritt der Mann in der Regel
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LEKTION XII

Die Landesverteidigung
Artikel 2 der Bundesverfassung nennt als oberste Zwecke des Bundes die
Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen außen und die
Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern. Die Vielfalt der modernen
Bedrohungen macht die Bereitschaft militärischer und ziviler
Abwehrmittel im Rahmen der Gesamtverteidigung nötig. Das auch heute
noch wichtigste Werkzeug unserer Sicherheitspolitik ist die Armee.
Die Grundlage der schweizerischen Armee ist die allgemeine Wehrpflicht,
die jeden diensttauglichen männlichen Schweizer Bürger zur persönlichen
Mitarbeit in der Armee heranzieht. Die Wehrpflicht dauert vom 20. bis
zum 50., für Offiziere bis zum 55.Lebensjahr. Schweizerinnen können
freiwillig Dienst leisten. Die schweizerische Wehrform der Miliz stellt die
militärischen Pflichten direkt neben die Bürgerpflichten.
Die Gestalt der schweizerischen Landesverteidigung wird weitgehend
bestimmt vom Bekenntnis des Landes zur dauernden Neutralität. Die
Schweiz würde nur dann zum militärischen Handeln übergehen, wenn das
Land angegeriffen werden sollte. Darum wird sie immer in einer gerechten
Notwehr stehen und ihren Abwehrkampf im eigenen Land f ühren müssen.
Mit der militärischen Verteidigung ihres Staatsgebiets und ihres Luftraums
erfüllt die Schweiz eine völkerrechtliche Verpflichtung. Die
vordringlichste Aufgabe der schweizerischen Landesverteidigung besteht
darin, dank ihrer vom Ausland als ernsthaft und glaubwürdig erachteten
Abwehrbereitschaft so lange wie möglich ohne Krieg Freiheit und
Unabhängigkeit zu bewahren. Sie soll einen möglichen Angreifer davon
abhalten, einen Angriff auf die Schweiz auszulösen; sollte sich das als
undurchführbar erweisen, so müsste das Ziel des Kampfes sein, einen
größtmöglichen Teil des schweizerischen Staatsgebiets und seiner
Bevölkerung zu bewahren.
Mit 20 Jahren besteht der junge Schweizer die Rekrutenschule, die 17
Wochen dauert. Als ausgebildeter Soldat tritt er in seine Einleitungseinheit
über. Im Auszugsalter (20- bis 32jährige) haben Soldaten 8
Wiederholungskurse zu 3 Wochen und im Landwehralter (33- bis
42jährige) 3 Ergänzunskurse zu 2 Wochen zu leisten. Im Landsturmalter
(43- bis 50jährige) bleibt er in der Armee eingeteilt, hat aber in der Regel
keinen Dienst zu leisten. Die gesamte Dienstzeit des Soldaten betr ägt somit
etwas weniger als 1 Jahr. Der Schweizer Soldat nimmt seine persönliche
Ausrüstung, Sturmgewehr, Munition und Schutzmaske mit nach Hause und
erfüllt die obligatorische außerdienstliche Schießpflicht. Zudem hat er
außerdienstlich drei Waffen- und Ausrüstungsinspektionen zu bestehen.
Nach Erfüllung der Wehrpflicht in der Armee tritt der Mann in der Regel