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Handelsgesetzbuch zu Hilfe, um die rechtlichen Grundlagen für den Vertrag zu
berücksichtigen.
Den Vertrag in einer freien Form wollen sie schriftlich abschließen, dabei
brauchen sie eine notarielle Beurkundung, denn Karl Schulz bringt ein Grund-
stück ein. Der Name der neuen Firma lautet: Meinzer und Schulz, OHG, denn
sie sind schon eine Gesellschaft und wollen beide Namen in der Firma sehen.
Vater und Sohn Meinzer sowie Karl Schulz haben nicht nur Recht zur Mit-
arbeit, sondern auch Pflicht dazu. Geschäftsführung obliegt allen Gesellschaf-
tern, und zwar als Einzelgeschäftsführung, d.h. jeder Gesellschafter handelt selb-
ständig und unter eigener Verantwortung, soweit die Einzelgeschäftsführung
nicht durch den Vertrag ausgeschlossen ist, denn der Vertrag kann auch Ge-
samtgeschäftsführung vorsehen. Meinzers und Schulz einigen sich auf die Ein-
zelgeschäftsführung.
Für die Verbindlichkeiten der OHG haftet jeder Gesellschafter unbe-
schränkt, unmittelbar und solidarisch. Ein Gesellschafter ist berechtigt, die Ge-
sellschaft gegenüber Dritten zu vertreten, aber die Vertretung können die Ge-
sellschafter gemeinsam oder mit einem Prokuristen
1
ausüben. Unsere Gesell-
schafter beauftragen den jungen Meinzer mit der Vertretung nach außen.
Jeder Gesellschafter erhält aus dem Gewinn abhängig vom Kapitalanteil
4 % auf seine Einlage, der Rest wird nach Köpfen verteilt. Kopfteilung gilt auch
für Verluste. Im Laufe des Jahres kann jeder Gesellschafter aus der Gesell-
schaftskasse Geld bis zu 4 % seines Kapitalanteils entnehmen, dabei soll die Ent-
nahme der Gesellschaft nicht schaden. Unsere Gesellschafter vereinbaren im
Vertrag ihre monatlichen Entnahmen, denn sie brauchen ja Geld für den Lebens-
unterhalt und andere Zwecke.
Zum Schluß eines Geschäftsjahres kann jeder Gesellschafter aus der OHG
austreten. Er muß jedoch seine Kündigung spätestens sechs Monate vor Ablauf
des Geschäftsjahres aussprechen.
Die Gesellschafter legen im Vertrag den Entstehungstermin ihrer OHG fest
und melden sie zur Eintragung ins Handelsregister an. Die Anmeldung enthält:
• Namen, Vornamen, Stand und Wohnung jedes Gesellschafters,
• Firma und Sitz der Gesellschaft,
• Zeitpunkt, mit welchem die Gesellschaft begonnen hat.
Jeder Gesellschafter wird somit Kaufmann.
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der Prokurist − доверенный предприятия; die Prokura − общая (генеральная) дове-
ренность, in (per) Prokura (p.p.) − по доверенности.
Handelsgesetzbuch zu Hilfe, um die rechtlichen Grundlagen für den Vertrag zu berücksichtigen. Den Vertrag in einer freien Form wollen sie schriftlich abschließen, dabei brauchen sie eine notarielle Beurkundung, denn Karl Schulz bringt ein Grund- stück ein. Der Name der neuen Firma lautet: Meinzer und Schulz, OHG, denn sie sind schon eine Gesellschaft und wollen beide Namen in der Firma sehen. Vater und Sohn Meinzer sowie Karl Schulz haben nicht nur Recht zur Mit- arbeit, sondern auch Pflicht dazu. Geschäftsführung obliegt allen Gesellschaf- tern, und zwar als Einzelgeschäftsführung, d.h. jeder Gesellschafter handelt selb- ständig und unter eigener Verantwortung, soweit die Einzelgeschäftsführung nicht durch den Vertrag ausgeschlossen ist, denn der Vertrag kann auch Ge- samtgeschäftsführung vorsehen. Meinzers und Schulz einigen sich auf die Ein- zelgeschäftsführung. Für die Verbindlichkeiten der OHG haftet jeder Gesellschafter unbe- schränkt, unmittelbar und solidarisch. Ein Gesellschafter ist berechtigt, die Ge- sellschaft gegenüber Dritten zu vertreten, aber die Vertretung können die Ge- sellschafter gemeinsam oder mit einem Prokuristen1 ausüben. Unsere Gesell- schafter beauftragen den jungen Meinzer mit der Vertretung nach außen. Jeder Gesellschafter erhält aus dem Gewinn abhängig vom Kapitalanteil 4 % auf seine Einlage, der Rest wird nach Köpfen verteilt. Kopfteilung gilt auch für Verluste. Im Laufe des Jahres kann jeder Gesellschafter aus der Gesell- schaftskasse Geld bis zu 4 % seines Kapitalanteils entnehmen, dabei soll die Ent- nahme der Gesellschaft nicht schaden. Unsere Gesellschafter vereinbaren im Vertrag ihre monatlichen Entnahmen, denn sie brauchen ja Geld für den Lebens- unterhalt und andere Zwecke. Zum Schluß eines Geschäftsjahres kann jeder Gesellschafter aus der OHG austreten. Er muß jedoch seine Kündigung spätestens sechs Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres aussprechen. Die Gesellschafter legen im Vertrag den Entstehungstermin ihrer OHG fest und melden sie zur Eintragung ins Handelsregister an. Die Anmeldung enthält: • Namen, Vornamen, Stand und Wohnung jedes Gesellschafters, • Firma und Sitz der Gesellschaft, • Zeitpunkt, mit welchem die Gesellschaft begonnen hat. Jeder Gesellschafter wird somit Kaufmann. 1 der Prokurist − доверенный предприятия; die Prokura − общая (генеральная) дове- ренность, in (per) Prokura (p.p.) − по доверенности. 37
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