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Es gibt verschiedene Arten von Börsen wie Wertpapier-Börsen
und Waren-Börsen. Die beiden Hauptformen von Wertpapieren, die hier
gehandelt werden, sind Aktien und Anleihen. Die Aktie ist ein
Anteilsrecht1 an einer Aktiengesellschaft. Die Höhe des Anteils richtet
sich nach dem auf der Aktienurkunde vermerkten Nennbetrag2. Aktien
können auf den Namen oder den Inhaber lauten. Anleihen sind
Wertpapiere mit fester Verzinsung3, längerer Laufzeit und
Rückzahlungsverpflichtung4 des Schuldners5 zu bestimmten Terminen
(auch als Schuldverschreibungen6, Obligationen oder Renten
bezeichnet). Die einzelnen Stücke einer Anleihe werden vielfach
Teilschuldverschreibungen genannt. Auf den Börsen, wo Waren
umgeschlagen7 werden, handelt es sich nicht unmittelbar um Waren
wie Metalle, Getreide oder Kaffee, sondern um Aufträge.
Die Börse führt Angebot und Nachfrage marktmäßig zusammen
und gleicht sie aus durch amtliche Festsetzung von Preisen (Kursen),
die möglichst viele Geschäfte zur Erfüllung bringt. Die Börsengeschäfte
sind entweder Kassageschäfte8, d.h** Geschäfte, bei denen Lieferung
und Zahlung innerhalb kürzester Frist erfolgen müssen, oder
Termingeschäfte9. Der Kurs ist der amtliche Preis für ein zum
Börsenhandel mit amtlicher Notierung10 zugelassenes Wertpapier, zu
dem der Kursmakler stückzahlmäßig11 die meisten Kauf- und
Verkaufsaufträge ausführen kann.
Der Kurs wird ausgerechnet. Das Börsenrecht beruht auf dem
Börsengesetz. Die oberste Instanz in allgemeinen Börse-Angelegenheiten
ist z.B. in der Bundesrepublik Deutschland der
Bundeswirtschaftsminister. Zur Begutachtung12 steht ihm ein
Börsenausschuß zur Seite13. Die Leitung der Börse wird von
Börsenvorstand ausgeübt, ihm obliegt14 auch die Überwachung des
Börsenverkehrs15 nach der Börsenordnung16, die für jede Börse zu
erlassen ist, sowie der sonstigen Vorschriften, besonders der Zulassung
zum Börsenbesuch.
Auf der Börse, die von einem Börsenvorstand, von Unternehmern
selbst, geleitet wird, treffen sich die Banken und die Makler. Die Banken
sind Käufer und Verkäufer, wobei diese nicht unmittelbar
aufeinanderstoßen und sich nicht über den Kurs von Aktien einigen
Es gibt verschiedene Arten von Börsen wie Wertpapier-Börsen und Waren-Börsen. Die beiden Hauptformen von Wertpapieren, die hier gehandelt werden, sind Aktien und Anleihen. Die Aktie ist ein Anteilsrecht1 an einer Aktiengesellschaft. Die Höhe des Anteils richtet sich nach dem auf der Aktienurkunde vermerkten Nennbetrag2. Aktien können auf den Namen oder den Inhaber lauten. Anleihen sind Wertpapiere mit fester Verzinsung3, längerer Laufzeit und Rückzahlungsverpflichtung4 des Schuldners5 zu bestimmten Terminen (auch als Schuldverschreibungen6, Obligationen oder Renten bezeichnet). Die einzelnen Stücke einer Anleihe werden vielfach Teilschuldverschreibungen genannt. Auf den Börsen, wo Waren umgeschlagen7 werden, handelt es sich nicht unmittelbar um Waren wie Metalle, Getreide oder Kaffee, sondern um Aufträge. Die Börse führt Angebot und Nachfrage marktmäßig zusammen und gleicht sie aus durch amtliche Festsetzung von Preisen (Kursen), die möglichst viele Geschäfte zur Erfüllung bringt. Die Börsengeschäfte sind entweder Kassageschäfte8, d.h** Geschäfte, bei denen Lieferung und Zahlung innerhalb kürzester Frist erfolgen müssen, oder Termingeschäfte9. Der Kurs ist der amtliche Preis für ein zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung10 zugelassenes Wertpapier, zu dem der Kursmakler stückzahlmäßig11 die meisten Kauf- und Verkaufsaufträge ausführen kann. Der Kurs wird ausgerechnet. Das Börsenrecht beruht auf dem Börsengesetz. Die oberste Instanz in allgemeinen Börse-Angelegenheiten ist z.B. in der Bundesrepublik Deutschland der Bundeswirtschaftsminister. Zur Begutachtung12 steht ihm ein Börsenausschuß zur Seite13. Die Leitung der Börse wird von Börsenvorstand ausgeübt, ihm obliegt14 auch die Überwachung des Börsenverkehrs15 nach der Börsenordnung16, die für jede Börse zu erlassen ist, sowie der sonstigen Vorschriften, besonders der Zulassung zum Börsenbesuch. Auf der Börse, die von einem Börsenvorstand, von Unternehmern selbst, geleitet wird, treffen sich die Banken und die Makler. Die Banken sind Käufer und Verkäufer, wobei diese nicht unmittelbar aufeinanderstoßen und sich nicht über den Kurs von Aktien einigen