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Der 6 Teil : LIEFERUNGSVERZÖGERUNG: MAHNUNG –
ЗАДЕРЖКА ПОСТАВКИ:НАПОМИНАНИЕ
6.1Einleitung
Wenn der Lieferant nicht rechtzeitig liefert, wird er vom Käufer
gemahnt. In der Mahnung fordert der Käufer den Lieferanten auf, die
fällige Lieferung durchzuführen. Er kann auch eine Nachfrist für die
Lieferung setzen und dem Lieferanten für den Fall, daß er diese nicht
einhält, bestimmte Konsequenzen (z.B. Ablehnung der Lieferung
und Rücktritt vom Vertrag) ankündigen. Falls erforderlich, erhält der
Lieferant zwei oder mehr Mahnungen, wobei in der letzten dann eine
Frist gesetzt wird.
Ein Lieferant, der auf eine Mahnung des Käufers, die nach dem
Eintritt der Fälligkeit erfolgt, schuldhaft, d.h. aus Gründen, die er
selbst zu vertreten hat, nicht liefert, kommt - wie die Juristen sagen -
in Verzug. Ist der Liefertermin nach dem Katende bestimmt, kommt
der Lieferant auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Termin
nicht einhält. Eine Mahnung ist also in diesem Fall rechtlich nicht
erforderlich (in der Praxis aber üblich). Der Lieferant kommt nicht in
Verzug, solange die Lieferung infolge eines Umstandes unterbleibt,
den er nicht zu vertreten hat (höhere GEWALT). Befindet er sich aber
im Verzug, so haftet er auch für Beschädigung oder Vernichtung der
Ware durch höhere Gewalt.
Der Käufer hat bei Lieferungsverzug das Recht, die Lieferung und
(bei Verzugsschaden) zusätzlich dazu Schadenersatz wegen
verspäteter Lieferung zu verlangen Nach Ablauf einer von ihm
gesetzten angemessenen Nachfrist kann er auch die Lieferung
ablehnen und entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung fordern. In dem oben erwähnten Fall, d.h.
wenn das Lieferdatum kalendermäßig bestimmt ist, braucht keine
Nachfrist gesetzt zu werden.
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Der 6 Teil : LIEFERUNGSVERZÖGERUNG: MAHNUNG – ЗАДЕРЖКА ПОСТАВКИ:НАПОМИНАНИЕ 6.1Einleitung Wenn der Lieferant nicht rechtzeitig liefert, wird er vom Käufer gemahnt. In der Mahnung fordert der Käufer den Lieferanten auf, die fällige Lieferung durchzuführen. Er kann auch eine Nachfrist für die Lieferung setzen und dem Lieferanten für den Fall, daß er diese nicht einhält, bestimmte Konsequenzen (z.B. Ablehnung der Lieferung und Rücktritt vom Vertrag) ankündigen. Falls erforderlich, erhält der Lieferant zwei oder mehr Mahnungen, wobei in der letzten dann eine Frist gesetzt wird. Ein Lieferant, der auf eine Mahnung des Käufers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, schuldhaft, d.h. aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht liefert, kommt - wie die Juristen sagen - in Verzug. Ist der Liefertermin nach dem Katende bestimmt, kommt der Lieferant auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Termin nicht einhält. Eine Mahnung ist also in diesem Fall rechtlich nicht erforderlich (in der Praxis aber üblich). Der Lieferant kommt nicht in Verzug, solange die Lieferung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (höhere GEWALT). Befindet er sich aber im Verzug, so haftet er auch für Beschädigung oder Vernichtung der Ware durch höhere Gewalt. Der Käufer hat bei Lieferungsverzug das Recht, die Lieferung und (bei Verzugsschaden) zusätzlich dazu Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung zu verlangen Nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist kann er auch die Lieferung ablehnen und entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. In dem oben erwähnten Fall, d.h. wenn das Lieferdatum kalendermäßig bestimmt ist, braucht keine Nachfrist gesetzt zu werden. _______________________________________________________ 53
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