Inventur, Inventar, Bilanz. Потемкина Г.Г. - 10 стр.

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1) $ 240 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die $$ 140 und 141 der
Abgabenordnung (AO) schreiben vor, daB jeder Kaufmann beim Beginn seines
Handelsgewerbes und am SchluB eines jeden Geschaftsjahres seine
Vermogensgegenstande und seine Schulden verzeichnen muB und dabei den
Wert anzugeben hat. (Bestandsaufnahme).
2) Zum Vermogen gehoren z.B. bebaute und unbebaute Grundstuсke,
Werkstatten, Werkstatteinrichtungen, Buroeinrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen
und Werkzeuge aller Art, Burogebaude, Lagerhallen, Warenvorrate, Forderungen an
Kunden fur Lieferungen und Leistungen, Guthaben auf Bank- und Postgirokonten,
Kassenbestand.
3) Zu den Schulden gehoren z.B.langfristige und kurzfristige Darlehen,
Bankschulden und Verbindlichkeiten an Lieferer fur Warenlieferungen und
Dienstleistungen.
4) Die Feststellung der einzelnen Vermogensgegenstande und Schuldwerte
durch Zahlen, Messen und Wiegen und die Bewertung mit einem DM-Betrag, also
die Bestandsaufnahme nennt der Kaufmann Inventur. Er sagt: "Ich mache Inventur!"
5) Das Verzeichnis, in das die Vermogensgegenstande und Schuldwerte
einzeln nach Art und Hohe eingetragen werden, heiBt Inventar. Das Inventar, das
bei Klein- und Mittelbetrieben wenige Seiten umfaBt, bei GroBbetrieben aber ganze
Bucher bzw. PC-Speicherplatten fullt, muB zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
6) Das HGB erlaubt folgende Inventurverfahren:
- Stichtagsinventur
- Stichprobeninventur
- permanente (fortwahrende) Inventur.
Werden alle Vermogensgegenstande an einem festgesetzten Tag (Stichtag)
erfaBt, spricht man von einer Stichtagsinventur.
7) Die Inventurarbeiten sind in den meisten Betrieben so umfangreich, daB sie
am Bilanzstichtag = Ende des Geschaftsjahres nicht durchgefuhrt werden konnen.
Die Finanzverwaltung erlaubt daher die zeitnahe Inventur, d.h. eine Frist fur
die Bestandsaufnahme von 10 Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag.
Bestandsveranderungen wahrend dieses Zeitraums mussen sofort festgehalten und
belegt werden. Bei der Stichprobeninventur wird der Bestand an Vermogensge-
genstanden mit Hilfe mathematisch-statistischer MeBmethoden auf Grund von
Stichproben ermittelt.
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     1) $ 240 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die $$ 140 und 141 der
Abgabenordnung (AO) schreiben vor, daB jeder Kaufmann beim Beginn seines
Handelsgewerbes und am SchluB eines jeden Geschaftsjahres seine
Vermogensgegenstande und seine Schulden verzeichnen muB und dabei den
Wert anzugeben hat. (Bestandsaufnahme).
     2) Zum Vermogen gehoren z.B. bebaute und unbebaute Grundstuсke,
Werkstatten, Werkstatteinrichtungen, Buroeinrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen
und Werkzeuge aller Art, Burogebaude, Lagerhallen, Warenvorrate, Forderungen an
Kunden fur Lieferungen und Leistungen, Guthaben auf Bank- und Postgirokonten,
Kassenbestand.
     3) Zu den Schulden gehoren z.B.langfristige und kurzfristige Darlehen,
Bankschulden und Verbindlichkeiten an Lieferer fur Warenlieferungen und
Dienstleistungen.
     4) Die Feststellung der einzelnen Vermogensgegenstande und Schuldwerte
durch Zahlen, Messen und Wiegen und die Bewertung mit einem DM-Betrag, also
die Bestandsaufnahme nennt der Kaufmann Inventur. Er sagt: "Ich mache Inventur!"
     5) Das Verzeichnis, in das die Vermogensgegenstande und Schuldwerte
einzeln nach Art und Hohe eingetragen werden, heiBt Inventar. Das Inventar, das
bei Klein- und Mittelbetrieben wenige Seiten umfaBt, bei GroBbetrieben aber ganze
Bucher bzw. PC-Speicherplatten fullt, muB zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
     6) Das HGB erlaubt folgende Inventurverfahren:
     - Stichtagsinventur
     - Stichprobeninventur
     - permanente (fortwahrende) Inventur.
     Werden alle Vermogensgegenstande an einem festgesetzten Tag (Stichtag)
erfaBt, spricht man von einer Stichtagsinventur.
     7) Die Inventurarbeiten sind in den meisten Betrieben so umfangreich, daB sie
am Bilanzstichtag = Ende des Geschaftsjahres nicht durchgefuhrt werden konnen.
Die Finanzverwaltung erlaubt daher die zeitnahe Inventur, d.h. eine Frist fur
die Bestandsaufnahme von 10 Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag.
Bestandsveranderungen wahrend dieses Zeitraums mussen sofort festgehalten und
belegt werden. Bei der Stichprobeninventur wird der Bestand an Vermogensge-
genstanden mit Hilfe mathematisch-statistischer MeBmethoden auf Grund von
Stichproben ermittelt.

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