Высшее и профессионально-техническое образование современной Германии. Апиш Ф.Н - 51 стр.

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die Beurteilung =, en - ', +&
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I   .
II    .
1) Was bilden wesentliche Bestandteile der Hochschulreform?
2) Was werden mit dem neuen Hochschulrahmengesetzt geschaffen?
3) Nach welchem System können jetzt die Hochschulen die Studienleistungen
bewerten?
4) Was können deutschen Hochschulen anbieten?
5) Was nutzen viele deutsche Hochschulen?
6) Welche Sprache ist als Unterrichtssprache vorgesehen?
Text 54
Organisation der Hochschule
Die Hochschulen sind (mit Ausnahme einiger privater, insbesondere
kirchlicher Hochschulen, der Universitäten der Bundeswehr und der
Verwaltungsfachhochschule des Bundes) Einrichtungen der Länder. Bei der
Rahmenplanung für den Aus- und Neubau von Hochschulen sowie deren
Finanzierung arbeiten Bund und Länder zusammen. Speziell für Zukunftsaufgaben
ist die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
geschaffen worden. In diesem Rahmen fördern Bund und Länder gemeinsam
Modellversuche in allen Bereichen des Bildungswesens.
Die Hochschule hingegen hat das Recht der Selbstverwaltung. Sie gibt sich im
Rahmen der Gesetze eine eigene Verfassung.
Geleitet wird die Hochschule von einem hauptamtlichen Rektor oder
Präsidenten, der auf mehrere jähre gewählt wird. In der Selbstverwaltung gilt das
Prinzip einer funktionsgerecht abgestuften Mitwirkung aller Hochschulmitglieder
nach dem Modell der „Gruppenuniversität“. Für die Beteiligung an der
Willensbildung der Hochschule bilden entsprechend ihrer Qualifikation, Funktion,
Verantwortung und Betroffenheit die Professoren, die Studierenden, das weitere
wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie die sonstigen Mitarbeiter
grundsätzlich je eine Gruppe. In den meisten Ländern verwaltet die Studentenschaft
ihre Angelegenheiten selbst.
die Hochschule, =,-n-s —   &
die Grundsätze, pl, '
die Einrichtung, =,-en — ('$
den Einfluss nehmen — $
beträchtlich — 
die Selbstverwaltung,—
mitwirken (D) (-te, -t) —  
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   1) Was bilden wesentliche Bestandteile der Hochschulreform?
   2) Was werden mit dem neuen Hochschulrahmengesetzt geschaffen?
   3) Nach welchem System können jetzt die Hochschulen die Studienleistungen
bewerten?
    4) Was können deutschen Hochschulen anbieten?
    5) Was nutzen viele deutsche Hochschulen?
    6) Welche Sprache ist als Unterrichtssprache vorgesehen?

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                             Organisation der Hochschule
     Die Hochschulen sind (mit Ausnahme einiger privater, insbesondere
kirchlicher Hochschulen, der Universitäten der Bundeswehr und der
Verwaltungsfachhochschule des Bundes) Einrichtungen der Länder. Bei der
Rahmenplanung für den Aus- und Neubau von Hochschulen sowie deren
Finanzierung arbeiten Bund und Länder zusammen. Speziell für Zukunftsaufgaben
ist die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
geschaffen worden. In diesem Rahmen fördern Bund und Länder gemeinsam
Modellversuche in allen Bereichen des Bildungswesens.
     Die Hochschule hingegen hat das Recht der Selbstverwaltung. Sie gibt sich im
Rahmen der Gesetze eine eigene Verfassung.
     Geleitet wird die Hochschule von einem hauptamtlichen Rektor oder
Präsidenten, der auf mehrere jähre gewählt wird. In der Selbstverwaltung gilt das
Prinzip einer funktionsgerecht abgestuften Mitwirkung aller Hochschulmitglieder
nach dem Modell der „Gruppenuniversität“. Für die Beteiligung an der
Willensbildung der Hochschule bilden entsprechend ihrer Qualifikation, Funktion,
Verantwortung und Betroffenheit die Professoren, die Studierenden, das weitere
wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie die sonstigen Mitarbeiter
grundsätzlich je eine Gruppe. In den meisten Ländern verwaltet die Studentenschaft
ihre Angelegenheiten selbst.

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