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werden muß. Die anzuwendenden Werbemittel und -methoden sind oftmals von Land zu Land verschieden (z.
B. «Bildwerbung» ist in Staaten des islamischen Bereichs verpönt und unzulässig), und daher ist eine
gewissenhafte Marktforschung Voraussetzung für eine erfolgreiche Werbetätigkeit im Ausland.
Für Länder mit einem verhältnismäßig gut gegliederten Pressewesen bietet sich die Anzeigenwerbung in
Zeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationsorganen an. Dort dürfte die Anzeige in der Presse wohl ein
richtiges Werbemittel sein, vorausgesetzt, daß diese Zeitschrift oder Zeitung mit großer Auflage veröffentlicht
wird und breite Fach- und Bevölkerungskreise anspricht. Sofern der Exporteur keine versierte Werbeabteilung
mit der nötigen Auslandserfahrung besitzt, sollte er sich bei der Gestaltung des Anzeigentextes der Werbe-
fachleute bedienen. Die fremdsprachigen Anzeigentexte müssen ganz besonders gut durchgearbeitet und
sprachlich und stilistisch einwandfrei sein. Die Gestaltung des Textes muß notwendig auf die Anschauungs-
und Auffassungsweise des anzusprechenden Kundenkreises abgestimmt sein.
LEKTION IV
TEXT I
DAS ZOLLSYSTEM
Zölle sind staatliche Abgaben auf Waren, die über die Grenzen gebracht werden. Je nach der
Zollberechnungsgrundlage unterscheidet man Wertzölle, spezifische Zölle, Mischzölle und Gleitzölle.
Spezifische Zölle: Die spezifischen Zölle, bis zum I. Weltkrieg die vorherrschende Form, sind heute im
allgemeinen hinter die Wertzölle zurückgetreten. Sie wirken nicht konjunkturverschärfend, denn bei
konjunkturell bedingtem Preisanstieg steigt die Zollbelastung infolge des absolut gleichbleibenden Zolls nicht
entsprechend an.
Der Wertzoll begünstigt im Gegensatz zum spezifischen Zoll im allgemeinen die billigeren Waren eines
gegebenen Sortiments bzw. einer bestimmten Anbietergruppe. Der Wertzoll paßt die Zollbelastung der (Import-
) Waren der – der allgemeinen Geldentwertung folgenden – Erhöhung des Preisniveaus an.
Beim Gleitzoll ändert sich der Zollsatz abhängig vom Preis der Importware.
Mischzölle: Der Mischzollsatz setzt sich aus einem Wertzollsatz und einem spezifischen Zollsatz
zusammen. Er wird in verschiedenen Formen, die dem zu erreichenden Zweck entsprechen, variiert.
Nach dem Zweck der Zollerhebung lassen sich die Zölle in einige große Gruppen einteilen: Finanzzölle
(Fiskalzölle), Schutzzölle (Protektionszölle), Anti-Dumping-Zölle, Kampfzölle u. a.
Finanzzölle sind solche Zölle, die mit ausgesprochen fiskalischem Ziel (Erzielung von Staatseinnahmen)
erhoben werden oder bei denen der Zweck, staatlichen Finanzbedarf zu decken, überwiegt. Sie werden auf
Waren erhoben, die im Ausland nicht oder nur in ganz geringem Umfang produziert werden.
Der Schutzzoll wird auf Waren erhoben, die in eigenem Lande erzeugt werden. Sein Hauptzweck besteht
darin, den einheimischen Erzeugern als Quelle des Profits zu dienen. Die Schutzzölle treten in verschiedensten
Erscheinungsformen auf:
Die Erziehungszölle sollen im Auf- und Ausbau befindliche Industrien vor überlegener ausländischer
Konkurrenz schützen.
Währungsschutzzölle sollen entweder die Einfuhr von bestimmten Waren («non-essentials») aus
Zahlungsbilanzgründen erschweren oder verhindern, z. B. um Devisen für den vorrangigen Einkauf anderer
Waren frei zu bekommen. Zum anderen sollen sie eine überwertete Währung stützen. Eine besondere Form
sind die Währungsausgleichszölle, weiche die Einfuhr billiger Waren aus Ländern mit unterbewerteter
Währung verhindern sollen.
Erhaltungszölle dienen dazu, bestimmte Wirtschaftszweige, die gegenüber dem Ausland kaum konkurren-
zfähig sein würden, zu erhalten.
Prohibitivzölle sollen fremde Waren vom eigenen Markt restlos fernhalten. Die Zöllsätze werden so hoch
angesetzt, daß die Auslandswaren auf dem eigenen Markt nicht abzusetzen sind. Sie wirken damit ökonomisch
wie Einfuhrverbote.
VOKABELN
1. Zoll, m – пошлина
Zollgebühr, f – таможенная пошлина
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