Немецкий язык: Контрольные работы для студентов исторического факультета. Горожанина Н.И - 19 стр.

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Приложение I
ТЕКСТЫ ДЛЯ САМОСТОЯТЕЛЬНОГО ЧТЕНИЯ, ПЕРЕВОДА И
ПЕРЕСКАЗА
Text 1.
Die Universitäten Deutschlands
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmen die
einzelnen Bundeslä nder autonom ü ber Fragen der Universitä tsausbildung.
Das zustä ndige Kultusministerium beschließ t zwar eine Studienordnung
fü r die einzelnen Universitä ten. Es werden auch Prü fungsordnungen fü r die
einzelnen Fachbereiche, die an dieser Universitä t vertreten sind, bestimmt.
Aber die Freiheit von Lehre und Forschung sind grundgesetzlich gestü tzt.
An jeder Universitä t in Deutschland steht eine bestimmte Anzahl von
Studienplä tzen fü r die einzelnen Fachrichtungen zur Verfü gung. Aufgrund
der hohen Anmeldungszahlen hat man für einige Studiengä nge
Aufnahmebeschrä nkungen eingefü hrt, den sogenannten Numerus clausus.
Die Bewerber mü ssen eine bestimmte Durchschnittsnote im Abiturzeugnis
erreichen, um für das betreffende Studium zugelassen zu werden. Die
Studenten der Numerus clausus - Fächer bewerben sich bei der
lä nderü bergreifenden Zentralen Verteilungsstelle in Dortmund. Sie prü ft
die eingereichten Unterlagen und weist den Bewerbern einen Studienplatz
an einer bundesdeutschen Universitä t zu.
An den Universitä ten gibt es Stipendien fü r besonders begabte Studenten,
die mit Sondermitteln aus staatlichen oder privaten Spenden gefördert
werden. Andere Studenten können durch BAFöG-Gelder
(Bundesausbildungsförderungsgesetz) gefördert werden. Diese Studenten
erhalten ein staatliches Stipendium. Dieses Stipendium muss nach dem
Studium ganz oder teilweise zurü ckgezahlt werden.
Neben den Universitä ten gibt es Fachhochschulen für berufsorientierende
Ausbildungsgä nge (z.B. Elektronikingenieur), Musikhochschulen,
Kunsthochschulen, staatliche Film- und Schauspielschulen. Auch sie
unterliegen der Gesetzgebung der Bundeslä nder. (1500)
Пояснения к тексту
1. das Kultusministerium - министерство культуры и образования
2. die Fachrichtung - (узкая ) специальность, область деятельности
3. der Fachbereich - факультет, отделение
4. jmdm. (Dat.) zur Verfü gung stehen находиться в распоряжении
кого-либо
5. die Beschränkung - ограничение
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Приложение I

ТЕКСТЫ ДЛЯ САМОСТОЯТЕЛЬНОГО ЧТЕНИЯ, ПЕРЕВОДА И
ПЕРЕСКАЗА

Text 1.
Die Universitäten Deutschlands
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmen die
einzelnen Bundesländer autonom über Fragen der Universitätsausbildung.
Das zuständige Kultusministerium beschließt zwar eine Studienordnung
für die einzelnen Universitäten. Es werden auch Prüfungsordnungen für die
einzelnen Fachbereiche, die an dieser Universität vertreten sind, bestimmt.
Aber die Freiheit von Lehre und Forschung sind grundgesetzlich gest ützt.
An jeder Universität in Deutschland steht eine bestimmte Anzahl von
Studienplätzen für die einzelnen Fachrichtungen zur Verfügung. Aufgrund
der hohen Anmeldungszahlen hat man für einige Studiengänge
Aufnahmebeschränkungen eingeführt, den sogenannten Numerus clausus.
Die Bewerber müssen eine bestimmte Durchschnittsnote im Abiturzeugnis
erreichen, um für das betreffende Studium zugelassen zu werden. Die
Studenten der Numerus clausus - Fächer bewerben sich bei der
länderübergreifenden Zentralen Verteilungsstelle in Dortmund. Sie prüft
die eingereichten Unterlagen und weist den Bewerbern einen Studienplatz
an einer bundesdeutschen Universität zu.
An den Universitäten gibt es Stipendien für besonders begabte Studenten,
die mit Sondermitteln aus staatlichen oder privaten Spenden gef ördert
werden.      Andere     Studenten     können     durch      BAFöG-Gelder
(Bundesausbildungsförderungsgesetz) gefördert werden. Diese Studenten
erhalten ein staatliches Stipendium. Dieses Stipendium muss nach dem
Studium ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Neben den Universitäten gibt es Fachhochschulen für berufsorientierende
Ausbildungsgänge (z.B. Elektronikingenieur), Musikhochschulen,
Kunsthochschulen, staatliche Film- und Schauspielschulen. Auch sie
unterliegen der Gesetzgebung der Bundesländer. (1500)

Пояснения к тексту
  1. das Kultusministerium - министерство культуры и образования
  2. die Fachrichtung - (узкая) специальность, область деятельности
  3. der Fachbereich - факультет, отделение
  4. jmdm. (Dat.) zur Verfügung stehen – находиться в распоряжении
     кого-либо
  5. die Beschränkung - ограничение