Письменная деловая коммуникация в сфере экономического бизнеса. Григорьева В.С - 31 стр.

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die Erstattung der Umzugskosten
Reisekostenvergütung
Gehaltszahlungen bei Krankheit
ein 13. Monatsgehalt
Füllen Sie das Formular des Anstellungsvertrages anhand eines erdachten «Modellfalls» aus.
Rechte des Betriebsrats
Betriebsverfassung
Mindestens 8 Stunden täglich verbringt der
Berufstätige im Betrieb, die Arbeitswelt ist ein
beherrschender Bestandteil seines Lebens. Darum
muss er eine Möglichkeit haben, diese Arbeits-
welt mitzugestalten. Die Chance dazu bietet ihm
die «Mitbestimmung in betrieblichen Angelegen-
heiten», die im «Betriebsverfassungsgesetz» von
1952 bzw. 1972 festgelegt ist.
Dieses Gesetz, das erst vor wenigen Jahren
modernisiert worden ist, gewährt dem Arbeit-
nehmer im Betrieb fest umrissene Rechte. Dazu
zählt z.B. ein Informations- und Anhörungsrecht
in Angelegenheiten, die seine Person und seinen Arbeitsplatz betreffen. Der Arbeitnehmer kann beispielsweise verlangen, dass mit
ihm die Beurteilung seiner Leistungen und die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden, ebenso die
Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Er hat ein Recht auf Einsicht in die Personalakte und das Recht, sich bei Be-
nachteiligung und ungerechter Behandlung beschweren zu können.
Alle Arbeitnehmer eines Betriebs können als Interessenvertretung einen Betriebsrat wählen. Das ist nach dem Betriebsverfas-
sungsgesetz Vorschrift für alle Betriebe der privaten Wirtschaft, in denen mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer
beschäftigt sind. Der Betriebsrat kann je nach der Grösse des Betriebs auch aus mehreren Personen bestehen.
Bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, bei Personalentscheidungen sowie im Rahmen der
Berufsbildung hat der Betriebsrat weitgehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, so z.B. auch bei Einstellungen, Umgruppie-
rungen und Kündigungen. Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Unfall-
verhütungsvorschriften usw. im Sinne der Arbeitnehmer beachtet und verwirklicht werden.
Das Gesetz schreibt dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber vor, dass sie vertrauensvoll zum Wohle der Arbeitnehmer und des Be-
triebes zusammenarbeiten sollen, gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Die Präsenz der Gewerkschaf-
ten im Betrieb, insbesondere zur Unterstützung des Betriebsrats, ist durch eine Reihe von Vorschriften gesichert.
Stichwörter
Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten.
Betriebsverfassungsgesetz von 1952 bzw. 1972.
Informations- und Anhörungsrecht (Beurteilung, berufliche Entwicklung, Arbeitsentgelt).
Einsicht in Personalakte.
Recht, sich zu beschweren.
Betriebsrat = Interessenvertretung der Arbeitnehmer.
Mitwirkung bei: Arbeitsplatz, Arbeitsablauf, Personalentscheidungen, Berufsbildung. Wacht über Verwirklichung der geltenden
Gesetze.
Zusammenarbeit: Betriebsrat und Arbeitgeber (mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden)
Betriebsverfassung (redigierte Kurzfassung)
Der Berufstätige muss eine Möglichkeit haben, seine Arbeitswelt mitzugestalten. Die Chance dazu bietet ihm die «Mitbestim-
mung in betrieblichen Angelegenheiten», die im «Betriebsverfassungsgesetz» von 1952 bzw. 1972 festgelegt ist.
Dieses Gesetz gewährt dem Arbeitnehmer im Betrieb fest umrissene Rechte, z.B. ein Informations- und Anhörungsrecht in An-
gelegenheiten, die seine Person und seinen Arbeitsplatz betreffen.
Alle Arbeitnehmer eines Betriebes der privaten Wirtschaft, in dem mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer be-
schäftigt sind, können als Interessenvertretung einen Betriebsrat wählen.
Bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, bei Personalentscheidungen sowie im Rahmen der
Berufsbildung hat der Betriebsrat weitgehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Er wacht auch über die Einhaltung der gel-
tenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften.
Das Gesetz schreibt dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber vor, dass sie vertrauensvoll zum Wohle der Arbeitnehmer und des Be-
triebes zusammenarbeiten sollen, gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden.
Fragen zum Text: Betriebsverfassung
1 Welche Rechte hat der einzelne Arbeitnehmer im Betrieb?
2 Wessen Interessen soll der Betriebsrat vertreten?
3 Wie viele Personen umfasst ein Betriebsrat?
4 Worüber soll der Betriebsrat wachen?
5 Mit welchen Institutionen soll ein Betriebsrat zusammenarbeiten?2
4 HOTELRESEVIERUNG
Spedition ist Kommunikation
Mit der Öffnung der Grenzen zwischen Ost und West hat auch das Interesse westlicher Firmen an wirtschaftlichen Kontakten
Mitbestimmung Mitwirkung
Betriebsordnung; Personalplanung
Arbeitszeit; Kündigung
Urlaub; Arbeitsablauf
Regelungen über Unfallverhütung und
Gesundheitsschutz;
Betriebsorganisation
Sozialeinrichtungen; Betriebsänderung
Lohngestaltung; Arbeitsschutz
Personalauswahl-Richtlinien;
Betriebliche Berufsbildung;
Einstellung;
Umgruppierung;
Versetzung;
Sozialplan bei Betriebsänderung