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Der Nutzen eines Gutes und damit sein Preis wird entscheidend durch die damit
verbundenen Verfügungsrechte bzw. Verwendungsmöglichkeiten bestimmt.
Allgemein kann man sagen: Je größer das Spektrum der legalen
Nutzungsmöglichkeiten eines Gutes und je nützlicher diese Handlungsmöglich-
keiten für den einzelnen Akteur sind, desto höher ist der Preis, den die Nach-
frager hierfür zu zahlen bereit sind (und umgekehrt). Hieraus folgt unmittelbar,
dass Veränderungen der mit dem Eigentum an Gütern verbundenen Verfügungs-
rechte Auswirkungen auf die Austauschverhältnisse (die Marktpreise) haben.
Beispiel Wohnttngsmarkt: Die Preise für mietfreie Eigentumswohnungen liegen
in der Regel deutlich über denen für vermietete Eigentumswohnungen. Dies
erklärt sich daraus, dass der Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung ein
Nutzungsrecht nur dann wahrnehmen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen
(etwa für eine Eigenbedarfs-Kündigung des Mieters) erfüllt sind, wobei der
Gesetzgeber bestimmte einzuhakende Schutzfristen für den Mieter vorgibt.
Wenn also beispielsweise die Kündigung vermieteter Eigentumswohnungen bei
Eigenbedarf erleichtert wird, so ist zu erwarten, dass sich auf Grund dieser
Erweiterung des Spektrums der zulässigen Handlungsmöglichkeiten der
Marktpreis für vermietete Eigentumswohnungen erhöht; wird der
Kündigungsschutz für die Mieter hingegen verstärkt, so stellt diese eine
Einschränkung der Nutzungsrechte dar, die eine Tendenz zu Preissenkungen und
zu einer Erhöhung der Preisdifferenz zwischen vermieteten und mietfreien
Eigentumswohnungen zur Folge hat.
Beispiel Arbeitsmarkt: Arbeitsverhältnisse unterliegen dem Arbeitsrecht, das u.a.
bestimmte Kündigungsschutz-Regelungen umfasst. Je restriktiver die Bedin-
gungen, unter denen ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf, um so
zögerlicher wird er sich verhalten, wenn es um die Einstellung zusätzlicher Ar-
beitskräfte geht.
Beantworten Sie die Fragen
1. Was macht die Spezifik von Warenterminmärkten aus?
2. Wie lassen sich die Verfügungsrechte unterscheiden?
3. Was kann Gegenstand einer Transaktion werden?
4. Wie läßt sich die Aufgabe des Staates unter den Bedingungen der
Marktwirtschaft definieren?
Text 3
Was kostet die Inanspruchnahme des Marktes?
Die Inanspruchnahme des Marktes ist mit bestimmten Aufwendungen
verbunden, die man als Transaktionskosten bezeichnet. Sie umfassen jene
Kosten, die mit jeder Austauschbeziehung, insbesondere mit dem Abschluss von
Verträgen, verbunden sind. Die Einteilung der Transaktionskosten in die fol-
genden fünf Typen hat sich vielfach als analytisch zweckmäßig erwiesen:
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Der Nutzen eines Gutes und damit sein Preis wird entscheidend durch die damit verbundenen Verfügungsrechte bzw. Verwendungsmöglichkeiten bestimmt. Allgemein kann man sagen: Je größer das Spektrum der legalen Nutzungsmöglichkeiten eines Gutes und je nützlicher diese Handlungsmöglich- keiten für den einzelnen Akteur sind, desto höher ist der Preis, den die Nach- frager hierfür zu zahlen bereit sind (und umgekehrt). Hieraus folgt unmittelbar, dass Veränderungen der mit dem Eigentum an Gütern verbundenen Verfügungs- rechte Auswirkungen auf die Austauschverhältnisse (die Marktpreise) haben. Beispiel Wohnttngsmarkt: Die Preise für mietfreie Eigentumswohnungen liegen in der Regel deutlich über denen für vermietete Eigentumswohnungen. Dies erklärt sich daraus, dass der Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung ein Nutzungsrecht nur dann wahrnehmen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen (etwa für eine Eigenbedarfs-Kündigung des Mieters) erfüllt sind, wobei der Gesetzgeber bestimmte einzuhakende Schutzfristen für den Mieter vorgibt. Wenn also beispielsweise die Kündigung vermieteter Eigentumswohnungen bei Eigenbedarf erleichtert wird, so ist zu erwarten, dass sich auf Grund dieser Erweiterung des Spektrums der zulässigen Handlungsmöglichkeiten der Marktpreis für vermietete Eigentumswohnungen erhöht; wird der Kündigungsschutz für die Mieter hingegen verstärkt, so stellt diese eine Einschränkung der Nutzungsrechte dar, die eine Tendenz zu Preissenkungen und zu einer Erhöhung der Preisdifferenz zwischen vermieteten und mietfreien Eigentumswohnungen zur Folge hat. Beispiel Arbeitsmarkt: Arbeitsverhältnisse unterliegen dem Arbeitsrecht, das u.a. bestimmte Kündigungsschutz-Regelungen umfasst. Je restriktiver die Bedin- gungen, unter denen ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf, um so zögerlicher wird er sich verhalten, wenn es um die Einstellung zusätzlicher Ar- beitskräfte geht. Beantworten Sie die Fragen 1. Was macht die Spezifik von Warenterminmärkten aus? 2. Wie lassen sich die Verfügungsrechte unterscheiden? 3. Was kann Gegenstand einer Transaktion werden? 4. Wie läßt sich die Aufgabe des Staates unter den Bedingungen der Marktwirtschaft definieren? Text 3 Was kostet die Inanspruchnahme des Marktes? Die Inanspruchnahme des Marktes ist mit bestimmten Aufwendungen verbunden, die man als Transaktionskosten bezeichnet. Sie umfassen jene Kosten, die mit jeder Austauschbeziehung, insbesondere mit dem Abschluss von Verträgen, verbunden sind. Die Einteilung der Transaktionskosten in die fol- genden fünf Typen hat sich vielfach als analytisch zweckmäßig erwiesen: 7
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