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müssen. Die Vermittlerrolle zwischen Käufern und Verkäufern übernimmt
der Makler, der eine Art staatlich vereidigter Notar17 ist. Der Makler
erhält Aufträge zum Verkauf und Kauf, er sammelt diese in seinem
Orderbuch18, was derzeit noch per Hand geschieht. Und dann rechnet er
einen Kurs aus, in dem sich Angebot und Nachftage ausgleichen, wobei
der Kurs so sein soll, daß er möglichst viele Aufträge realisiert. Die Makler
haben im Börsensaal feste Plätze und nehmen hier die Aufträge entgegen.
Die festgestellten Kurse werden in dem amtlichen Kursblatt19
bekanntgegeben, das als Marktindikator anerkannt ist und mit modernsten
technischen Möglichkeiten versehen ist.
Die Börsenversammlungen finden in der Regel an allen
Wochentagen in bestimmten Stunden, meist mittags statt. Während der
amtlichen Börsenzeit z.B. von 10.30 bis 13.30 Uhr wird der Kurs
minütlich berechnet und graphisch dargestellt. Die Kurve deutet an,
daß es im Börsengeschäft manchmal um Minuten geht. Die Börse ist
ein Stimmungsbarometer der Wirtschaft. An jeder Börse besteht ein
Börsenschiedsgericht. Es regelt Streitigkeiten zwischen den Besuchern.
*Brügge-eine Hafenstadt an der Nordsee, Belgien
**d.h. — das heißt
Áèðæåâàÿ òåðìèíîëîãèÿ
1. das Anteilsrecht — ïðàâî íà ïàé
2. der Nennbetrag — íîìèíàëüíàÿ ñóììà
3. die Verzinsung — óïëàòà (íà÷èñëåíèå) ïðîöåíòîâ
4. die Rückzahlungsverpflichtung — îáÿçàòåëüñòâî ïî îáðàòíîé
âûïëàòå
5. der Schuldner — äîëæíèê
6. die Schuldverschreibung — îáëèãàöèÿ, âûïëà÷èâàåìàÿ
àêöèîíåðíûì îáùåñòâîì
7. umschlagen — çä: ðåàëèçîâàòü îáîðîò òîâàðîâ
8. das Kassageschäft — ñäåëêà ñî ñðî÷íîé îïëàòîé
9. das Termingeschäft — ôüþ÷åðcíàÿ ñäåëêà
10. die Notierung — êóðñ öåííûõ áóìàã
11. stückzahlmäßig — ñ ÷àñòè÷íîé îïëàòîé
12. die Begutachtung — ýêñïåðòèçà: çä. ìíåíèå
13. j-m zur Seite stehen — çàùèùàòü ÷-ë. èíòåðåñû
müssen. Die Vermittlerrolle zwischen Käufern und Verkäufern übernimmt der Makler, der eine Art staatlich vereidigter Notar17 ist. Der Makler erhält Aufträge zum Verkauf und Kauf, er sammelt diese in seinem Orderbuch18, was derzeit noch per Hand geschieht. Und dann rechnet er einen Kurs aus, in dem sich Angebot und Nachftage ausgleichen, wobei der Kurs so sein soll, daß er möglichst viele Aufträge realisiert. Die Makler haben im Börsensaal feste Plätze und nehmen hier die Aufträge entgegen. Die festgestellten Kurse werden in dem amtlichen Kursblatt19 bekanntgegeben, das als Marktindikator anerkannt ist und mit modernsten technischen Möglichkeiten versehen ist. Die Börsenversammlungen finden in der Regel an allen Wochentagen in bestimmten Stunden, meist mittags statt. Während der amtlichen Börsenzeit z.B. von 10.30 bis 13.30 Uhr wird der Kurs minütlich berechnet und graphisch dargestellt. Die Kurve deutet an, daß es im Börsengeschäft manchmal um Minuten geht. Die Börse ist ein Stimmungsbarometer der Wirtschaft. An jeder Börse besteht ein Börsenschiedsgericht. Es regelt Streitigkeiten zwischen den Besuchern. *Brügge-eine Hafenstadt an der Nordsee, Belgien **d.h. — das heißt Áèðæåâàÿ òåðìèíîëîãèÿ 1. das Anteilsrecht — ïðàâî íà ïàé 2. der Nennbetrag — íîìèíàëüíàÿ ñóììà 3. die Verzinsung — óïëàòà (íà÷èñëåíèå) ïðîöåíòîâ 4. die Rückzahlungsverpflichtung — îáÿçàòåëüñòâî ïî îáðàòíîé âûïëàòå 5. der Schuldner — äîëæíèê 6. die Schuldverschreibung — îáëèãàöèÿ, âûïëà÷èâàåìàÿ àêöèîíåðíûì îáùåñòâîì 7. umschlagen — çä: ðåàëèçîâàòü îáîðîò òîâàðîâ 8. das Kassageschäft — ñäåëêà ñî ñðî÷íîé îïëàòîé 9. das Termingeschäft — ôüþ÷åðcíàÿ ñäåëêà 10. die Notierung — êóðñ öåííûõ áóìàã 11. stückzahlmäßig — ñ ÷àñòè÷íîé îïëàòîé 12. die Begutachtung — ýêñïåðòèçà: çä. ìíåíèå 13. j-m zur Seite stehen — çàùèùàòü ÷-ë. èíòåðåñû