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LEKTION XII 
Die Landesverteidigung 
Artikel 2 der Bundesverfassung nennt als oberste Zwecke des Bundes die 
Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen auß en und die 
Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern. Die Vielfalt der modernen 
Bedrohungen macht die Bereitschaft militärischer und ziviler 
Abwehrmittel im Rahmen der Gesamtverteidigung nötig. Das auch heute 
noch wichtigste Werkzeug unserer Sicherheitspolitik ist die Armee. 
Die Grundlage der schweizerischen Armee ist die allgemeine Wehrpflicht, 
die jeden diensttauglichen männlichen Schweizer Bürger zur persönlichen 
Mitarbeit in der Armee heranzieht. Die Wehrpflicht dauert vom 20. bis 
zum 50., für Offiziere bis zum 55.Lebensjahr. Schweizerinnen können 
freiwillig Dienst leisten. Die schweizerische Wehrform der Miliz stellt die 
militärischen Pflichten direkt neben die Bürgerpflichten. 
Die Gestalt der schweizerischen Landesverteidigung wird weitgehend 
bestimmt vom Bekenntnis des Landes zur dauernden Neutralität. Die 
Schweiz würde nur dann zum militärischen Handeln übergehen, wenn das 
Land angegeriffen werden sollte. Darum wird sie immer in einer gerechten 
Notwehr stehen und ihren Abwehrkampf im eigenen Land führen müssen. 
Mit der militärischen Verteidigung ihres Staatsgebiets und ihres Luftraums 
erfüllt die Schweiz eine völkerrechtliche Verpflichtung. Die 
vordringlichste Aufgabe der schweizerischen Landesverteidigung besteht 
darin, dank ihrer vom Ausland als ernsthaft und glaubwürdig erachteten 
Abwehrbereitschaft so lange wie möglich ohne Krieg Freiheit und 
Unabhängigkeit zu bewahren. Sie soll einen möglichen Angreifer davon 
abhalten, einen Angriff auf die Schweiz auszulösen; sollte sich das als 
undurchführbar erweisen, so müsste das Ziel des Kampfes sein, einen 
größ tmöglichen Teil des schweizerischen Staatsgebiets und seiner 
Bevölkerung zu bewahren. 
Mit 20 Jahren besteht der junge Schweizer die Rekrutenschule, die 17 
Wochen dauert. Als ausgebildeter Soldat tritt er in seine Einleitungseinheit 
über. Im Auszugsalter (20- bis 32jährige) haben Soldaten 8 
Wiederholungskurse zu 3 Wochen und im Landwehralter (33- bis 
42jährige) 3 Ergänzunskurse zu 2 Wochen zu leisten. Im Landsturmalter 
(43- bis 50jährige) bleibt er in der Armee eingeteilt, hat aber in der Regel 
keinen Dienst zu leisten. Die gesamte Dienstzeit des Soldaten beträgt somit 
etwas weniger als 1 Jahr. Der Schweizer Soldat nimmt seine persönliche 
Ausrüstung, Sturmgewehr, Munition und Schutzmaske mit nach Hause und 
erfüllt die obligatorische auß erdienstliche Schieß pflicht. Zudem hat er 
auß erdienstlich drei Waffen- und Ausrüstungsinspektionen zu bestehen. 
Nach Erfüllung der Wehrpflicht in der Armee tritt der Mann in der Regel 
8 LEKTION XII Die Landesverteidigung Artikel 2 der Bundesverfassung nennt als oberste Zwecke des Bundes die Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen außen und die Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern. Die Vielfalt der modernen Bedrohungen macht die Bereitschaft militärischer und ziviler Abwehrmittel im Rahmen der Gesamtverteidigung nötig. Das auch heute noch wichtigste Werkzeug unserer Sicherheitspolitik ist die Armee. Die Grundlage der schweizerischen Armee ist die allgemeine Wehrpflicht, die jeden diensttauglichen männlichen Schweizer Bürger zur persönlichen Mitarbeit in der Armee heranzieht. Die Wehrpflicht dauert vom 20. bis zum 50., für Offiziere bis zum 55.Lebensjahr. Schweizerinnen können freiwillig Dienst leisten. Die schweizerische Wehrform der Miliz stellt die militärischen Pflichten direkt neben die Bürgerpflichten. Die Gestalt der schweizerischen Landesverteidigung wird weitgehend bestimmt vom Bekenntnis des Landes zur dauernden Neutralität. Die Schweiz würde nur dann zum militärischen Handeln übergehen, wenn das Land angegeriffen werden sollte. Darum wird sie immer in einer gerechten Notwehr stehen und ihren Abwehrkampf im eigenen Land f ühren müssen. Mit der militärischen Verteidigung ihres Staatsgebiets und ihres Luftraums erfüllt die Schweiz eine völkerrechtliche Verpflichtung. Die vordringlichste Aufgabe der schweizerischen Landesverteidigung besteht darin, dank ihrer vom Ausland als ernsthaft und glaubwürdig erachteten Abwehrbereitschaft so lange wie möglich ohne Krieg Freiheit und Unabhängigkeit zu bewahren. Sie soll einen möglichen Angreifer davon abhalten, einen Angriff auf die Schweiz auszulösen; sollte sich das als undurchführbar erweisen, so müsste das Ziel des Kampfes sein, einen größtmöglichen Teil des schweizerischen Staatsgebiets und seiner Bevölkerung zu bewahren. Mit 20 Jahren besteht der junge Schweizer die Rekrutenschule, die 17 Wochen dauert. Als ausgebildeter Soldat tritt er in seine Einleitungseinheit über. Im Auszugsalter (20- bis 32jährige) haben Soldaten 8 Wiederholungskurse zu 3 Wochen und im Landwehralter (33- bis 42jährige) 3 Ergänzunskurse zu 2 Wochen zu leisten. Im Landsturmalter (43- bis 50jährige) bleibt er in der Armee eingeteilt, hat aber in der Regel keinen Dienst zu leisten. Die gesamte Dienstzeit des Soldaten betr ägt somit etwas weniger als 1 Jahr. Der Schweizer Soldat nimmt seine persönliche Ausrüstung, Sturmgewehr, Munition und Schutzmaske mit nach Hause und erfüllt die obligatorische außerdienstliche Schießpflicht. Zudem hat er außerdienstlich drei Waffen- und Ausrüstungsinspektionen zu bestehen. Nach Erfüllung der Wehrpflicht in der Armee tritt der Mann in der Regel
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