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изученные грамматические конструкции.
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Gesetze als Instrumente des Staates
Bei einigen Berufszweigen, in denen grundsätzlich freier Wettbewerb
herrscht, machen die Gesetze den Zutritt zum Markt von bestimmten Voraus-
setzungen abhängig. So müssen Handwerker und Einzelhändler, bevor sie
einen Betrieb gründen, berufliche Kenntnisse nachweisen. Bei anderen
Berufen verlangt der Staat eine besondere Ausbildung und ein bestimmtes Al-
ter. Das gilt z.B. für Berufe auf den Gebieten des Bildungs- und Gesundheits-
wesens, der Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatung.
Ohne Konkurrenz kann es keine Marktwirtschaft geben. Aber der
Wettbewerb ist anstrengend. Es ist daher verständlich, wenn von Unterneh-
mern immer wieder versucht wird, den Wettbewerb irgendwie auszuschalten.
Das können Vereinbarungen zwischen den Konkurrenten sein, aber auch Vere-
inigungen von Firmen. Solche Versuche soll das Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen (Kartellgesetz 1957) verhindern, das inzwischen wesentlich
verbessert wurde. Es verbietet Abreden und Verträge, die die Marktverhält-
nisse durch Beschränkung des Wettbewerbs beeinflussen. Die Einhaltung des
Gesetzes überwachen das Bundeskartellamt in Berlin und die Kartellbehörden
der Länder.
Mit dem Stabilitätsgesetz von 1967 besitzt der Staat ein Instrument zur
Steuerung der Konjunktur. Es gilt, die Stabilität des Preisniveaus, einen hohen
Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Zur
Beratung der Bundesregierung wurde der Konjunkturrat gebildet, der die Kon-
junkturpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden koordiniert und dessen Mit-
glieder die Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, ein Vertreter von einem
jeden Land und vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände sind.
Betriebliche Produktionsfaktoren
Um Güter und Dienstleistungen zu erstellen, benötigen Betriebe mensch-
liche Arbeitskraft, Maschinen und Einrichtungen sowie Werkstoffe. Dabei ist
es gleich, welche Art von Leistung erstellt wird.
Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe sind drei Produktionsfaktoren, die
kombiniert werden müssen, um Leistungen zu erzielen. Ihr Zusammenwirken
muß geplant, koordiniert und kontrolliert werden. Diese Tätigkeiten sind auch
Teil der menschlichen Arbeit, jedoch unterscheiden sie sich von der Produkti-
onsarbeit. Deshalb muß menschliche Arbeit im Betrieb in überwiegend ausfüh-
rende und überwiegend leitende Arbeit unterschieden werden, und man erhält
damit einen vierten Produktionsfaktor, die Leitung (Betriebsführung). In die-
• Переведите тексты, при этом обращайте внимание на ранее изученные грамматические конструкции. • Подготовьте краткий пересказ текстов. Gesetze als Instrumente des Staates Bei einigen Berufszweigen, in denen grundsätzlich freier Wettbewerb herrscht, machen die Gesetze den Zutritt zum Markt von bestimmten Voraus- setzungen abhängig. So müssen Handwerker und Einzelhändler, bevor sie einen Betrieb gründen, berufliche Kenntnisse nachweisen. Bei anderen Berufen verlangt der Staat eine besondere Ausbildung und ein bestimmtes Al- ter. Das gilt z.B. für Berufe auf den Gebieten des Bildungs- und Gesundheits- wesens, der Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatung. Ohne Konkurrenz kann es keine Marktwirtschaft geben. Aber der Wettbewerb ist anstrengend. Es ist daher verständlich, wenn von Unterneh- mern immer wieder versucht wird, den Wettbewerb irgendwie auszuschalten. Das können Vereinbarungen zwischen den Konkurrenten sein, aber auch Vere- inigungen von Firmen. Solche Versuche soll das Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (Kartellgesetz 1957) verhindern, das inzwischen wesentlich verbessert wurde. Es verbietet Abreden und Verträge, die die Marktverhält- nisse durch Beschränkung des Wettbewerbs beeinflussen. Die Einhaltung des Gesetzes überwachen das Bundeskartellamt in Berlin und die Kartellbehörden der Länder. Mit dem Stabilitätsgesetz von 1967 besitzt der Staat ein Instrument zur Steuerung der Konjunktur. Es gilt, die Stabilität des Preisniveaus, einen hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Zur Beratung der Bundesregierung wurde der Konjunkturrat gebildet, der die Kon- junkturpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden koordiniert und dessen Mit- glieder die Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, ein Vertreter von einem jeden Land und vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände sind. Betriebliche Produktionsfaktoren Um Güter und Dienstleistungen zu erstellen, benötigen Betriebe mensch- liche Arbeitskraft, Maschinen und Einrichtungen sowie Werkstoffe. Dabei ist es gleich, welche Art von Leistung erstellt wird. Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe sind drei Produktionsfaktoren, die kombiniert werden müssen, um Leistungen zu erzielen. Ihr Zusammenwirken muß geplant, koordiniert und kontrolliert werden. Diese Tätigkeiten sind auch Teil der menschlichen Arbeit, jedoch unterscheiden sie sich von der Produkti- onsarbeit. Deshalb muß menschliche Arbeit im Betrieb in überwiegend ausfüh- rende und überwiegend leitende Arbeit unterschieden werden, und man erhält damit einen vierten Produktionsfaktor, die Leitung (Betriebsführung). In die- 23
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