Иностранный язык. Горожанина Н.И - 7 стр.

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LEKTION I
THEMA: Zwangsarbeit
Informieren Sie sich an Hand vom Auszug aus dem DUDEN über die
Wortfamilie: zwingen zwang gezwungen (der Zwang; der Zwinger; die
Zwinge); aufzwingen; bezwingen (bezwingbar, bezwingend, der Bezwinger, die
Bezwingung); erzwingen (die Erzwingung, die Erzwingungshaft,
erzwungenermaße).
ge|zwun|gen (Adj.) [eigtl. 2. Part. von zwingen]: unfrei, unnatürlich wirkend;
gekünstelt: ein es Wesen, Benehmen; sie lachte etwas g.;
ge|zwun|ge|ner|ma|ß en (Adv.): einem Zwang, einer Notwendigkeit,
Verpflichtung, Forderung folgend: den Rest des Heimwegs legten sie g. zu Fuß
zurü ck; Ge|zwun|gen|heit, die; -: Unnatürlichkeit, Gekünsteltheit: die G. seiner
Sprechweise war stö rend.
zwang: zwingen; Zwang, der; -[e]s, Zwänge: a) Einwirkung von außen auf
jmdn. unter Anwendung od. Androhung von Gewalt: kö rperlicher Z.; der Z. der
Gesetze; Z. auf jmdn ausü ben; jmdm. Z. auferlegen; seine Kinder mit, ohne Z.
erziehen; unter einem fremden Z. handeln; zu leiden haben; b) starker Drang in
jmdm.: ein innerer Z.; c) Beschränkung der eigenen Freiheit u. Ungeniertheit,
mit der sich jmd. andern gegenüber äußert: sich, seiner Natur Z. auf[er]legen;
tun Sie sich nur keinen Z. an (lassen Sie sich durch nichts zurückhalten); Ü
einem Begriff, Text Z. antun (ihn den eigenen Ansichten entsprechend deuten,
auslegen); d) starker Einfluss, dem sich jmd. nicht entziehen kann: ein fast
hypnotischer Z. geht von ihm aus; jmds. Z. erliegen; e) von gesellschaftlichen
Normen ausgeübter Druck auf menschliches Verhalten: die Zwänge der
Zivilisation, der Z. der Mode, es besteht kein Z. (keine Verpflichtung), etw. zu
kaufen; etw. ist freiwilliger Z. (man fühlt sich zu etw. mehr od. weniger
gezwungen); aus einem gewissen Z. heraus handeln; f) Bestimmung der
Situation in einem Bereich durch eine unabänderliche Gegebenheit,
Notwendigkeit: wirtschaftliche, technische Zwänge; der Z. der Verhältnisse; der
Z. zur Kü rze, Selbstbehauptung; g) (Psych.) das Beherrschtsein von Vorstellung,
Handlungsimpulsen gegen den bewussten Willen: die Zwänge des Patienten;
zwang|haft (Adj.; -er, -este): a) [wie] unter einem Zwang geschehend,
erfolgend: sich z. vollziehen; b) gezwungen, gewaltsam u. daher gekünstelt:
seine Bewegungen wirken z.; zwang|los (Adj.; -er, -este): a) ohne
Eingeschränktheit durch Regeln, Fö rmlichkeit, Konvention: ein es Benehmen,
Beisammensein; z. (natürlich, frei) ü ber etw. sprechen; b) unregelmäßig
hinsichtlich der Anordnung, Aufeinanderfolge o.ä.: die Zeitschrift erscheint in
er Folge; Zwang|lo|sig|keit, die: zwanglose Art; Zwangs|an|lei|he, die:
Staatsanleihe, zu deren Aufnahme bestimmte Personen od. Unternehmen
gesetzlich verpflichtet sind; Zwangs|ar|beit, die (o.Pl.): mir schwerer
kö rperlichen Arbeit verbundene Freiheitsstrafe: zu 25 Jahren Z. verurteilt
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LEKTION I

THEMA: Zwangsarbeit
Informieren Sie sich an Hand vom Auszug aus dem DUDEN über die
Wortfamilie: zwingen – zwang – gezwungen (der Zwang; der Zwinger; die
Zwinge); aufzwingen; bezwingen (bezwingbar, bezwingend, der Bezwinger, die
Bezwingung);    erzwingen    (die   Erzwingung,    die   Erzwingungshaft,
erzwungenermaße).

ge|zwun|gen (Adj.) [eigtl. 2. Part. von ↑ zwingen]: unfrei, unnatürlich wirkend;
gekünstelt: ein –es Wesen, Benehmen; sie lachte etwas g.;
ge|zwun|ge|ner|ma|ßen (Adv.): einem Zwang, einer Notwendigkeit,
Verpflichtung, Forderung folgend: den Rest des Heimwegs legten sie g. zu Fuß
zurück; Ge|zwun|gen|heit, die; -: Unnatürlichkeit, Gekünsteltheit: die G. seiner
Sprechweise war störend.

zwang: ↑ zwingen; Zwang, der; -[e]s, Zwänge: a) Einwirkung von außen auf
jmdn. unter Anwendung od. Androhung von Gewalt: körperlicher Z.; der Z. der
Gesetze; Z. auf jmdn ausüben; jmdm. Z. auferlegen; seine Kinder mit, ohne Z.
erziehen; unter einem fremden Z. handeln; zu leiden haben; b) starker Drang in
jmdm.: ein innerer Z.; c) Beschränkung der eigenen Freiheit u. Ungeniertheit,
mit der sich jmd. andern gegenüber äußert: sich, seiner Natur Z. auf[er]legen;
tun Sie sich nur keinen Z. an (lassen Sie sich durch nichts zurückhalten); Ü
einem Begriff, Text Z. antun (ihn den eigenen Ansichten entsprechend deuten,
auslegen); d) starker Einfluss, dem sich jmd. nicht entziehen kann: ein fast
hypnotischer Z. geht von ihm aus; jmds. Z. erliegen; e) von gesellschaftlichen
Normen ausgeübter Druck auf menschliches Verhalten: die Zwänge der
Zivilisation, der Z. der Mode, es besteht kein Z. (keine Verpflichtung), etw. zu
kaufen; etw. ist freiwilliger Z. (man fühlt sich zu etw. mehr od. weniger
gezwungen); aus einem gewissen Z. heraus handeln; f) Bestimmung der
Situation in einem Bereich durch eine unabänderliche Gegebenheit,
Notwendigkeit: wirtschaftliche, technische Zwänge; der Z. der Verhältnisse; der
Z. zur Kürze, Selbstbehauptung; g) (Psych.) das Beherrschtsein von Vorstellung,
Handlungsimpulsen gegen den bewussten Willen: die Zwänge des Patienten;
zwang|haft (Adj.; -er, -este): a) [wie] unter einem Zwang geschehend,
erfolgend: sich z. vollziehen; b) gezwungen, gewaltsam u. daher gekünstelt:
seine Bewegungen wirken z.; zwang|los (Adj.; -er, -este): a) ohne
Eingeschränktheit durch Regeln, Förmlichkeit, Konvention: ein –es Benehmen,
Beisammensein; z. (natürlich, frei) über etw. sprechen; b) unregelmäßig
hinsichtlich der Anordnung, Aufeinanderfolge o.ä.: die Zeitschrift erscheint in –
er Folge; Zwang|lo|sig|keit, die: zwanglose Art; Zwangs|an|lei|he, die:
Staatsanleihe, zu deren Aufnahme bestimmte Personen od. Unternehmen
gesetzlich verpflichtet sind; Zwangs|ar|beit, die (o.Pl.): mir schwerer
körperlichen Arbeit verbundene Freiheitsstrafe: zu 25 Jahren Z. verurteilt