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Beim Dokumenteninkasso beauftragt der Verkäufer bei Absendung der Waren seine Bank, den
Verkaufspreis einzukassieren. Für diesen Auftrag muß er seiner Bank die im Vertrag festgelegten
Warendokumente einreihen. Die Bank reicht diese Dokumente an die Bank des Käufers mit der Bitte um
Einzug des Kaufbetrages weiter. Diese händigt dem Käufer die Papiere aus, wenn er den Kaufpreis bezahlt. Die
Aushändigung der Dokumente ist gleichbedeutend mit dem Erhalt der Ware.
Beim Inkassoverfahren gibt es zwei Formen: In den Zahlungsbedingungen kann festgelegt werden, daß die
Dokumente nur gegen sofortige Zahlung ausge-reicht werden. Diese Form wird «Kassa gegen Dokumente»
genannt. Sie wird auch als Bargeschäft bezeichnet, weil der Übergang der Verfügungsrechte mit der Zahlung
unmittelbar zusammenfällt. Die Zahlung wird aber fast ausschließlich vorgenommen. Bei einer anderen Form
werden die Dokumente gegen ein Zahlungsversprechen ausgereicht. Die hauptsächlichste Form ist die
Aushändigung der Dokumente gegen ein Wechselakzept. Durch das Akzept erkennt der Käufer durch seine
Unterschrift die Forderung an und verpflichtet sich, am Fälligkeitstag den Wechsel einzulösen.
Das Dokumentenakkreditiv schaltet das Inkassorisiko fast vollständig aus. Bei Akkreditiv muß der
Kaufbetrag vom Käufer vor der Warenlieferung bei einer Bank für den Verkäufer bereitgestellt werden.
LEKTION VI
TEXT I
RABATTPOLITIK
Die Rabatte, von denen es zahlreiche Arten gibt, sind Preisnachlässe, die für bestimmte Leistungen des
Abnehmers gewährt werden, die mit der Ware zusammenhängen. Demgegenüber wird der Skonto, der
gleichfalls eine Preisermäßigung darstellt, für rasche Zahlung gewährt.
Am wichtigsten sind die folgenden Rabattarten, von denen oft mehrere gleichzeitig gewährt und in
Anspruch genommen werden:
(1) Der Funktions- oder Stufenrabatt: Wird der Verbraucherpreis eines Erzeugnisses festgesetzt, wie z. B.
bei preisgebundenen Markenartikeln
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, so müssen dem Handel bzw. den Handelsstufen (Großhandel,
Einzelhandel) Rabatte gewährt werden, die für die Deckung der Handelskosten bestimmt sind und die
Erzielung eines Gewinns zulassen.
(2) Der Mengenrabatt und der Bonus: Seit jeher ist es üblich, daß bei Abnahme großer Quantitäten ein
Mengenrabatt gewährt wird. Dem Lieferanten (Hersteller) erwachsen aus großen Aufträgen Dispositions- und
Produktionsvorteile, während der Käufer mit umfangreichen Bestellungen Preis- und sonstige Risiken, die
Lagerhaltung und unter Umständen den Absatz in kleinen Mengen übernimmt. Der Mengenrabatt stellt einen
finanziellen Ausgleich zwischen den Geschäftspartnern (Ersparnisse auf der einen Seite, höhere Kosten auf der
anderen) her.
Der Bonus wird für die Bezüge, die im Laufe eines Jahres zustandekommen, gewährt. In ihm sind die
Elemente des Mengerabattes und des Treuerabattes enthalten.
(3) Der Treuerabatt: Als Anreiz für einen Abnehmer, eine Ware nach Möglichkeit ausschließlich von
einem Lieferanten zu beziehen, wird oft ein Treuerabatt eingeräumt. Seine Aufgabe ist es, eine
Auftragskonzentration herbeizuführen und das Eindringen von Konkurrenten in bestehende
Geschäftsbeziehungen zu verhindern oder wenigstens zu erschweren.
(4) Der Einführungsrabatt: Die Einführung neuer Produkte, vor allem neuer Markenartikel in den Markt
soll durch diesen Rabatt erleichtert werden. Er stellt ein Äquivalent dar, das dem Handel dafür geboten wird,
daß er sich dem Absatz noch unbekannter Artikel widmet und die damit verbundenen Mühen und Kosten auf
sich nimmt. Einführungsrabatte werden häufig nicht als Barrabatte also als Abzug vom Preis bzw. vom
Rechnungsbetrag sondern als Naturalrabatte gewährt, d. h. es werden mehr Waren geliefert als berechnet
worden.
(5) Der Verbraucherrabatt: Den Verbraucherrabatt gibt es in zwei Formen. Einmal werden dem Käufer
Preisnachlässe gewährt. Sodann gibt es den vor allem im Lebensmittelhandel, aber auch sonst im Einzelhandel
anzutreffenden Rabatt in Form der Rabattmarke.
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Markenartikel, Markenerzeugnisse sind Erzeugnisse mit meist geschütztem Firmen-, Wort- oder
Bildzeichen. Die Marke verleiht dem Unternehmen die Monopolstellung, die er dazu benutzt, nicht nur den
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