Психология как часть культуры. Дементий Л.И - 19 стр.

UptoLike

Составители: 

37
Text IV. Bereiche der Freiheit
Diese Erkenntnis ist die eigentliche Ursache dafür, warum schon
immer der Begriff Freiheit differenziert benutzt wird, je ob er im Kon-
text von Willensfreiheit oder von Handlungsfreiheit verwendet wird.
Einerseits wird von Freiheit als einem andauernden Vermögen
gesprochen, andererseits aber auch als einer gegebenen oder verweiger-
ten Möglichkeit.
Einerseits spielt Freiheit als Willensfreiheit und Vermögen des
Menschen eine Rolle im ethischen Handeln und bei ethischer Reflexi-
on; Andererseits bedeutet Freiheit als Freiheit des Tuns, als Handlungs-
freiheit eine immer wieder gefährdete, verlustige Chance des Men-
schen.
Unter Willensfreiheit wird das Vermögen des Menschen ver-
standen, einen Zustand von selbst anzufangen. Der Wille läßt sich im
Letzten nicht von etwas anderem als von sich selbst bestimmen. Weder
Sinnlichkeit, psychische oder soziale Vorgaben, noch fremde
Geistmächte können der letzte, ursächliche Bestimmungsgrund des
menschlichen Willens sein. Der Wille ist selbst Ursprung seines So-
und Nicht-anders-Wollens. Der Wille ist das Vermögen der Wahl. Der
Wille kann “unabhängig von fremden sie [die Vernunft] bestimmenden
Ursachen wirkend sein”.
Willensfreiheit meint Entscheidungsfreiheit. Positiv heißt das:
Der Wille kann eine Wahl treffen; negativ heißt das: Der Wille kann
sich unabhängig von fremden Bestimmungsgründen entscheiden.
Weil Willensfreiheit zunächst nur ein Vermögen ist, müssen
wählbare Alternativen vorliegen, um eine Entscheidung konkretisieren
und aktualisieren zu können.
Das Vermögen der Wahl zu besitzen, bedeutet lebensgeschicht-
lich nicht schon, dieses Vermögen in die Tat umsetzen zu können. Der
Wille stößt immer auf le-bensgeschichtlich vorgegebene Bedingungen,
die seine Wahlaktualisierung definieren.
38
Text V. Handlungsfreiheit
Handlungsfreiheit besteht dann, wenn der Mensch unter den Be-
dingungen seiner geschichtlich geprägten konkreten Lebenswelt aktiv
tätig werden kann.
Handlungsfreiheit bedeutet die Möglichkeit, Entscheidungen
auszuführen. Handlungsfreiheit eröffnet einen Spielraum alternativer
Möglichkeiten und realisiert eine Entscheidung für ein bestimmtes
Verhalten. Handlungsfreiheit heißt sowohl tätig sein können, als auch
eine Tätigkeit zu verweigern.
Traditionell spricht man im ersten Fall von einer “libertas exerci-
tiae”, im zweiten Fall von einer “libertas spezificationis”.
Handlungsfreiheit aktiviert die Willensfreiheit. Im Gegensatz zur
Willensfreiheit ist die Handlungsfreiheit an äußere, lebensweltliche
Möglichkeiten gebunden. Insofern ist die Handlungsfreiheit eine kon-
krete Freiheit, da sie an eine Fülle konkreter, geschichtlicher raumzeit-
licher Bedingungen als ihrer Voraussetzung und Betätigungs-
möglichkeit gebunden ist.
Zwischen Willensfreiheit und Handlungsfreiheit besteht demzu-
folge ein gravierender Unterschied. Willensfreiheit ist eine angeborene,
mit dem Faktum der Vernunft gesetzte Fähigkeit. Dage-
gen ist Handlungsfreiheit nicht immer schon gegeben, sondern eine
Möglichkeit, die es zu realisieren gilt.
Text VI. Unbeschränkte Freiheit
Eine dem Wesen nach unbeschränkte Freiheit muss die Ethik
voraussetzen, um den Menschen für sein Tun und Lassen unein-
geschränkt verantwortlich machen zu können. Die unbeschränkte sittli-
che Verantwortlichkeit des handelnden Menschen fordert eine unbe-
schränkte Willensfreiheit.
Diese Freiheit ist Vorbedingung sittlicher Zurechnungsfähigkeit.
I. Kant spricht von der transzendentalen Freiheit, weil sie die notwen-
dige Bedingung jeder Zurechnungsfähigkeit einer Handlung darstellt.
Einem Subjekt eine Handlung zuzurechnen heißt, es als verant-
wortlichen Initiator einer Veränderung zu benennen. Wenn ein Subjekt,
Person oder Souverän, nicht fähig wäre einen Zustand aus sich heraus,
Text IV. Bereiche der Freiheit                                             Text V. Handlungsfreiheit
                                                                                   Handlungsfreiheit besteht dann, wenn der Mensch unter den Be-
       Diese Erkenntnis ist die eigentliche Ursache dafür, warum schon     dingungen seiner geschichtlich geprägten konkreten Lebenswelt aktiv
immer der Begriff Freiheit differenziert benutzt wird, je ob er im Kon-    tätig werden kann.
text von Willensfreiheit oder von Handlungsfreiheit verwendet wird.                Handlungsfreiheit bedeutet die Möglichkeit, Entscheidungen
       Einerseits wird von Freiheit als einem andauernden Vermögen         auszuführen. Handlungsfreiheit eröffnet einen Spielraum alternativer
gesprochen, andererseits aber auch als einer gegebenen oder verweiger-     Möglichkeiten und realisiert eine Entscheidung für ein bestimmtes
ten Möglichkeit.                                                           Verhalten. Handlungsfreiheit heißt sowohl tätig sein können, als auch
       Einerseits spielt Freiheit als Willensfreiheit und Vermögen des     eine Tätigkeit zu verweigern.
Menschen eine Rolle im ethischen Handeln und bei ethischer Reflexi-                Traditionell spricht man im ersten Fall von einer “libertas exerci-
on; Andererseits bedeutet Freiheit als Freiheit des Tuns, als Handlungs-   tiae”, im zweiten Fall von einer “libertas spezificationis”.
freiheit eine immer wieder gefährdete, verlustige Chance des Men-                  Handlungsfreiheit aktiviert die Willensfreiheit. Im Gegensatz zur
schen.                                                                     Willensfreiheit ist die Handlungsfreiheit an äußere, lebensweltliche
       Unter Willensfreiheit wird das Vermögen des Menschen ver-           Möglichkeiten gebunden. Insofern ist die Handlungsfreiheit eine kon-
standen, einen Zustand von selbst anzufangen. Der Wille läßt sich im       krete Freiheit, da sie an eine Fülle konkreter, geschichtlicher raumzeit-
Letzten nicht von etwas anderem als von sich selbst bestimmen. Weder       licher Bedingungen als ihrer Voraussetzung und Betätigungs-
Sinnlichkeit, psychische oder soziale Vorgaben, noch fremde                möglichkeit gebunden ist.
Geistmächte können der letzte, ursächliche Bestimmungsgrund des                    Zwischen Willensfreiheit und Handlungsfreiheit besteht demzu-
menschlichen Willens sein. Der Wille ist selbst Ursprung seines So-        folge ein gravierender Unterschied. Willensfreiheit ist eine angeborene,
und Nicht-anders-Wollens. Der Wille ist das Vermögen der Wahl. Der         mit dem Faktum             der Vernunft gesetzte Fähigkeit. Dage-
Wille kann “unabhängig von fremden sie [die Vernunft] bestimmenden         gen ist Handlungsfreiheit nicht immer schon gegeben, sondern eine
Ursachen wirkend sein”.                                                    Möglichkeit, die es zu realisieren gilt.
       Willensfreiheit meint Entscheidungsfreiheit. Positiv heißt das:
Der Wille kann eine Wahl treffen; negativ heißt das: Der Wille kann        Text VI. Unbeschränkte Freiheit
sich unabhängig von fremden Bestimmungsgründen entscheiden.
       Weil Willensfreiheit zunächst nur ein Vermögen ist, müssen                Eine dem Wesen nach unbeschränkte Freiheit muss die Ethik
wählbare Alternativen vorliegen, um eine Entscheidung konkretisieren       voraussetzen, um den Menschen für sein Tun und Lassen unein-
und aktualisieren zu können.                                               geschränkt verantwortlich machen zu können. Die unbeschränkte sittli-
       Das Vermögen der Wahl zu besitzen, bedeutet lebensgeschicht-        che Verantwortlichkeit des handelnden Menschen fordert eine unbe-
lich nicht schon, dieses Vermögen in die Tat umsetzen zu können. Der       schränkte Willensfreiheit.
Wille stößt immer auf le-bensgeschichtlich vorgegebene Bedingungen,              Diese Freiheit ist Vorbedingung sittlicher Zurechnungsfähigkeit.
die seine Wahlaktualisierung definieren.                                   I. Kant spricht von der transzendentalen Freiheit, weil sie die notwen-
                                                                           dige Bedingung jeder Zurechnungsfähigkeit einer Handlung darstellt.
                                                                                 Einem Subjekt eine Handlung zuzurechnen heißt, es als verant-
                                                                           wortlichen Initiator einer Veränderung zu benennen. Wenn ein Subjekt,
                                                                           Person oder Souverän, nicht fähig wäre einen Zustand aus sich heraus,


                                  37                                                                           38