Der Markt als Referenzsystem. Борисова Л.М. - 8 стр.

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• Anbahnungskosten; z.B. Ressourcenverzehr bei der Informationssuche
und -beschaffung über potenzielle Transaktionspartner und deren Konditionen.
• Vereinbarungskosten; dies sind solche Aufwendungen, die im Zusam-
menhang mit Intensität und zeitlicher Ausdehnung von Verhandlungen, Ver-
tragsformulierung und Einigung entstehen.
• Abwicklungskosten; also Aufwendungen, die mit der Durchführung der
Transaktion verbunden sind, wie etwa Transport- und Managementkosten.
• Kontrollkosten; etwa jene Kosten, die zur Sicherstellung der Einhaltung von
Termin-, Qualitäts-, Mengen-, Preis- und evtl. Geheimhaltungsvereinbarungen die-
nen.
• Anpassungskosten; z.B. Aufwendungen zur Durchsetzung von Termin-,
Qualitäts-, Mengen- und Preisänderungen auf Grund veränderter Bedingungen
während der Laufzeit der Vereinbarung.
Da die Anbahnungs- und die Vereinbarungskosten vor Beginn der Ver-
tragslaufzeit anfallen, bezeichnet man sie auch als ex-ante-Transaktionskosten;
die Abwicklungs-, Kontroll- und Anpassungskosten stellen dementsprechend die
ex-post-Transaktionskosten dar.
Die Höhe der Transaktionskosten wird wesentlich von der Art der geltenden
rechtlichen Regelungen und ihrer Durchsetzbarkeit bestimmt. Kann der Einzelne
nicht darauf vertrauen, dass der Tauschpartner bestimmte Regeln einhalten wird,
so fallen die Abwicklungs-, Kontroll- bzw. Vereinbarungskosten u.U. derart
hoch aus, dass eine Transaktion nicht lohnt. Entsprechende Regeln, deren
Einhaltung vom Staat überwacht wird, führen zu einer Reduktion solcher Trans-
aktionskosten und machen somit viele Austauschbeziehungen erst vorteilhaft.
Beispiele für solche staatlich überwachten Regeln sind das Strafrecht sowie das
Eigentums- und das Vertragsrecht. Ohne die Setzung derartiger allgemeiner
Regeln durch den Staat würden viele Formen der Zusammenarbeit bzw. des
Austauschs zwischen autonomen Individuen an der Höhe der damit
verbundenen Transaktionskosten scheitern. Je ausdifferenzierter und je
angemessener der vom Staat vorgegebene rechtliche Rahmen ist, desto geringer
fallen tendenziell die Transaktionskosten aus. Insbesondere bei Verträgen, wo
Leistung und Gegenleistung nicht simultan, sondern verteilt über einen längeren
Zeitraum erfolgen, ist es vielfach kaum möglich, alle möglichen und für das
Vertragsverhältnis relevanten Entwicklungen im Vorhinein schriftlich mit hin-
reichender Genauigkeit zu regeln. Allein schon auf Grund der damit verbun-
denen Vereinbarungskosten sind reale Verträge häufig lückenhaft. Das Risiko,
dass ein Akteur mit dem Abschluss derart unvollständiger Verträge auf sich
nimmt, ist um so geringer, je stärker er auf einen funktionsfähigen rechtlichen
Rahmen bauen kann, der bei solchen Vertragslücken für einen fairen
Interessenausgleich sorgt.
Beispiel: Für Käufer und Verkäufer eines Gutes wäre es sehr aufwändig,
sämtliche Eventualitäten ihres Vertragsverhältnisses (Wann ist der Käufer zur
Rückgabe der Ware berechtigt? Inwieweit haftet der Verkäufer für das Pro-
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     • Anbahnungskosten; z.B. Ressourcenverzehr bei der Informationssuche
und -beschaffung über potenzielle Transaktionspartner und deren Konditionen.
     • Vereinbarungskosten; dies sind solche Aufwendungen, die im Zusam-
menhang mit Intensität und zeitlicher Ausdehnung von Verhandlungen, Ver-
tragsformulierung und Einigung entstehen.
     • Abwicklungskosten; also Aufwendungen, die mit der Durchführung der
Transaktion verbunden sind, wie etwa Transport- und Managementkosten.
     • Kontrollkosten; etwa jene Kosten, die zur Sicherstellung der Einhaltung von
Termin-, Qualitäts-, Mengen-, Preis- und evtl. Geheimhaltungsvereinbarungen die-
nen.
     • Anpassungskosten; z.B. Aufwendungen zur Durchsetzung von Termin-,
Qualitäts-, Mengen- und Preisänderungen auf Grund veränderter Bedingungen
während der Laufzeit der Vereinbarung.
Da die Anbahnungs- und die Vereinbarungskosten vor Beginn der Ver-
tragslaufzeit anfallen, bezeichnet man sie auch als ex-ante-Transaktionskosten;
die Abwicklungs-, Kontroll- und Anpassungskosten stellen dementsprechend die
ex-post-Transaktionskosten dar.
Die Höhe der Transaktionskosten wird wesentlich von der Art der geltenden
rechtlichen Regelungen und ihrer Durchsetzbarkeit bestimmt. Kann der Einzelne
nicht darauf vertrauen, dass der Tauschpartner bestimmte Regeln einhalten wird,
so fallen die Abwicklungs-, Kontroll- bzw. Vereinbarungskosten u.U. derart
hoch aus, dass eine Transaktion nicht lohnt. Entsprechende Regeln, deren
Einhaltung vom Staat überwacht wird, führen zu einer Reduktion solcher Trans-
aktionskosten und machen somit viele Austauschbeziehungen erst vorteilhaft.
Beispiele für solche staatlich überwachten Regeln sind das Strafrecht sowie das
Eigentums- und das Vertragsrecht. Ohne die Setzung derartiger allgemeiner
Regeln durch den Staat würden viele Formen der Zusammenarbeit bzw. des
Austauschs zwischen autonomen Individuen an der Höhe der damit
verbundenen Transaktionskosten scheitern. Je ausdifferenzierter und je
angemessener der vom Staat vorgegebene rechtliche Rahmen ist, desto geringer
fallen tendenziell die Transaktionskosten aus. Insbesondere bei Verträgen, wo
Leistung und Gegenleistung nicht simultan, sondern verteilt über einen längeren
Zeitraum erfolgen, ist es vielfach kaum möglich, alle möglichen und für das
Vertragsverhältnis relevanten Entwicklungen im Vorhinein schriftlich mit hin-
reichender Genauigkeit zu regeln. Allein schon auf Grund der damit verbun-
denen Vereinbarungskosten sind reale Verträge häufig lückenhaft. Das Risiko,
dass ein Akteur mit dem Abschluss derart unvollständiger Verträge auf sich
nimmt, ist um so geringer, je stärker er auf einen funktionsfähigen rechtlichen
Rahmen bauen kann, der bei solchen Vertragslücken für einen fairen
Interessenausgleich sorgt.
Beispiel: Für Käufer und Verkäufer eines Gutes wäre es sehr aufwändig,
sämtliche Eventualitäten ihres Vertragsverhältnisses (Wann ist der Käufer zur
Rückgabe der Ware berechtigt? Inwieweit haftet der Verkäufer für das Pro-
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