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Industrieunternehmen herausgegeben werden, sind im Börsenteil unter „Anlei-
hen“ mit ihren Zinssätzen, Laufzeiten und den gebotenen Preisen aufgeführt.
Den größten Teil der Kursnotierungen nehmen in- und ausländische Aktien
von Banken und Industrieunternehmen ein. Der „aufgedruckte“ Nennwert der
Aktien beträgt in der Regel 50 Euro. Andere Stückelungen sind aber auch
denkbar. So sind seit einiger Zeit sogenannte Volksaktien mit einer Stückelung
von fünf Euro populär (Beispiel: die T-Aktie). Der eigentliche Wert einer Ak-
tie bemißt sich aber nicht nach ihrem Nennwert, sondern nach dem Preis, der
sich aus Angebot und Nachfrage ergibt.
Rund ums Börsengeschehen werden drei Märkte unterschieden: An die
Aktien und die zugehörigen Gesellschaften, die im Amtlichen Handel notiert
sind, werden die höchsten formalen Anforderungen gestellt, zum Beispiel über
die Art, wie die Bilanzen zu veröffentlichen sind. Nicht amtlich festgestellt, son-
dern „nur“ amtlich beaufsichtigt, erfolgt die Kursfeststellung im geregelten
Markt. Hier sind die Zugangsvoraussetzungen für die AGs etwas weniger streng.
Der dritte Markt bildet sich um die Aktien des Freiverkehrs: Diese Papiere sind
nicht zum amtlichen Handel zugelassen, müssen nicht die strengen Vorschriften
erfüllen und werden auf dem Börsenparkett von freien Maklern betreut.
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis
Im Laufe eines Tages gehen bei den Maklern die Kauf- und Verkaufsange-
bote für die von ihnen betreuten Aktien ein. Um den Handel flexibler zu gestal-
ten, werden die Aufträge beispielsweise im amtlichen Handel nach Größe unter-
schieden. Geschäfte über höhere Stückzahlen (bei Aktien mindestens fünfzig)
werden, so die Fachbegriffe, „fortlaufend“ oder auch „variabel notiert“. Das
heißt, der Makler versucht permanent, Geschäftspartner zusammenzubringen. So
erklärt es sich, daß über den Tag verteilt verschiedene Kurse zustande kommen.
Sie werden im Börsenteil als fortlaufende Notierung festgehalten. Das Aktien-
Kleinvieh (Spitzen) wird einmal täglich abgerechnet. Der Makler vergleicht die
von Käufern und Verkäufern gebotenen Preise und bildet den Einheits-/ oder
Kassakurs. Das ist der Kurs, bei dem sich die Wünsche am nächsten kommen
und möglichst viele Aufträge erfüllt werden können (Meistausführungs-
prinzip). Findet sich für einen Auftrag kein kompatibler Partner, beispielsweise
weil die Preisvorstellungen unrealistisch waren, so geht der Auftraggeber für
diesen Börsentag leer aus. Neuer Tag – neues Glück.
Industrieunternehmen herausgegeben werden, sind im Börsenteil unter „Anlei- hen“ mit ihren Zinssätzen, Laufzeiten und den gebotenen Preisen aufgeführt. Den größten Teil der Kursnotierungen nehmen in- und ausländische Aktien von Banken und Industrieunternehmen ein. Der „aufgedruckte“ Nennwert der Aktien beträgt in der Regel 50 Euro. Andere Stückelungen sind aber auch denkbar. So sind seit einiger Zeit sogenannte Volksaktien mit einer Stückelung von fünf Euro populär (Beispiel: die T-Aktie). Der eigentliche Wert einer Ak- tie bemißt sich aber nicht nach ihrem Nennwert, sondern nach dem Preis, der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt. Rund ums Börsengeschehen werden drei Märkte unterschieden: An die Aktien und die zugehörigen Gesellschaften, die im Amtlichen Handel notiert sind, werden die höchsten formalen Anforderungen gestellt, zum Beispiel über die Art, wie die Bilanzen zu veröffentlichen sind. Nicht amtlich festgestellt, son- dern „nur“ amtlich beaufsichtigt, erfolgt die Kursfeststellung im geregelten Markt. Hier sind die Zugangsvoraussetzungen für die AGs etwas weniger streng. Der dritte Markt bildet sich um die Aktien des Freiverkehrs: Diese Papiere sind nicht zum amtlichen Handel zugelassen, müssen nicht die strengen Vorschriften erfüllen und werden auf dem Börsenparkett von freien Maklern betreut. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis Im Laufe eines Tages gehen bei den Maklern die Kauf- und Verkaufsange- bote für die von ihnen betreuten Aktien ein. Um den Handel flexibler zu gestal- ten, werden die Aufträge beispielsweise im amtlichen Handel nach Größe unter- schieden. Geschäfte über höhere Stückzahlen (bei Aktien mindestens fünfzig) werden, so die Fachbegriffe, „fortlaufend“ oder auch „variabel notiert“. Das heißt, der Makler versucht permanent, Geschäftspartner zusammenzubringen. So erklärt es sich, daß über den Tag verteilt verschiedene Kurse zustande kommen. Sie werden im Börsenteil als fortlaufende Notierung festgehalten. Das Aktien- Kleinvieh (Spitzen) wird einmal täglich abgerechnet. Der Makler vergleicht die von Käufern und Verkäufern gebotenen Preise und bildet den Einheits-/ oder Kassakurs. Das ist der Kurs, bei dem sich die Wünsche am nächsten kommen und möglichst viele Aufträge erfüllt werden können (Meistausführungs- prinzip). Findet sich für einen Auftrag kein kompatibler Partner, beispielsweise weil die Preisvorstellungen unrealistisch waren, so geht der Auftraggeber für diesen Börsentag leer aus. Neuer Tag – neues Glück. 49
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