Германия: дети в семье и на улице (по материалам современной немецкой прессы). Коноваленко И.В - 13 стр.

UptoLike

25
Jugendrecht und Strafvollzug an der Uni München, Heinz Schöch,
beurteilt das Projekt ndch der einjährigen Probephase jedoch recht posi-
tiv.
Die Bereitschaft jugendlicher Straftäter, sich der Jury aus Gleich-
altrigen zu stellen, so Schöch, sei sehr hoch. Nur fünf der 60 zum Verfah-
ren zu gelassenen Sünder hätten einen ordentlichen Richter bevorzugt.
Die vereinbarten Strafen seien von den Beschuldigten - abgesehen von
zwei Ausnahmen – «vollständig akzeptiert» worden. Überdies, konsta-
tiert der Kriminologe, sei die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsan-
waltschaft mit dem das Projekt begleitenden sozialpädagogischen Verein
Hilfe zur Selbsthilfe reibungslos und effektiv.
Unzufrieden zeigt sich der Juraprofessor allerdings mit der Aus-
wahl der Fälle. So lasse die Staatsanwaltschaft bislang nur Ersttäter mit
sehr geringfügigen Delikten zum Schüler-Verfahren zu. Es sei jedoch
fraglich, resümiert Schöch, ob es bei reuigen Ladendieben überhaupt pä-
dagogischer Maßnahmen bedürfe. „Es ist daher wünschenswert, Jugend-
recht und Strafvollzug an der Uni München, Heinz Schöch, beurteilt das
Projekt ndch der einjährigen Probephase jedoch recht positiv.
Die Bereitschaft jugendlicher Straftäter, sich der Jury aus Gleich-
altrigen zu stellen, so Schöch, sei sehr hoch. Nur fünf der 60 zum Verfah-
ren zu gelassenen Sünder hätten einen ordentlichen Richter bevorzugt.
Die vereinbarten Strafen seien von den Beschuldigten - abgesehen von
zwei Ausnahmen – «vollständig akzeptiert» worden. Überdies, konsta-
tiert der Kriminologe, sei die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsan-
waltschaft mit dem das Projekt begleitenden sozialpädagogischen Verein
Hilfe zur Selbsthilfe reibungslos und effektiv.
Unzufrieden zeigt sich der Juraprofessor allerdings mit der Aus-
wahl der Fälle. So lasse die Staatsanwaltschaft bislang nur Ersttäter mit
sehr geringfügigen Delikten zum Schüler-Verfahren zu. Es sei jedoch
fraglich, resümiert Schöch, ob es bei reuigen Ladendieben überhaupt pä-
dagogischer Maßnahmen bedürfe. «Es ist daher wünschenswert,
dass das
Deliktspektrum ausgeweitet wird und Wiederholungstäter einbezogen
werden», fordert der Wissenschaftler.
Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) zeigt sich
gesprächsbereit. Man werde die Anregung «aufgreifen und sorgfältig
prüfen», kommentiert der Jurist vorsichtig. Seine Zustimmung scheint
26
dennoch sicher, denn der Minister will das zunächst auf zwölf Monate
beschränkte Projekt «unbedingt vorantreiben und baldglichst auch
auf andere Standorte ausweiten». Öffentliches Brandmarken wie das
Pranger-Urteil r den Kaufhausdieb dürfte allerdings nicht mehr vor-
kommen.
Sühneversuche der bedächtigen Art konvenieren Weiß da
schon eher. So schrieb ein junger Ladendieb in sei nem Besinnungs-
aufsatz: „Am Ende bin ich sehr froh, dass der Diebstahl so ,milde' be-
straft wurde.» Er sei sich auch sicher, eine solch «doofe Tat nicht wie-
der zu begehen».
PETRA HOLLWEG
Aufgaben zum Text 6
1. In welcher Beteutung ist das Wort im Text gebraucht?
das Gremium: Gemeinschaft
Berufsvereinigung
der Delinquent: Übeltäter
Missetäter
Angeklagter
doof: dumm
langweilig
postieren: aufstellen
hinstellen
j-m einen Platz anweisen
spektakulär: seltsam
aufsehenerregend
signifikant: bedeutsam
bezeichnend
renommieren: prahlen
aufschneiden
       Jugendrecht und Strafvollzug an der Uni München, Heinz Schöch,        dennoch sicher, denn der Minister will das zunächst auf zwölf Monate
beurteilt das Projekt ndch der einjährigen Probephase jedoch recht posi-     beschränkte Projekt «unbedingt vorantreiben und baldmöglichst auch
tiv.                                                                         auf andere Standorte ausweiten». Öffentliches Brandmarken wie das
       Die Bereitschaft jugendlicher Straftäter, sich der Jury aus Gleich-   Pranger-Urteil für den Kaufhausdieb dürfte allerdings nicht mehr vor-
altrigen zu stellen, so Schöch, sei sehr hoch. Nur fünf der 60 zum Verfah-   kommen.
ren zu gelassenen Sünder hätten einen ordentlichen Richter bevorzugt.               Sühneversuche der bedächtigen Art konvenieren Weiß da
Die vereinbarten Strafen seien von den Beschuldigten - abgesehen von         schon eher. So schrieb ein junger Ladendieb in sei nem Besinnungs-
zwei Ausnahmen – «vollständig akzeptiert» worden. Überdies, konsta-          aufsatz: „Am Ende bin ich sehr froh, dass der Diebstahl so ,milde' be-
tiert der Kriminologe, sei die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsan-      straft wurde.» Er sei sich auch sicher, eine solch «doofe Tat nicht wie-
waltschaft mit dem das Projekt begleitenden sozialpädagogischen Verein       der zu begehen».
Hilfe zur Selbsthilfe reibungslos und effektiv.                                                                                     PETRA HOLLWEG
       Unzufrieden zeigt sich der Juraprofessor allerdings mit der Aus-
wahl der Fälle. So lasse die Staatsanwaltschaft bislang nur Ersttäter mit
sehr geringfügigen Delikten zum Schüler-Verfahren zu. Es sei jedoch                                  Aufgaben zum Text 6
fraglich, resümiert Schöch, ob es bei reuigen Ladendieben überhaupt pä-
dagogischer Maßnahmen bedürfe. „Es ist daher wünschenswert, Jugend-          1. In welcher Beteutung ist das Wort im Text gebraucht?
recht und Strafvollzug an der Uni München, Heinz Schöch, beurteilt das           das Gremium: Gemeinschaft
Projekt ndch der einjährigen Probephase jedoch recht positiv.                                 Berufsvereinigung
       Die Bereitschaft jugendlicher Straftäter, sich der Jury aus Gleich-
altrigen zu stellen, so Schöch, sei sehr hoch. Nur fünf der 60 zum Verfah-      der Delinquent: Übeltäter
ren zu gelassenen Sünder hätten einen ordentlichen Richter bevorzugt.                            Missetäter
Die vereinbarten Strafen seien von den Beschuldigten - abgesehen von                             Angeklagter
zwei Ausnahmen – «vollständig akzeptiert» worden. Überdies, konsta-             doof: dumm
tiert der Kriminologe, sei die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsan-                langweilig
waltschaft mit dem das Projekt begleitenden sozialpädagogischen Verein          postieren: aufstellen
Hilfe zur Selbsthilfe reibungslos und effektiv.                                            hinstellen
       Unzufrieden zeigt sich der Juraprofessor allerdings mit der Aus-                    j-m einen Platz anweisen
wahl der Fälle. So lasse die Staatsanwaltschaft bislang nur Ersttäter mit       spektakulär: seltsam
sehr geringfügigen Delikten zum Schüler-Verfahren zu. Es sei jedoch                           aufsehenerregend
fraglich, resümiert Schöch, ob es bei reuigen Ladendieben überhaupt pä-         signifikant: bedeutsam
dagogischer Maßnahmen bedürfe. «Es ist daher wünschenswert, dass das                         bezeichnend
Deliktspektrum ausgeweitet wird und Wiederholungstäter einbezogen               renommieren: prahlen
werden», fordert der Wissenschaftler.                                                          aufschneiden
       Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) zeigt sich
gesprächsbereit. Man werde die Anregung «aufgreifen und sorgfältig
prüfen», kommentiert der Jurist vorsichtig. Seine Zustimmung scheint


                                   25                                                                          26