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Was wird auf einem Markt getauscht?
Wenn man sagt, dass auf Märkten Güter bzw. Dienstleistungen getauscht
werden, so ist dies nur eine sehr unscharfe Beschreibung des Gegenstandes der
Transaktionen. Beispielsweise findet ja nicht selten – etwa auf Warentermin-
märkten – ein Tausch im physischen Sinne gar nicht statt. Was im Grunde auf
Märkten transferiert wird, sind Verfügungsrechte (Property-Rights), wobei sich
solche Verfügungsrechte auf unterschiedliche Sachverhalte beziehen können.
Die sich unmittelbar aufdrängende Übersetzung des englischen Begriffes
«Property-Rights» mit «Eigentumsrechte» ist zu eng, da Verfügungsrechte nicht
notwendig an Eigentumsrechte gebunden sind und Eigentumsrechte nicht
notwendig alle denkbaren Verfügungsrechte umfassen. Beispielsweise schließl
das Eigentumsrecht an einem Auto nicht das Property-Right des Autofahrers
ein, öffentliche Straßen zu benutzen; Eigentum an einer Wohnung berechtigt
nicht dazu, uneingeschränkt über diese zu verfügen (also etwa die Mieter nach
Belieben zu kündigen).
In Anlehnung an den in der Rechtswissenschaft üblichen Sprachgebrauch lassen
sich vier Gruppen von Verfügungsrechten (Property-Rights) unterscheiden,
nämlich:
• Rechte, welche die Art der Nutzung eines Gutes betreffen (Usus);
beispielsweise das Recht, ein Gut zu gebrauchen und den Rest der Welt vom
Gebrauch auszuschließen.
• Rechte, formale oder materielle Veränderung an einem Gut vorzunehmen
(Ab Usus).
• Rechte der Aneignung von Gewinnen und Verlusten, die durch die
Nutzung des Gutes entstehen (so genannte «Fruchtziehungsrechte», Usus Fruc-
tus).
• Rechte zur vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Übertragung
des Gutes an Dritte (etwa durch Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Ver-
schenken).
Die Verfügungsrechte an einem Gut setzen sich aus diesen vier Typen von
Property-Rights zusammen. Dabei ist das Ausmaß dieser Verfügungsrechte
durch die Rechtsordnung begrenzt.
Beispiel PKW: Die Verfügungsrechte über einen PKW sind sehr vielgestaltig.
Das Eigentum an einem PKW berechtigt zum Fahren dieses Fahrzeugs auf
öffentlichen Straßen (Nutzungsrecht), jedoch nur dann, wenn der Fahrer im
Besitz eines gültigen Führerscheins ist und die Verkehrsregeln beachtet. Der
PKW-Eigentümer kann das Fahrzeug mit einem stärkeren Motor versehen
(Recht zur Änderung von Form und Substanz), muss jedoch zur Nutzung auf
öffentlichen Straßen den Nachweis der Verkehrssicherheit (TÜV-Zulassung)
erbringen. Mit Hilfe des Fahrzeuges Erträge aus der Personenbeförderung, etwa
durch Nutzung als Taxi, zu ziehen setzt eine spezielle Zulassung
(Fruchtziehungsrecht) voraus, für deren Erteilung der Nachweis besonderer
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Text 2 Was wird auf einem Markt getauscht? Wenn man sagt, dass auf Märkten Güter bzw. Dienstleistungen getauscht werden, so ist dies nur eine sehr unscharfe Beschreibung des Gegenstandes der Transaktionen. Beispielsweise findet ja nicht selten etwa auf Warentermin- märkten ein Tausch im physischen Sinne gar nicht statt. Was im Grunde auf Märkten transferiert wird, sind Verfügungsrechte (Property-Rights), wobei sich solche Verfügungsrechte auf unterschiedliche Sachverhalte beziehen können. Die sich unmittelbar aufdrängende Übersetzung des englischen Begriffes «Property-Rights» mit «Eigentumsrechte» ist zu eng, da Verfügungsrechte nicht notwendig an Eigentumsrechte gebunden sind und Eigentumsrechte nicht notwendig alle denkbaren Verfügungsrechte umfassen. Beispielsweise schließl das Eigentumsrecht an einem Auto nicht das Property-Right des Autofahrers ein, öffentliche Straßen zu benutzen; Eigentum an einer Wohnung berechtigt nicht dazu, uneingeschränkt über diese zu verfügen (also etwa die Mieter nach Belieben zu kündigen). In Anlehnung an den in der Rechtswissenschaft üblichen Sprachgebrauch lassen sich vier Gruppen von Verfügungsrechten (Property-Rights) unterscheiden, nämlich: Rechte, welche die Art der Nutzung eines Gutes betreffen (Usus); beispielsweise das Recht, ein Gut zu gebrauchen und den Rest der Welt vom Gebrauch auszuschließen. Rechte, formale oder materielle Veränderung an einem Gut vorzunehmen (Ab Usus). Rechte der Aneignung von Gewinnen und Verlusten, die durch die Nutzung des Gutes entstehen (so genannte «Fruchtziehungsrechte», Usus Fruc- tus). Rechte zur vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Übertragung des Gutes an Dritte (etwa durch Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Ver- schenken). Die Verfügungsrechte an einem Gut setzen sich aus diesen vier Typen von Property-Rights zusammen. Dabei ist das Ausmaß dieser Verfügungsrechte durch die Rechtsordnung begrenzt. Beispiel PKW: Die Verfügungsrechte über einen PKW sind sehr vielgestaltig. Das Eigentum an einem PKW berechtigt zum Fahren dieses Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen (Nutzungsrecht), jedoch nur dann, wenn der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und die Verkehrsregeln beachtet. Der PKW-Eigentümer kann das Fahrzeug mit einem stärkeren Motor versehen (Recht zur Änderung von Form und Substanz), muss jedoch zur Nutzung auf öffentlichen Straßen den Nachweis der Verkehrssicherheit (TÜV-Zulassung) erbringen. Mit Hilfe des Fahrzeuges Erträge aus der Personenbeförderung, etwa durch Nutzung als Taxi, zu ziehen setzt eine spezielle Zulassung (Fruchtziehungsrecht) voraus, für deren Erteilung der Nachweis besonderer 5
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