Bankwesen in Deutschland. Борисова Л.М. - 7 стр.

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der vergleichsweise hohen Verzinsung ist der Anteil der Termineinlagen am
gesamten Passivgeschäft der Kreditinstitute in den letzten Jahren erheblich
gewachsen.
Die Spareinlage stellt die in der Vergangenheit dominierende Form der
verzinslichen Einlage mit der längsten Tradition dar, deren Besonderheit durch
die Ausfertigung einer Urkunde – das Sparbuch – gekennzeichnet ist. Vom
Sparbuch darf ohne Kündigung nur ein gewisser Betrag abgehoben werden,
darüber hinausgehende Beträge müssen mit bestimmten Fristen gekündigt
werden. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Länge der vereinbarten
Kündigungsfrist. Bei höheren Spareinlagen räumen die Kreditinstitute ihren
Kunden Bonifikationen ein, so daß die tatsächliche Verzinsung über den im
Aushang der Institute genannten Zinssätzen liegt. Wie bei allen
Preisfestsetzungen im Aktiv- und Passivgeschäft sind die Kreditinstitute auch im
Spargeschäft völlig unabhängig von staatlichen Vorschriften. Über den Preis
eines Angebotes entscheiden die Geschäftsleitungen der Kreditinstitute vor
allem auch aufgrund der Wettbewerbssituation, die von Institut zu Institut, von
Ort zu Ort und im Zeitablauf erhebliche Unterschiede aufweisen kann.
Im lebhaften Bankenwettbewerb sind vielfältige Sondersparformen entstanden,
die oftmals auch institutsindviduelle Bezeichnungen tragen. So gibt es u.a.
Sparverträge, auf die am Ende der Laufzeit eine einmalige Prämienzahlung
(Bonus) erfolgt, Verträge mit jährlich steigenden Zinssätzen, sofern nicht über
das Kapital verfügt wird, Sparverträge mit Vorzungszinsen, die sich an der
Kapitalmarktentwicklung oder anderen Anlageformen orientieren,
Effektensparverträge, bei denen die regelmäßigen Sparraten in Wertpapieren –
meist Investmentzertifikaten – angelegt werden sowie Gawinn- und
Lossparverträge. Erhebliche Bedeutung kommt Bausparverträgen zu, bei denen
der Sparer mit seiner regelmäßigen Sparleistung den Anspruch auf spätere
Auszahlung eines zinsgünstigen Baudarlehens erwirbt.
Der Spareinlage verwandte Anlageformen sind Sparbriefe und
Sparschuldverschreibungen, die keine Börsenfähigkeit besitzen. Sparbriefe, die
auf den Namen des Kunden lauten und nicht übertragbar sind, werden mit
jährlicher Verzinsung sowie in ab- und aufgezinster Form angeboten. Ihre
Lauzeit ist meist ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu sind
Sparschuldverschreibungen Orderpapiere, deren Laufzeit meist 4 bis 10 Jahre
beträgt, und die jederzeit zurückgegeben werden können.
Effekten
Als Effekten werden solche Wertpapiere bezeichnet, die als Objekt der
Kapitalanlage Forderungsrechte (festverzinsliche Wertpapiere) oder
Anteilsrechte (Aktien) verbriefen. Im Effektengeschäft kommt den
Kreditinstituten eine wichtige Mittlerrolle zwischen Kapitalanlegern und
Kreditnehmern zu.
Ein erheblicher Teil der Papiere wird jedoch auch von den Kreditinstituten
selbst emittiert und dient eigenen Finanzierungszwecken. So bilden die
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der vergleichsweise hohen Verzinsung ist der Anteil der Termineinlagen am
gesamten Passivgeschäft der Kreditinstitute in den letzten Jahren erheblich
gewachsen.
Die Spareinlage stellt die in der Vergangenheit dominierende Form der
verzinslichen Einlage mit der längsten Tradition dar, deren Besonderheit durch
die Ausfertigung einer Urkunde – das Sparbuch – gekennzeichnet ist. Vom
Sparbuch darf ohne Kündigung nur ein gewisser Betrag abgehoben werden,
darüber hinausgehende Beträge müssen mit bestimmten Fristen gekündigt
werden. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Länge der vereinbarten
Kündigungsfrist. Bei höheren Spareinlagen räumen die Kreditinstitute ihren
Kunden Bonifikationen ein, so daß die tatsächliche Verzinsung über den im
Aushang der Institute genannten Zinssätzen liegt. Wie bei allen
Preisfestsetzungen im Aktiv- und Passivgeschäft sind die Kreditinstitute auch im
Spargeschäft völlig unabhängig von staatlichen Vorschriften. Über den Preis
eines Angebotes entscheiden die Geschäftsleitungen der Kreditinstitute vor
allem auch aufgrund der Wettbewerbssituation, die von Institut zu Institut, von
Ort zu Ort und im Zeitablauf erhebliche Unterschiede aufweisen kann.
Im lebhaften Bankenwettbewerb sind vielfältige Sondersparformen entstanden,
die oftmals auch institutsindviduelle Bezeichnungen tragen. So gibt es u.a.
Sparverträge, auf die am Ende der Laufzeit eine einmalige Prämienzahlung
(Bonus) erfolgt, Verträge mit jährlich steigenden Zinssätzen, sofern nicht über
das Kapital verfügt wird, Sparverträge mit Vorzungszinsen, die sich an der
Kapitalmarktentwicklung        oder    anderen      Anlageformen     orientieren,
Effektensparverträge, bei denen die regelmäßigen Sparraten in Wertpapieren –
meist Investmentzertifikaten – angelegt werden sowie Gawinn- und
Lossparverträge. Erhebliche Bedeutung kommt Bausparverträgen zu, bei denen
der Sparer mit seiner regelmäßigen Sparleistung den Anspruch auf spätere
Auszahlung eines zinsgünstigen Baudarlehens erwirbt.
Der Spareinlage verwandte Anlageformen sind Sparbriefe und
Sparschuldverschreibungen, die keine Börsenfähigkeit besitzen. Sparbriefe, die
auf den Namen des Kunden lauten und nicht übertragbar sind, werden mit
jährlicher Verzinsung sowie in ab- und aufgezinster Form angeboten. Ihre
Lauzeit     ist    meist     ausgeschlossen.    Im     Gegensatz   dazu      sind
Sparschuldverschreibungen Orderpapiere, deren Laufzeit meist 4 bis 10 Jahre
beträgt, und die jederzeit zurückgegeben werden können.
Effekten
Als Effekten werden solche Wertpapiere bezeichnet, die als Objekt der
Kapitalanlage      Forderungsrechte     (festverzinsliche   Wertpapiere)    oder
Anteilsrechte (Aktien) verbriefen. Im Effektengeschäft kommt den
Kreditinstituten eine wichtige Mittlerrolle zwischen Kapitalanlegern und
Kreditnehmern zu.
Ein erheblicher Teil der Papiere wird jedoch auch von den Kreditinstituten
selbst emittiert und dient eigenen Finanzierungszwecken. So bilden die
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